Guten Abend,
Lese seit geraumer Zeit hier mit (also erstmal Hallo Forum) und nun ist es soweit, ich hätte da mal eine Frage. Jetzt mal abgesehen von Zeug das sowieso verboten ist in Ö (Mündungsfeuerdäpfer oder so) - wenn man sich eine Ö-Version eines Halbautomaten kauft, beispielsweise ein AR15, was darf man an dem Gerät mit Anbauteilen verändern? Darf man beispielsweise einen Kompensator eines Drittherstellers drauf tun? Oder eine andere Rail? Oder einen Sportabzug? Anderer Schaft? Oder muss das alles genau so bleiben wie es frigegeben wurde von der Behörde? Vielleicht kennt sich ja wer aus und kann mir dankenswerter Weise helfen.
Danke,
Fuff.
HA - welche Umbauten sind erlaubt?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: HA - welche Umbauten sind erlaubt?
fuffel hat geschrieben: Darf man beispielsweise einen Kompensator eines Drittherstellers drauf tun?
Ja, wenn es kein Mündugsfeuerdämpfer ist!
fuffel hat geschrieben:Oder eine andere Rail?
Ja.
fuffel hat geschrieben:Oder einen Sportabzug?
Ja.
fuffel hat geschrieben: Anderer Schaft?
Ja.
fuffel hat geschrieben: Oder muss das alles genau so bleiben wie es frigegeben wurde von der Behörde?
Nein.
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Re: HA - welche Umbauten sind erlaubt?
Sorry, aber ich schließe dieses Thema vorläufig, da es zu sehr dazu verleitet zu spekulieren und das im aktuellen Umfeld nicht sonderlich förderlich ist. Wenn etwas sportlich Sinn macht, dann ist es im Normalfall kein Problem (Kompensatoren/Mündungebremsen, Vordergriffe für IPSC Rifle zu besseren Kontrolle etc.).
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf