Knallpatronen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- pointi2009
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Re: Knallpatronen
daraus lese ich aber - dass zB eine scharfe .50BMG (wenn nicht Forum, Brand, Explosions... blabla Muntion) einer mit WB/WBK/Jagdkarte analog zur .308 oder .223 FMJ besitzen darf.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
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Re: Knallpatronen
Stichwort Panzerbüchse...und dazu https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0101125X00
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- pointi2009
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Re: Knallpatronen
jo des hab ich gelesen - Büchse, Lauf + Verschluss = KM. Aber Munition 
aber was übel ist: .50BMG V0 zw. 850-950m/s
so schnell hätt ich gern die .308
mit an 175gr Geschoss

aber was übel ist: .50BMG V0 zw. 850-950m/s




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Re: Knallpatronen
doch doch das steht alles unter dem von mir zitierten.
In lit b und d findest du die Panzerbüchse und das diese Mun ebenfalls KM ist.
lg
In lit b und d findest du die Panzerbüchse und das diese Mun ebenfalls KM ist.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
- pointi2009
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Re: Knallpatronen
ok überlesen, habs gefunden. Danke!
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- pointi2009
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Re: Knallpatronen
nö habs auch überlesen, hier gehts um den passus aus der KM VO:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a)
Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b)
Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c)
Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.
d)
Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
Munition für Kriegsmaterial - also für Maschinenkanone, "PANZERBÜCHSEN", usw sind KM, da hilft auch der Passus mit WBK/WP und Jagdkarte nichts. Es geht um die Panzerbüchse.
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a)
Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b)
Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c)
Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.
d)
Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
Munition für Kriegsmaterial - also für Maschinenkanone, "PANZERBÜCHSEN", usw sind KM, da hilft auch der Passus mit WBK/WP und Jagdkarte nichts. Es geht um die Panzerbüchse.
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Re: Knallpatronen
woolf hat geschrieben:Das BMLVS würde es sicher so versuchen - obs durchgehen würde? k.A...
hi
die meinung des bundessachverstandigen hat sich zu dem thema seit 1977 nicht geaendert und spiegelt sich auch in den OGH urteilen wieder: waffen die in der lage dazu sind patronen mit 10.000 joule oder mehr abzufeuern gelten als panzerbuechsen ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Knallpatronen
Kriterien
- Aufgelegte schultergestützte oder laffetierte Waffe
- Potential zur Bekämpfung gepanzerter Ziele
- Geschossenergie größer als 10000 Joule

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Knallpatronen
KGR84 hat geschrieben:Sind eigentlich die K-Patronen vom Bundesheer (nicht 12,7mm sondern die 223 und 308er) nach irgendwelchen Gesetzen verboten?
Angenommen jemand hat sowas ausversehentlich in der Ausrüstung vergessen und nach Hause genommen, wäre das in Anbetracht des Waffengesetzes ein Problem?
Wenn erlaubt, wie sieht es mit Verwahrung aus? Sind die wie WBK-Pflichtige Munition zu behandeln, oder könnens so rumkugeln?
wenn du schreibst, "in der ausrüstung vergessen", dann bist wohl soldat, zumindest miliz, zum zeitpunkt des "versehens" sonst fasst du das zeug wohl kaum aus.
und wenns richtig blöd hergeht, und die patrone einen entsprechenden bodenstempel hat, dann gehts wohl auch um §31 MilStG; militärischer Diebstahl
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juni 2014)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer einen Diebstahl begeht
1.
unter Ausnützung einer durch den Einsatz geschaffenen außerordentlichen Lage,
2.
unter wenn auch nur fahrlässiger Herbeiführung einer Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen oder einer Gefahr eines erheblichen Nachteils (§ 2 Z 4) oder
3.
an einer Sache, deren Bewachung ihm obliegt.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist zu bestrafen, wer einen anderen Soldaten bestiehlt.
also, lassts (falls vorhanden), das zeug ned rumliegen

Re: Knallpatronen
Er hat ja geschrieben "versehentlich in der Ausrüstung vergessen"...bei einem Diebstahl gilt immer noch ein Vorsatz und mit militärischen Diebstahl hat das ganze schon garnichts zu tun 

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Knallpatronen
Mit militärischem nur wenn heeresangehöriger, eh klar, sonsd gilt auch kein MilStG
Aber wir gehen ja sowieso davon aus, dass solche fundgegenstände nur sicher verwahrt werden, um sie bei nächster gelegenheit an der dienststelle abzugeben
Aber wir gehen ja sowieso davon aus, dass solche fundgegenstände nur sicher verwahrt werden, um sie bei nächster gelegenheit an der dienststelle abzugeben

Re: Knallpatronen
Richtig...aber auch von den dir aus den MilStG aufezählten Voraussetzungen trifft meiner Meinung nach keine einzige zu...aber genug offtopic 

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