"Wehrsportübungen"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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"Wehrsportübungen"

Beitrag von Vintageologist » Do 23. Sep 2010, 18:47

Nur weil ich neulich wieder darüber gelesen habe...

Aus rein rechtlicher Sicht, ist das in Ö verboten? "Schießen aus der Bewegung" ist ja bei uns in Ö im Gegensatz zu DE ja erlaubt, oder?

Danke!
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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von Ticket » Do 23. Sep 2010, 19:13

Aus rein rechtlicher Sicht kannst auch auch die auswärts- einwärts Todesspirale machen, solange dadurch niemand gefährdet wird, aber was hat das bitte mit Wehrsportübung zu tun, das klingt irgendwie nach vermummten Glatzköpfen im finsteren Wald, jeder mit einem K98 in der Hand.

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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von pembino » Do 23. Sep 2010, 19:16

@ticket: jetz lass aber den k98 in Ruhe, der kann auch nix dafür..... ;)

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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von BigBen » Do 23. Sep 2010, 19:25

zumindest softairspiele mit tarnanzug und m4 als softgun sind kein problem solange bei der polizei angemeldet und das gelände klar gekennzeichnet.
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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von wolf » Do 23. Sep 2010, 19:57

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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von Stickhead » Do 23. Sep 2010, 20:14

Vielleicht versteht man unter Wehrsportübungen einfach ähnliche Abläufe wie beim Grundwehrdienst. Also nicht nur Schießen, sondern allgemein militärische Übungen und Vorbereitungen: Kampfsport, Schießen, Survival, das ganze in Uniform usw. :confusion-questionmarks:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von wolf » Do 23. Sep 2010, 20:21

#
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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von Centurio » Fr 24. Sep 2010, 00:19

wolf hat geschrieben:
Also nicht nur Schießen, sondern allgemein militärische Übungen und Vorbereitungen: Kampfsport, Schießen, Survival, das ganze in Uniform usw.

Na dann bist du ganz sicher im 279er.
Ganz "normales" "praktisches" Schießen oder von mir aus auch Black Hawk Down reenactment oder weiß der Teufel was wird kein Problem sein, aber so auf "Kampfausbildung", regelmäßig usw. Da wirds Probleme geben.


Nicht das ich sowas vorhabe, aber wieso bzw. womit eigentlich? Wenn du mit Freunden in deiner Freizeit eine Art militärische Grundausbildung machst ist das doch dein Privatvergnügen. Natürlich nur solange du keine Gesetze verletzt, etwa durch Führen/Verwenden von Schußwaffen, Ruhestörung etc. Aber sonst kann man dir das doch schlecht verbieten, oder irre ich mich da?
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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von Vintageologist » Fr 24. Sep 2010, 01:26

Ääääääääh ok, um es genauer zu definieren:

Nehmen wir an, ich hätte ein eingefriedetes Areal und so und würde mir dort Mannscheiben aufstellen und rumrennen & schießen als wär ich bei den Navy SEALs. Das wäre für mich eine "Wehrsportübung". Wäre das verboten?

wolf hat geschrieben:. unter anderem "Zum Kampf ausbilden"?????


Was ist damit? Ist das generell illegal oder nur, wenn "böse Absichten" erkennbar sind oder wie? Wenn ich für die SV traininere, bilde ich mich ja eigentlich auch für den Kampf aus, oder?
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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von Arwen » Fr 24. Sep 2010, 06:48

SV-Schießausbildung ist in Ö (noch) nicht verboten.
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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von Warnschuss » Fr 24. Sep 2010, 11:43

Nehmen wir an, ich hätte ein eingefriedetes Areal und so und würde mir dort Mannscheiben aufstellen und rumrennen & schießen als wär ich bei den Navy SEALs. Das wäre für mich eine "Wehrsportübung". Wäre das verboten?


Nein, das ist nicht illegal. Da wäre mehr das Problem, wo man herumballern darf und wo nicht, aber das ist eine andere Geschichte.

Was Wolf meint, ist der § 279 des Strafgesetzbuches. Aber da musst schon ein bisserl mehr anstellen. Lies selbst:

§ 279 Bewaffnete Verbindungen

(1) Wer unbefugt eine bewaffnete oder zur Bewaffnung bestimmte Verbindung aufstellt oder eine bestehende Verbindung bewaffnet, sich in dieser Verbindung führend betätigt, für sie Mitglieder wirbt, aushebt oder militärisch oder sonst zum Kampf ausbildet oder die Verbindung mit Kampfmitteln, Verkehrsmitteln oder Einrichtungen zur Nachrichtenübermittlung ausrüstet oder mit Geldmitteln oder sonst in erheblicher Weise unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor die Behörde (§ 151 Abs. 3) von seinem Verschulden erfahren hat, alles, was ihm von der Verbindung und ihren Plänen bekannt ist, zu einer Zeit, da es noch geheim ist, einer solchen Behörde aufdeckt.

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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von Vintageologist » Fr 24. Sep 2010, 23:56

Klingt, als wäre jeder Schützenverein verboten :D

Aber danke!
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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von Ticket » Sa 25. Sep 2010, 11:48

(1) Wer unbefugt ........

Das Wort "unbefugt" ist wichtig. Ein jeder Schützenverein wird ja im Vereinsregister eingetragen sein und somit bei seiner Gründung durch die "Vereinspolizei" (ja, auch die gibt es) nach Prüfung seiner Statuten ect. als befugt eingestuft worden sein.

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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von Vintageologist » Sa 25. Sep 2010, 22:42

Oha... das wusste ich gar nicht. Was man alles rausfindet...
Danke!
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Re: "Wehrsportübungen"

Beitrag von wolf » Mo 27. Sep 2010, 08:41

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