Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
ok, da das selber Suchen scheinbar doch nichts bringt:
Erweiterung nach §23b: um 2 weitere Plätze bis auf maximal 5 möglich, dafür reicht die Ausübung des Schiessports, was durch die Mitgliedschaft in einem Verein nachgewiesen wird. Listen etc. sind nicht nötig
"normale" Erweiterung (Wien): in 99% der Fälle ist maximal eine Verdopplung der WBK Plätze möglich, es sind zwingend Listen vorzulegen (zur Rechtfertigung der bereits vorhandenen Waffen und Listen von Bewerben die man mit Leihwaffen geschossen hat und für die man erweitern möchte) sowie ein Schreiben des Vereinsobmannes. Das Ganze muss in sich stimmig sein, sprich wenn du z.B. Langwaffenlisten hast und der Obmann schreibt aber du brauchst die Erweiterung für Kurzwaffen, dann wird das Fragen aufwerfen. In Wien ist es auch scheinbar zunehmend üblich die Verwahrungsmöglichkeit zu beschreiben und zu dokumentieren. Ich hab damit kein Problem, erspar ich doch der Polizei mich zu Besuchen, weshalb sie mehr Zeit für sinnvollere Dinge haben.
Erweiterung nach §23b: um 2 weitere Plätze bis auf maximal 5 möglich, dafür reicht die Ausübung des Schiessports, was durch die Mitgliedschaft in einem Verein nachgewiesen wird. Listen etc. sind nicht nötig
"normale" Erweiterung (Wien): in 99% der Fälle ist maximal eine Verdopplung der WBK Plätze möglich, es sind zwingend Listen vorzulegen (zur Rechtfertigung der bereits vorhandenen Waffen und Listen von Bewerben die man mit Leihwaffen geschossen hat und für die man erweitern möchte) sowie ein Schreiben des Vereinsobmannes. Das Ganze muss in sich stimmig sein, sprich wenn du z.B. Langwaffenlisten hast und der Obmann schreibt aber du brauchst die Erweiterung für Kurzwaffen, dann wird das Fragen aufwerfen. In Wien ist es auch scheinbar zunehmend üblich die Verwahrungsmöglichkeit zu beschreiben und zu dokumentieren. Ich hab damit kein Problem, erspar ich doch der Polizei mich zu Besuchen, weshalb sie mehr Zeit für sinnvollere Dinge haben.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
Was aber jetzt meine Frage nicht wirklich beantwortet. Dass es so ist wie du es beschreibst habe ich über die Suche selber auch gefunden.
Was jetzt aber ist, wenn ich auf 5 erweitern möchte, ohne die nötigen "Erfordernisse" zu erfüllen, habe ich weder in der Suche gefunden, noch beschreibst du es in deinem Text.
Ich würde halt gerne wissen, ob dann einfach abgelehnt wird, oder dann automatisch §23b zu tragen kommt. Ich fürchte aber, das wird hier niemand so im Detail wissen, sonst hätte es schon jemand beantwortet. Das muss ich dann wohl noch mit der Behörde direkt abklären.
Das sehe ich nicht so, denn dieser „Nachweis“ den man da vorbringen muss, hebt ja nicht die Überprüfung auf, die alle 5 Jahre vorgeschrieben ist. Also bleibt es weiter Aufgabe der Polizei dies reglmässig zu überprüfen.
Was jetzt aber ist, wenn ich auf 5 erweitern möchte, ohne die nötigen "Erfordernisse" zu erfüllen, habe ich weder in der Suche gefunden, noch beschreibst du es in deinem Text.
Ich würde halt gerne wissen, ob dann einfach abgelehnt wird, oder dann automatisch §23b zu tragen kommt. Ich fürchte aber, das wird hier niemand so im Detail wissen, sonst hätte es schon jemand beantwortet. Das muss ich dann wohl noch mit der Behörde direkt abklären.
BigBen hat geschrieben:In Wien ist es auch scheinbar zunehmend üblich die Verwahrungsmöglichkeit zu beschreiben und zu dokumentieren. Ich hab damit kein Problem, erspar ich doch der Polizei mich zu Besuchen, weshalb sie mehr Zeit für sinnvollere Dinge haben.
Das sehe ich nicht so, denn dieser „Nachweis“ den man da vorbringen muss, hebt ja nicht die Überprüfung auf, die alle 5 Jahre vorgeschrieben ist. Also bleibt es weiter Aufgabe der Polizei dies reglmässig zu überprüfen.

Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
Oh Mann. Woher sollen wir das wissen? Wenn es Probleme gibt melden sie sich schon selbst, dann kannst du dich auf den paragraphen im Nachinein noch berufen.
Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
Wie wärs denn damit einfach mal beim AB anzurufen und nachzufragen?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
KGR84 hat geschrieben:
Das sehe ich nicht so, denn dieser „Nachweis“ den man da vorbringen muss, hebt ja nicht die Überprüfung auf, die alle 5 Jahre vorgeschrieben ist. Also bleibt es weiter Aufgabe der Polizei dies reglmässig zu überprüfen.
Das nicht aber bei Erweiterungen oder anderen Ansuchen, steht ihnen zu dich "außertourlich" zu besuchen. In Wien haben sie in der regel aber diese Kapazitäten dzt nicht. Es haben heuer einige im verein angesucht und keine Kontrolle gehabt.
Den Büro reicht ein Foto vom geschlossenen Schrank. (od Musterfoto ausn Katalog

Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
So morgen gehe ich es an, ich gebe einfach mal eine(n) Erweiterung(swunsch) um 3 wegen Sportschiessen an.
Drückt mir die Daumen
Drückt mir die Daumen


Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
KGR84 hat geschrieben:So morgen gehe ich es an, ich gebe einfach mal eine(n) Erweiterung(swunsch) um 3 wegen Sportschiessen an.
Drückt mir die Daumen
Viel Glück. Was nimmst du denn alles mit? Wieviel Listen etc.?
If we give 'em an inch they will try to take a mile
Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
Nehm gar nix mit, nur ein Photo vom Tresor und die Bestätigung über die Mitgliedschaft in nem Schützenverein.

Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
Ok, 5 bekomme ich nicht, nur 4!
Eh klor.
Aber wegen dem Zubehör habe ich heute noch mal gefragt. Jetzt hab ich das erst verstanden. Also wenn ich auf der WBK Zubehör eingetragen habe, muss, egel was für Änderungen beim Zubehör durchgeführt werden, die WBK nicht mehr neu ausgestellt werden, sondern das wird dann nur noch im System vermerkt.
Also brauche ich eine Reservierugsbestätigung für Zubehör.
Was könnt ihr mir empfehlen, ich brauche das billigste Zubehör, nur damit ich ein Zubehör eingetragen bekomme, was kennt ihr, was könnt ihr mit empfehlen?
Eh klor.
Aber wegen dem Zubehör habe ich heute noch mal gefragt. Jetzt hab ich das erst verstanden. Also wenn ich auf der WBK Zubehör eingetragen habe, muss, egel was für Änderungen beim Zubehör durchgeführt werden, die WBK nicht mehr neu ausgestellt werden, sondern das wird dann nur noch im System vermerkt.
Also brauche ich eine Reservierugsbestätigung für Zubehör.
Was könnt ihr mir empfehlen, ich brauche das billigste Zubehör, nur damit ich ein Zubehör eingetragen bekomme, was kennt ihr, was könnt ihr mit empfehlen?

Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
KGR84 hat geschrieben:Was könnt ihr mir empfehlen, ich brauche das billigste Zubehör, nur damit ich ein Zubehör eingetragen bekomme, was kennt ihr, was könnt ihr mit empfehlen?
Sag hald mal was du hast.
Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
Ich habe ne G17 und ne G19 G3.
Gibts für Kat C oder D auch meldepflichtiges Zubehör?
Gibts für Kat C oder D auch meldepflichtiges Zubehör?

Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
Kat C und Kat D verlangen aber keine WBK,
und Kat B Zubehör für eine Kat C Waffe ? was hast dir da vorgestellt, einen Stummellauf für eine Blaser damits unter die 60cm fällt und Kat B wird?
für die G17 kannst dir ein G34 Wechselsystem zb zulegen
und Kat B Zubehör für eine Kat C Waffe ? was hast dir da vorgestellt, einen Stummellauf für eine Blaser damits unter die 60cm fällt und Kat B wird?
für die G17 kannst dir ein G34 Wechselsystem zb zulegen
member the old PD design ? oh I member
Re: Brauche neue WBK - Frage wegen Ausstellung
IGB Lauf ca. 200€ kaufen, WBK beantragen - nach erhalt der WBK Lauf wieder verkaufen 
http://www.igbaustria.com/shop/index.ph ... 75r0u815t1

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