diver99 hat geschrieben:Eure Wirtschaftskammer hilft euch nicht?
ehrlich gesagt keine ahnung
und im moment auch ned zeit um mich in die richtung zu engagieren
kundenwuensche und deren erfuellung haben vorrang ...
diver99 hat geschrieben:Eure Wirtschaftskammer hilft euch nicht?
dpool hat geschrieben:Was ist eigenlich beim..
gewo hat geschrieben:dpool hat geschrieben:Was ist eigenlich beim..
lass einfach
sonst ist der thread gleich dicht ...
diver99 hat geschrieben:Irgendwie macht's bald keinen Spaß mehr.
the_law hat geschrieben:diver99 hat geschrieben:Irgendwie macht's bald keinen Spaß mehr.
und wer jetzt noch glaubt es wird alles besser läuft tatsächlich mit scheuklappen rum, ist doch nur die untere spitze des eisberges![]()
was kommt da wohl als nächste???
pökelsalz wird verboten-kann man ja was böses draus basteln..., und wenn ich mir dann im baumarkt eine packung rosendünger kaufen will brauch ich dann bald einen berechtigungsnachweis weil ich blöderweise auch noch ein auto hab das mit diesel fährt..., registrierungspflicht und sachkundenachweis für küchenmesser mit mehr als 20cm länge und wellenschliff- uhh, da hab ich aber ein problem, ich hab mehr als 20 in meinem messerblock..., genehmigungspflicht bei bögen-pfeilen und armbrüsten....
die sind doch nimmer ganz moped da oben...
Jeder normale Terrorist kauft sich sicher seinen Sprengstoff unter seinem richtigen Namen beim offiziellen Händler.
RICHTLINIE 2014/28/EU
DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Februar 2014
zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke
(Neufassung)
http://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/ ... 442974.pdfArtikel 1
Anwendungsbereich
(1) Diese Richtlinie gilt für Explosivstoffe für zivile Zwecke.
(2) Diese Richtlinie gilt nicht für
a) Explosivstoffe, einschließlich Munition, die gemäß dem einzelstaatlichen Recht zur
Verwendung durch die Streitkräfte oder die Polizei bestimmt sind;
gewo hat geschrieben:Black Knight hat geschrieben:Ok dh ich werde ab sofort mein Geld in Pulver und Kanonen anlegen
abwarten bis der entwurf zum BGBl raus ist
es sind dzt a haufen ausnahmen in gespraech
das ganze laeuft ja parallel zu den sprengmitteln, ist ja das selbe gesetz
bis auf weiteres werden angeblich die ganze steinbrueche ausgenommen von dem kram
die muessen nach ihren zentrallager nix mehr tracen, egal wohin das pulver geht
wenn wir eine lobby haetten ....
oder zumindestens eine interessensvertretung ........
rubylaser694 hat geschrieben:Jeder normale Terrorist kauft sich sicher seinen Sprengstoff unter seinem richtigen Namen beim offiziellen Händler.
Ja weil auch alle militärischen "staatlichen" Explosivstoffe aus dieser Richtlinie ausgenommen sind...RICHTLINIE 2014/28/EU
DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Februar 2014
zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke
(Neufassung)http://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/ ... 442974.pdfArtikel 1
Anwendungsbereich
(1) Diese Richtlinie gilt für Explosivstoffe für zivile Zwecke.
(2) Diese Richtlinie gilt nicht für
a) Explosivstoffe, einschließlich Munition, die gemäß dem einzelstaatlichen Recht zur
Verwendung durch die Streitkräfte oder die Polizei bestimmt sind;
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gewo hat geschrieben:neu ist fuer mich dass hier mehrfach immer wieder neben spreng- und schiessmittel auch munition genannt wird...
wenn das deren ernst ist, dann wird es lustig ....