Verbringung ITAR Gegenstand über Canada

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Irwin J. Finster
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Re: Verbringung ITAR Gegenstand über Canada

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 20. Mai 2014, 10:51

Ich hab ja eigentlich auch nicht die Amis selber gemeint, da hast ja völlig Recht. Aber Ihre Regierung ist mir jetzt offiziell hochgradig Unsympatisch! :-D
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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98fs
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Re: Verbringung ITAR Gegenstand über Canada

Beitrag von 98fs » Mi 21. Mai 2014, 07:43

DerDaniel hat geschrieben:Das heist, so lange meine Freundin das Paket aufmacht und darin keine Endverbleibserklärung rumfliegt kann sie es bedenkenlos weiter verschicken?

Ich bin halt extrem vorsichtig, weil sie kein "anonymer" Importeur ist, sondern eine Privatperson, also klar zu identifizieren und noch dazu regelmäßig aus geschäftlichen Gründen in die Staaten rüber muss...

Es ist ehrlich gesagt echt krass, was die Amis denken wer sie sind und dass die Welt keinen Krieg gegen sie führen kann, wenn sie nicht ihre Verteidigungsgüter bekommen. Neueste Sensortechnik oder Großgerät is ja OK, aber n scheiß Holzschaft für ne Plempe, oder ein Handguard für n AR... :tipphead:


Nein, deine Freundin darf das Teil nicht ausserhalb Kanada verschicken.
Das "end user agreement", welches implizit oder explizit bei solchen Käufen akzeptiert wird verpflichtet den Endbesitzer den Gegenstand im deklarierten Land zu behalten und nicht an Fremdländer weitergzugeben.
Sollte sie es dennoch tun, und aufliegen, dann kommt sie auf die black list und bekommt Ärger beim nächsten Grenzübergang in die USA.

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