Waffenfund - Rechtslage neu

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Waffenfund - Rechtslage neu

Beitrag von rhodium » Mi 25. Jun 2014, 15:19

Ein Gedankenexperiment:

Bis dato konnte man doch eine gefundene Waffe (also z.B. Kat. C in Opas altem Schrank) problemlos als Kat. C anmelden (gegebenenfalls beschiessen lassen)*.

Wie läuft das in Zukunft? Ich nehme mal an wenn jemand eine Waffe (egal welcher Kat.) findet, meldet er dies zuerst einmal bei der Behörde, worauf diese die Waffe dann vermutlich zuerst konfisziert. Aber wie geht es dann weiter? Noch haben wir keine Beschränkungen für C und D, d.h. kann man sich das Ding eintragen lassen oder werden die Fundstücke vernichtet?

*Vermutung (bis dato noch nichts gefunden, um dies gleich einmal klarzustellen)

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wallenstein
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Re: Waffenfund - Rechtslage neu

Beitrag von wallenstein » Mi 25. Jun 2014, 15:27

Meiner Meinung nach:
Wenn aus dem Umfeld (Opa, Onkel, Urstrumpftante etc.): Daten aufschreiben, zum Händler gehen (fahren), zahlen und melden lassen.
Echter "Fund" (Strasse, Wald, Wiese, Wirtshaus etc.): Fundgegenstand abgeben, wenn innerhalb eines Jahres nicht abgeholt selbst abholen, weiterer Vorgang wie vor.
Ein Politiker wird nicht dadurch zum Experten, daß er etwas über etwas sagt. (Manfred Rommel)
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Re: Waffenfund - Rechtslage neu

Beitrag von Stickhead » Mi 25. Jun 2014, 15:56

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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Waffenfund - Rechtslage neu

Beitrag von rhodium » Mi 25. Jun 2014, 19:08

Finden von Waffen oder Kriegsmaterial§ 42. (1) Bestimmungen anderer Bundesgesetze über das Finden sind auf das Finden von Waffen oder Kriegsmaterial nur insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.(3) Läßt sich der Verlustträger einer Waffe gemäß Abs. 2 nicht ermitteln,1.so darf die Behörde auch nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder oder einer von diesem namhaft gemachten Person nur dann überlassen, wenn diese zu ihrem Besitz berechtigt sind;2.so hat die Behörde, falls der Finder die Waffe nicht besitzen darf und keine andere Verfügung getroffen hat, diese der öffentlichen Versteigerung oder der Veräußerung durch eine zum Handel mit Waffen befugte Person zuzuführen und den Erlös dem Finder auszufolgen.

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Re: Waffenfund - Rechtslage neu

Beitrag von rhodium » Mi 25. Jun 2014, 19:09

Weiters

(8) Den Finder von Schusswaffen der Kategorien C und D trifft die Registrierungspflicht gemäß § 33 mit dem Erwerb des Eigentums (§ 395 ABGB).

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Re: Waffenfund - Rechtslage neu

Beitrag von Promo » Do 26. Jun 2014, 07:25

Wenn du zum Büchsenmacher gehst und behauptest du hast das Ding gekauft dann wird er sich nicht verweigern die ZWR Meldung durchzuführen, auch wenn es nicht schon vorher im ZWR erfasst war ..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Waffenfund - Rechtslage neu

Beitrag von rhodium » Do 26. Jun 2014, 15:54

Trotzdem: Im Prinzip könnten sich die verantwortlichen Beamten einen riesen Gefallen tun, wenn es im ZWR einfach einen über das Monatsende hinaus bestehenden Nachmeldungs-Button gibt. Schadet ja nie wenn Waffen legalisiert werden oder?

Aber, dass ist politisch nicht gewollt. Genau wie auch andere Funktionen (z.B. Überblick über ganzen (!) Waffenbestand inkl. A + B) fehlen.

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