WBK und Zivildienst

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Kehnra
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WBK und Zivildienst

Beitrag von Kehnra » Sa 17. Mai 2014, 13:55

Hallo an alle!

Nachdem ich nun schon mehrmals gelesen habe, dass es auch trotz Zivildienst möglich ist eine WBK zu bekommen aber mir noch nicht so ganz klar ist, wie und was dafür nötig ist würde ich nun gerne die Meinung von Leuten hören, die das bereits hinter sich haben.

Den Zivildienst habe ich damals in Wien geleistet, mein Wohnort war damals auch Wien. Mittlerweile wohne ich in Niederösterreich (Fischamend).

Im Internet habe ich folgendes gefunden: http://www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/er ... erbot.aspx

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas

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Hellboy
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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von Hellboy » Sa 17. Mai 2014, 14:02

die anleitung dazu is sogar gepinnt im waffenrechtsteil ..

viewtopic.php?f=20&t=9825

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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von Kehnra » Sa 17. Mai 2014, 14:03

Tut mir jetzt wirklich Leid! Die Suche hatte ich genutzt, da hab ich aber natürlich nicht nachgesehen :oops:

Danke dir!

EDIT: Die Anleitung wurde leider entfernt.. :(

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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von Kehnra » So 18. Mai 2014, 18:08

Hat noch jemand von euch Informationen dazu? Konnte im Internet leider nichts sonderlich brauchbares finden.

Soweit ich es verstanden habe, muss ich bei der BPD einen Antrag auf Aufhebung des Waffenverbotes stellen und wenn dieses genehmigt wurde, kann ich ganz normal eine WBK beantragen?

Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie dieser Antrag genau auszusehen hat, welche Begründung zulässig ist und was für Voraussetzungen erforderlich sind...

Würde mich freuen, wenn sich jemand meldet der das ganze schon gemacht :)

Liebe Grüße,
Thomas

howa308
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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von howa308 » So 18. Mai 2014, 22:38

Hi,
Bei mir war es so, ich habe einfach bei der LPD angerufen und nach dem zuständigen Sachbearbeiter/in gefragt diese hatte mir dann ein Formular geschickt.
Folgendes habe ich dann zurück an die LPD NÖ geschickt:

Formular
Kopie Zivildienstbescheid
Bestätigung über Abschluss des Zivildienst
Bestätigung über Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein
Trainingsbestätigungen bzw. Ergebnislisten (Teilnahme an mindestens zwei Bewerben)

Dieses habe ich per E-Mail eingesendet und nach 1-2 Wochen bekam ich dann per Post einen Bescheid über die Aufhebung des Waffen Verbots laut Zivildienstgesetz.

Antragsteller:
Name
Adresse
E-Mail




An die
Landespolizeidirektion NÖ
Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung
Linzer Straße 47
3100 St. Pölten
mail: lpd-n-sich-verwaltpol-Angel@polizei.gv.at



Ort, am 11.04.2013


Betrifft: Antrag gemäß § 5 Abs. 5 ZDG



Durch die ZDG-Novelle 2010 wurde dem § 5 Abs. 5 ZDG ein neuer Satz angefügt. Demnach können für Zwecke der Ausübung einer Sportschützentätigkeit von der Landespolizeidirektion Niederösterreich auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.

Gemäß Bescheid vom _________ bin ich Zivildienstpflichtiger im Sinne des § 5 Abs. 5 ZDG. Ich bin seit ______ im Sportschützenverein ___________________________________ Mitglied und trainiere in diesem Verein und bestreite Wettkämpfe. Um mein Hobby auch mit eigenen Waffen ausüben zu können stelle ich daher gemäß § 5 Abs. 5 ZDG den

ANTRAG

mir mit Bescheid für den Zweck der Ausübung des Sportschießens eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen zu erteilen.

Beilagen:
Kopie Zivildienstbescheid
Bestätigung über Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein
Trainingsbestätigungen bzw. Ergebnislisten (Teilnahme an mindestens zwei Bewerben)




:at1: Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)

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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von Kehnra » Mo 19. Mai 2014, 11:13

Vielen dank für die Info!

Ich nehm mal an die Punkte:

- Bestätigung über Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein
- Trainingsbestätigungen bzw. Ergebnislisten (Teilnahme an mindestens zwei Bewerben)

sind verpflichtend?

Liebe Grüße,
Thomas

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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von Fancy Joe » Mo 19. Mai 2014, 11:28

Hallo Kehnra,

ich bin gerade dabei, diesen Prozess zu durchlaufen - leider allerdings in Wien, wo es einem nicht leicht gemacht wird. Ich werde dabei vom SPSC unterstützt, die sich ziemlich gut auskennen mit dem Thema. Zu erreichen per E-Mail unter info@sportlich-praktisch.org oder hier im Forum als User "right to bear arms".

Ich hab damals einfach den Waffenführerschein dort gemacht und mich dabei gleich nach dem Thema erkundigt. Siehe Thread: viewtopic.php?f=44&t=19169

Viel Erfolg!

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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von Kehnra » Mo 19. Mai 2014, 12:07

Danke für deine Antwort!

Meinst du ich sollte "Right to bear arms" mal anschreiben und fragen? Scheint sich recht gut auszukennen bei diesem Thema..

Wem sollte ich bei der BPD am besten verlangen, bzw wer ist der Zuständige für Aufhebungen von Waffenverboten?

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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von Fancy Joe » Mo 19. Mai 2014, 13:04

Klar, schreib ihn einfach an! Zumindest per E-Mail antwortet er immer flott.

An wen Du Dich in NÖ wenden kannst, weiß ich leider nicht, ich bin in Wien. "Right to bear arms" kann Dir hier aber sicher auch weiterhelfen.

Viele Grüße
FJ

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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von howa308 » Mo 19. Mai 2014, 23:03

Hallo
Meines Wissens gibt es keine BPD mehr sondern nur mehr Landespolizeidirektionen (LPD) je Bundeslandes eine.
Zuständige Abteilung sollte "Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung" sein.

Landespolizeidirektion NÖ
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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von Stickhead » Mi 21. Mai 2014, 12:14

Ja, das ist die richtige Behörde. Die Mitgliedschaft und die Ergebnislisten sind meines Wissens verpflichtend zu erbringen.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von Skoma » Fr 6. Jun 2014, 14:40

Am Rande: Ich würde heute niemandem zum Zivildienst raten. Man ist auf Jahre stigmatisiert! Traurig aber wahr!
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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von Gw10 » Fr 6. Jun 2014, 15:54

kommt natürlich auf die dienststelle (rk) an - aber der zivi war, abgesehen von den paar monaten länger - viel entspannter und einfacher, als das heer.
Bild
Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!

PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!

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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von Skoma » So 8. Jun 2014, 15:19

Die Tätigkeit erschien mir auch sinnvoller. Wurde auf einem Schießstand schon offen angefeindet deswegen...
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Re: WBK und Zivildienst

Beitrag von Incite » So 8. Jun 2014, 15:39

Skoma hat geschrieben:Die Tätigkeit erschien mir auch sinnvoller. Wurde auf einem Schießstand schon offen angefeindet deswegen...


Sissi? :mrgreen:

Einfach umreden und der heißen Luft nicht zuhören :whistle: Besonders unter den Waffenbesitzer gibt es viele intolerante - ist halt so...
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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