Es war nie die Rede das der GIS Hansl die Amtsperson ist. Er gehört einer Gesellschaft an und kann keine AMTSPERSON sein.
Wenn eine AMTSPERSON der Behörde vorbeikommt und einen Begründeten Verdacht hat und du sie nicht reinlässt ist dies Wiederstand der Staatsgewalt.Die AMTSPERSON wird sich nötigenfalls Zutritt verschaffen weil sie lt. Gesetz dazu ermächtigt ist.
Ähh die Amtshaftungsklage ist mehr oder weniger eine Zivilklage nach Schadenersatzrecht. Wennst einen Schaden nachweisen kannst. Deren ursprung von der rechtswidrigen handlung ausgeht,Kann der Beklagte mit 100 Zeugen brausen gehen.
Weise mal eine Rechtswidirige Amtshandlung nach.Das wäre ungefähr so als würdest du zu schnell fahren,wirst von der Polizei angehalten und würdest wegen Mord verhaftet werden,und trägst einen Schaden davon,dann wäre eine Amtshaftungsklage angebracht, sonst nicht . Jede Behördenperson für seinen Zuständigkeitsbereich wird sofort einen Verdacht für seinen Zuständigkeitsbereich äußern wo er sich zutritt zu deiner Wohnung/Haus/Grundstück verschaffen kann. Er muss nur den begründeten Verdacht haben,das sei dir versichert.Somit sind deine Karten vor dem Gericht mehr als nur dürftig damit durchzukommen.
Nicht unbedingt. Ist der hoheitliche Akt rechtswidrig und unverhältnismäßig, steht mir ein Widerstandsrecht zu. Die Verletzung meiner Privaträume ist dies allemal. Wär ja noch schöner
Aber nur im nachhinein.Jede Verhaftung,jede Hausdurchsuchung,jedes Betreten eines Grundstückes, Wohnung von einer Amtsperson ist eine Verletzung der Personlichen Rechte, deshalb werden alle solche von Amts wegen duchgeführte tätigkeiten Minutengenau dokumentiert.In diesem Fall kann aber das Betreten der Räume von einer AMTSPERSON nicht rechtswidrig sein weil der Begründete Verdacht vorhanden ist und die Amtsperson eben vom Gesetz legitimiert ist deine Wohnräume zu betreten. Da kannst Kopf stehen und rumdiskutieren wie du willst,es ist eben so.ob sie es tun wird ist eine andere Sache.
Widerstand gegen die Staatsgewalt§ 269. (4) Der Täter ist nach Abs. 1 nicht zu bestrafen, wenn die Behörde oder der Beamte zu der Amtshandlung ihrer Art nach nicht berechtigt ist oder die Amtshandlung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstößt.
Ist die Amtsperson nicht berechtigt dein Grundstück/Haus/Wohnung zu betreten weil sie von Gesetz nicht dazu ermächtigt ist oder er Amtsanmaßung betreibt und du wehrtst dich wirst du straffrei ausgehen.
Da die Behörde aber im Rundfunkgebührengesetz dazu ermächtigt ist ist es keine Rechtswidrige Handlung der Amtsperson wenn sie dein Haus/Grundstück/Wohung betretet wenn sie einen begründeten Verdacht hat, das kann sein wenn sie dem Fernseher im Hintergrund hört,Sat kabel in deine Wohnung laufen sieht,von der Fensterscheibe aus den Fernseher flimmern sieht,eine Antenne oder Sat Anlage am Haus sieht,oder einfach aufgrund der Tatsache das heute keinen mehr gibt der keinen Fernseher/ Radio oder einen Computer hat,usw.....
Das sind akte im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit. Allerdings dürfen diese "Kontrollen" entgegen der landläufigen Meinung nicht willkürlich erfolgen
Hat sie die Verwahrungsüberprüfung der Waffen schon mal im Vorhinein bei dir gemeldet?
Oder eine Polizeikontrolle mit Personenkontrolle?Wenn ich eine Amtshandlung durchführe kann sie sehr wohl von einer Amtsperson sofort bei Begründeten Verdacht geschehen, aber niemals Willkürlich,das versteht sich von selbst.