belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von Overbore » Di 17. Jun 2014, 21:18

Liebe Forumskollegen,

Da die SF nach „belg. WBK“ (im O-Ton)“ sportschutterslicentie“ = „Sportschützenlizenz“ ohne Resultate blieb, erlaub ich mir die Frage hier reinzustellen.

Ich wohne z.Zt. noch in Belgien und bin sehr stolzer Besitzer einer mühsam erworbenen, sauer verdienten “ sportschutterslicentie“ / Sportschützenlizenz / belg. WBK. (Berechtigt zur sportlichen und rekreativen Ausübung des Schießsportes) für eine Waffe die in Österreich unter Kat. C fällt und somit keine WBK benötigt.
Alleine die Meldung/Registrierung innerhalb 6 Wochen nach Erwerb, in meinem Fall denk ich nach Wohnsitzmeldung.

Im September siedele ich nach Österreich zurück und mit der Auflösung meines Hauptwohnsitzes in Belgien wird meine belg. WBK wertlos/ungültig.
Die Abmeldung des belg. Wohnsitzes liesse sich auch etwas später vornehmen.

Falls jemand von euch die Bedingungen zum Erwerb und Behalt einer belg. WBK kennt, wird er sicher verstehen, das mir das Ding noch äußerst wertvoll ist und ich mir die künftig vergoldet in goldenem Rahmen einrahmen werde.

Derzeit verfüge ich über noch 3 freie vordefinierte Plätze die mich zum Erwerb/Besitz, sportlichem Gebrauch bon jeweils einer Pistole, eines Revolvers und einer Glattlaufwaffe (Österreich Kat. D) berechtigen. Wohlgemerkt jeweils nur eine, switchen z.B. 2.Pistole statt Revoler oder andersrum geht nicht.

Für alle Waffen, Kaliber und auch der dafür zugelassen Munition gilt:
Es ist/wird nur zugelassen, eingetragen, was auch ursprünglich für den Schießsport entwickelt wurde, womit z.B. eine FN FiveSeven ins Reich der unrealisierbaren Träume entschwindet.
(Ein hiesiger Schützenvereinskollege arbeitet bei Herstall und hat Mitarbeiterrabat.)
Gleiches gilt übrigens für die in Österreich so beliebten Produkte der Firmen Oberland Arms/Hera/Schmeisser.

Meine Fragen sind:

1. Wird von der zuständigen Behörde in Österreich (vermute Bezirks-/Landeshautmannschaft) meine belg. WBK und mein belg. EU-Waffenpass überhaupt anerkannt?
(Beides Dokumente einer belg. Behörde mit Gültigkeitsbereich innerhalb des belg. Hoheitsgebietes. Der EU-Waffenpass erlaubt mit einzig und alleine die reglementierte Verbringung/Mitnahme in andere EU-Länder)

2. Stellt mir die zuständige Behörde in Österreich aufgrund dieser Dokumente eine österreichische WBK und einen EU-Waffenpass aus.
Einen gültigen EU-Waffenpass werd ich ja zumindest auch weiterhin brauchen wenn ich mit meiner künftigen WBK-freien Kat. C Waffen z.B. nach DE/DK/NOR fahren möchte.
Und wenn ich’s richtig gelesen habe benötige ich in Österreich für die Ausstellung des EU-Waffenpasses wiederum eine österreichische WBK.

3. Sollte ich in dem z.Zt. für mich schon eingeschränkten Angebot an zulässigen FFW überhaupt etwas finden, was die Mühe und das Geld wert sind, diese Erwerben und im meiner heutigen belg. WBK eintragen lassen, werden diese dann auch von der österreichischen Behörde in die eventuell neu auszustellende österreichische WBK vorbehaltlos übernommen?

Für Tips und Hinweise wär ich Euch sehr Dankbar.

MfG
Gerhard


P.S.

Für den/die der/die Bösen denk(t)en.

Ich hab nicht die Absicht mir hier durch eine ev. Hintertür mir eine österreichische WBK zu erschleichen.
Für meine künftige Kat. C Waffe brauche ich eigentlich keinen, höchstens für einen in Österreich neu auszustellenden EU- Waffenpass.
Die Frage 3 ist daher rein spekulativer Natur da ich es mit den FFW eigentlich nicht so habe.

Beim österreichischem Konsulat/Botschaft hier in Brüssel werde ich sicher diesbezüglich auch noch die entsprechenden Informationen einholen.
Nur bin ich mit den Informationen und Ratschlägen von sach- und fachkundiger Konsulats-/Botschaftsangestellter etwas vorsichtig, seit mir diese sach- und fachkundigen Informationen und Ratschläge eines in diesem Falle englischen Botschaftsangestellten, letztes Jahr in London beim Verlassen des Euro-Stars eine 18stündige Anhaltung (inkl. 16Std. Arrestzelle) plus Beschlagnahmung von teurem Munitionskoffer mit sehr teuren selbstgestopften plus vermissten Wettbewerb (nun Muni hat ich eh keine mehr) eingebracht hat.
Die nicht genutzte Hotelreservierung für ein langes WE durfte ich auch noch brennen.
Laut Botschaftsangestellten waren die selbstgestopften kein Problem, laut Londoner Polizei schon.
Nur Fabriksmunition in ungeöffneter Originalverpackung, da bei selbstgestopften die Herkunft undeutlich ist.
Es könnten ja auch „Minimini-Nukes“ sein, also äusserst verdächtig.
Zu dem Zeitpunkt hatte man gerade in einem Londoner Vorort einen Militärangehörigen vor einer Kaserne erstochen.
Seitdem nehm ich ins EU-Ausland nur noch Hülsen und Geschoße in ungeöffneter Originalverpackung plus handlicher Wiederladerausrüstung mit und laß mir Vorort durch Freunde, Bekannte gegen Vorkasse gewünschte/s Zünder/Pulver besorgen.
Zurück zu Infos und Ratschlägen. Botschaftsangestellte unterliegen dem Aussenministerium. Örtliche Polizeibehörden unterliegen dem Innenministerium.
Beide haben so Ihre eigenen Ansichten und Sichtweisen, was der eine sagt kann dem anderen am Arxxx vorbei gehen .
Darum beachte man woher, wann und unter welchen Umständen man welche Infos und Ratschläge von wem kriegt, lese auch ausführlich die Zeitungen und im Zweifelsfall bleibt man daheim.

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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von gewo » Di 17. Jun 2014, 21:26

hi

Overbore hat geschrieben:1. Wird von der zuständigen Behörde in Österreich (vermute Bezirks-/Landeshautmannschaft) meine belg. WBK und mein belg. EU-Waffenpass überhaupt anerkannt?

WBK normal nicht
EUFWP bei uebersiedlung eigentlich auch nicht, der ist nur zur voruebergehenden verbringung, nicht zur dauerhaften
aber du hast mit deinem wohnsitz in oesterreich so wie jeder oesterreicher ein anrecht auf eine WBK fuer kurzwaffen und halbautomaten wenn du die voraussetzungen (waffenfuehrerschein ab ca € 50,-, psychotest €280,- glaub ich ..) erfuellst
diese wird moeglicherweise befristet sein (1, 2 oder 3 jahre)
"freie" waffen wie buechsen und flinten kannst dir einfach so kaufen sobald du deinen wohnsitz in oesterreich hast
ein zweitwohnsitz im ausland ist dafuer NICHT schaedlich

Overbore hat geschrieben:2. Stellt mir die zuständige Behörde in Österreich aufgrund dieser Dokumente eine österreichische WBK und einen EU-Waffenpass aus.

WBK siehe oben
fuer waffen die du in oesterreich legal besitzt kannst du auch einen EUFWP beantragen, kein problem
wenn du immer nur nach beligen faehrst koennte eine dauerhafte verbringungserlaubnis aber der bessere weg sein

Overbore hat geschrieben:3. Sollte ich in dem z.Zt. für mich schon eingeschränkten Angebot an zulässigen FFW überhaupt etwas finden, was die Mühe und das Geld wert sind, diese Erwerben und im meiner heutigen belg. WBK eintragen lassen, werden diese dann auch von der österreichischen Behörde in die eventuell neu auszustellende österreichische WBK vorbehaltlos übernommen?

fuer jede waffe die du nach oestereich verbringst benoetigst du die entsprechende verbringungserlaubnis von deinem heimatstaat und von deiner zustaendigen wohnsitzbehoerde in oesterreich
wenn die waffen die du daheim besessen hast in oesterreich legal besessemn werden duerfen dann kannst sie nach erteilung der erforderlichen genehmigungen formlos einfuehren

PS:
bist du vom beruf pfarrer ?
;-)
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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von Overbore » Di 17. Jun 2014, 21:44

@ GEWO
Schnelldurchlauf!!!
Hausrat und Waffe (Tikka "Sporter" in Österreich Kat. C /Einzelade-/Repetierwaffe mit gezogenem Lauf) mit noch gültiger/em belg. WBK/EU-Waffenpass nach Österreich bringen, beim Meldeamt in Wien Wohnsitz melden danach direkt bei einem Händler notfalls gegen Mehrkosten die Waffe im ZWR anmelden; danach erst belg. Wohnsitz abmelden.
Ginge das so und ist das legal?

Schlußfrage: Bekomme ich in Österreich einen EU-Waffenpass für eine Kat. C-Waffe auch ohne österreichische WBK???

P.S.

Pfaffe net, aber von den Zuständen hier vll. etwas Paranoid was Bestimmungen betrifft.

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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von gewo » Di 17. Jun 2014, 21:56

Overbore hat geschrieben:@ GEWO
Schnelldurchlauf!!!
Hausrat und Waffe (Tikka "Sporter" in Österreich Kat. C /Einzelade-/Repetierwaffe mit gezogenem Lauf) mit noch gültiger/em belg. WBK/EU-Waffenpass nach Österreich bringen, beim Meldeamt in Wien Wohnsitz melden danach direkt bei einem Händler notfalls gegen Mehrkosten die Waffe im ZWR anmelden; danach erst belg. Wohnsitz abmelden.
Ginge das so und ist das legal?

Schlußfrage: Bekomme ich in Österreich einen EU-Waffenpass für eine Kat. C-Waffe auch ohne österreichische WBK???


hi

uebersiedlung nur mit eufwp eigentlich nein

der eufwp ist fuer genau zwei verwendungen zulaessig
naemlich jagdeinladung oder wettkampfeinladung

trotzdem hoert man immer wieder dass einzelne personen es auf diese art und weise hinbekommen und ihrem sachbearbeiter das mit dem eufwp aufs auge druecken

deine entscheidung

legaler weg geht ueber einholung von vorheriger einwilligung und verbringungserlaubnis


naturlich gibt es in at auch ohne wbk einen eufwp fuer repetierer ...
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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von Overbore » Di 17. Jun 2014, 22:04

gewo hat geschrieben:
Overbore hat geschrieben:@ GEWO
Schnelldurchlauf!!!
Hausrat und Waffe (Tikka "Sporter" in Österreich Kat. C /Einzelade-/Repetierwaffe mit gezogenem Lauf) mit noch gültiger/em belg. WBK/EU-Waffenpass nach Österreich bringen, beim Meldeamt in Wien Wohnsitz melden danach direkt bei einem Händler notfalls gegen Mehrkosten die Waffe im ZWR anmelden; danach erst belg. Wohnsitz abmelden.
Ginge das so und ist das legal?

Schlußfrage: Bekomme ich in Österreich einen EU-Waffenpass für eine Kat. C-Waffe auch ohne österreichische WBK???


hi

uebersiedlung nur mit eufwp eigentlich nein

der eufwp ist fuer genau zwei verwendungen zulaessig
naemlich jagdeinladung oder wettkampfeinladung

trotzdem hoert man immer wieder dass einzelne personen es auf diese art und weise hinbekommen und ihrem sachbearbeiter das mit dem eufwp aufs auge druecken

deine entscheidung

legaler weg geht ueber einholung von vorheriger einwilligung und verbringungserlaubnis


naturlich gibt es in at auch ohne wbk einen eufwp fuer repetierer ...


Das geht ja schneller als telefonieren/mailen.

Dann wirds Verbringungserlaubnis, die sollt ich ev. am Konsulat in Brüssel kriegen.
Umzug mit direkter ZWR_Anmeldung und euwfp neuanfrage in Wien.
Altpapier vergoldet eingerahmt an die Wand genagelt.

Danke dir für die schnelle Antwort!!!
Frage bis Du Büma/Händler???

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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von gewo » Di 17. Jun 2014, 22:11

Overbore hat geschrieben:Dann wirds Verbringungserlaubnis, die sollt ich ev. am Konsulat in Brüssel kriegen.
Umzug mit direkter ZWR_Anmeldung und euwfp neuanfrage in Wien.
Altpapier vergoldet eingerahmt an die Wand genagelt.
Danke dir für die schnelle Antwort!!!
Frage bis Du Büma/Händler???


hi

eigentlich auch ned ganz so

1.)
wohnsitz in at anmelden

2.)
bei deiner waffenbehoerde in at ( je nach wohnsitz entweder bezirkshauptmannschaft, landespolizeidirektion oder magistrat) die verbringungserlaubnis beantragen (ca € 55,-)

3.)
mit dieser verbrIngungserlaubnis deine waffe bei deiner belgischen waffenbehoerde "abmelden"

4.)
danach irgendwo in oesterreich bei einem waffenhaendler innerhalb von 6 wochen nach tatsaechlich erfolgter verbringung die meldung ins ZWR machen (zwischen ca. € 9,- und ca. € 45,-, je nach haendler)

voila!

ja, ich bin dealer ....
guckst du signatur
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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von Overbore » Di 17. Jun 2014, 22:20

@GEWO

hmmm ...

Wohnsitz wird Wien, denke also LPD, kann man die Verbringungserlaubnis gleich mitnehmen, oder dauert's ??? Wie lange ???
Alle belg. Dokumente auch Kaufvertrag hab ich noch.

Dealer, doubleaction.at inzwischen schon gesehen.

gewo
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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von gewo » Di 17. Jun 2014, 22:37

Overbore hat geschrieben:@GEWO

hmmm ...

Wohnsitz wird Wien, denke also LPD, kann man die Verbringungserlaubnis gleich mitnehmen, oder dauert's ??? Wie lange ???
Alle belg. Dokumente auch Kaufvertrag hab ich noch.

Dealer, doubleaction.at inzwischen schon gesehen.


hi

wien ist halt leider ned grad das eldorado der waffenbesitzer

ruf da einfach an (0043-1-31310 + evt 0 ) und verlange den zustaendigen waffenreferenten fuer deinen buchstaben (1. buchstabe deines familiennamens) oder schicke eine email und frag nach

evt lassen sie dich das ding ja mit dem EUFWP verbringen und du kannst den ganzen papierkram dann hier vor ort mache
wuerde mich aber wundern, ehrlich gesagt ...

schreibt dir in so einem fall aber JEDENFALLS auf mit wem du telelefoniert hast und mach dir ein kurzes memo was besprochen wurde

vermutlich kommt eben raus dass du die verbringungserlaubnis beantragen musst in wien (geht normal sofort, aber du musst da persoenlich hin) und dann darf die knarre erst ueber die grenze ....

sag aber dass es um einen repetierer geht (kategorie C), nicht das es da ein missverstaendnis gibt ...
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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von Overbore » Di 17. Jun 2014, 23:00

@GEWO

werd morgen da gleich mal anrufen (auf'm diktiergerät gespräch mitschneiden) via email die sache verifizieren, zur not faxe ich denen die Papiere vorab, um jegliche misverständnisse zu vermeiden.
Ohne verbringungserlaubnis mach ich's eh nicht, keinen Bock wg. irgend eines Formfehlers die rifle abgenommen zu kriegen.

Nochmals vielen Dank für die detailierte Info

LG aus Zaventem,

MfG
Gerhard

P.S.
Ist Eure Lagerware aktuell oder besser Anfrage per Mail/Telefon???
Werd mich zu gegebener Zeit bei Euch melden.

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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von gewo » Di 17. Jun 2014, 23:11

Overbore hat geschrieben:.....auf'm diktiergerät gespräch mitschneiden.....

wuerde ich bleiben lassen
ist nach oesterreichischen recht nicht legal
andererseits .. wenn du noch in belgien sitz ... hmmm .. keine ahnung
grobe mitschrift reicht aber eigentlich
WANN
WER
WAS GENAU wurde gefragt
WAS GENAU wurde geantwortet bzw kanm auch auf eine nochmalige rueckfrage (um sicher zu gehen dass es kein missverstaendnis gibt) nochmal die sinngemaess selbe auskuft
Overbore hat geschrieben:Ist Eure Lagerware aktuell oder besser Anfrage per Mail/Telefon???
Werd mich zu gegebener Zeit bei Euch melden.

besser anfragen
wir haben dzt knapp 2000 unterschiedliche artikel lagernd
das geht auf die lagerliste im internet nicht drauf
und preislisten im internet gibt es von uns nicht
du kriegst aber jederzeit gerne preislisten gemailt oder gefaxt oder auskunft am telefon (wennst durchkommst ..)
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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von Overbore » Di 17. Jun 2014, 23:27

@GEWO

... die Mitschnitte kann man sich ja auch in passender Form (Gedächtnisprotkoll) austippen das Bandl weglegen.

Werd mir eh sicherheitshalber ne Faxnummer/E-mailadresse geben lassen und das Ganze swm schriftlich vorbereiten, da dann alles auf Papier.

Für mich ist damit klar und deutlich wie ich's wo anpacken muß, damit könnte man hier schließen.

GEWO nochmals vielen DANK für Deine BEICHTE :clap: :clap: :clap:

Nachtrag:

Wie der GEWO so schön weiter oben in seinem Beitrag schreibt, hat scheinbar in Österreich ein jeder Österreicher das Recht auf eine WBK, vermute und leite in logischer Schlußfolgerung daraus ab, das somit bei WBK-freien Waffen ein generelles Recht auf den Besitz gegeben ist, insofern dem kein explizit verhängtes Waffenverbot entgegensteht.

In Belgien hat nach bestehendem Waffengesetz ein jeder, ob Belgier/ansässiger EU-Bürger, prinzipiell das Recht auf KEINE WAFFE!!! Luftgwehr & Co ausgenommen.
Man darf den Antrag auf eine Sportschützenlizenz stellen.


vll. erklärt dies meine etwas paranoide "Predikt" ganz oben.
Zuletzt geändert von Overbore am Di 17. Jun 2014, 23:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von Stickhead » Mi 18. Jun 2014, 10:01

Nicht nur jeder Österreicher hat das Recht auf eine österreichische WBK, sondern jeder EWR-Bürger, sofern er die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt:

- 21. Lebensjahr vollendet
- verlässlich iSd § 8 WaffG und kein Waffenverbot nach dem Zivildienstgesetz
- Rechtfertigung (Selbstverteidigung, Schießsport, Jagd,...)
- Wohnsitz in Ö
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von gewo » Mi 18. Jun 2014, 11:46

Stickhead hat geschrieben:Nicht nur jeder Österreicher hat das Recht auf eine österreichische WBK, sondern jeder EWR-Bürger, sofern er die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt:

- 21. Lebensjahr vollendet
- verlässlich iSd § 8 WaffG und kein Waffenverbot nach dem Zivildienstgesetz
- Rechtfertigung (Selbstverteidigung, Schießsport, Jagd,...)



... und wohnsitz in oesterreich ....
oder?
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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von Stickhead » Mi 18. Jun 2014, 13:11

Ja, stimmt! Ein Wohnsitz in Ö ist auch notwendig.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: belg. WBK mit EU-Waffenpaß umschreiben??? GEHT DAS???

Beitrag von Overbore » Do 19. Jun 2014, 00:06

Nun da Ihr hier noch so kräftig weiter geht ...

@Stickhead
Bin geb. Österreicher, gültiger Pass (somit autom. EWR-Bürger), dzt. Wohnort noch BE (ab Sept. GR Wien), 65er rückt bedrohlich nahe.

Belg. WaffG= prinzipielles Waffenverbot!!! (ev. geringfügige Verstöße , geringfügige Geldstrafen (Strafbescheid) bewirken Strafregistereintrag, somit autom. Ausschluß vom Erwerb einer WBK.)

Rechtfertigung: Sport=JA/Jagd=JA (geht auch Beides)

SELBSTVERTEIDIGUNG=NEIN!!! (Als Normalbürger, nicht mal im Traum dran denken. Sportlich rekreative/jagdl. Selbstverteitigung kennt der belg. Gesetzgeber nicht.)

Psychotest: Gibt’s nicht! (Darum schnüffelt man in Deinen Gesundheitsakten nach ev. psych. Erscheinungen)

Statt Waffenführerschein verpflichtete Theorie-/Praxiskurse mit abschließenden Examen.



@GEWO

Danke nochmals für Deine Info.

Hab bei der LPD in Wien angerufen, Reverat SVA4.

Umschreibung belg. WBK geht nicht. Verwunderung über WBK für KAT. C-Waffe: „brauchen’s do eh ned“

Verbringungserlaubnis: „waun’s in Wean san, kumman’s mit’m gültigen ZMR-Auszug und Unterlagen vorbei, daun mochma des, kenan’s daun glei mitnehm.“

Für die praktische Verbringung bedarfs allerdings noch eines AT-Händlers, bei dem ich dann die Waffe gleich im ZWR anmelden könnte.

Ablauf:
Ich übergebe Waffe an BE-Händler (damit auch Austrag belg. WBK)/ BE-Händler schickt Waffe an AT-Händler/AT-Händler übergibt unter Vorlage meiner Verbringungserlaubnis, ZMR-Auszug Waffe (immer noch mein pers. Eigentum) an mich meldet meine Waffe im ZWR.

Also werd ich mir mit gültiger Verbringungserlaubnis nen Händler im GR WIen suchen müssen.

Dürfte ich dbzgl. Da bei Dir vorstellig werden? Da’s sicher ned umsonst ist, schätzomative Kosten???

MfG
Gerhard

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