gewo hat geschrieben:Thule hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Thule hat geschrieben:Wie gesagt im Falle eines Hundes braucht es den Zivilrechtsweg unter Umständen gar nicht da ja eine Haftpflichversicherung bestehen muss. Hund gemeldet vorausgesetzt.
hi
irgendwie steh ich grad auf der leitung
welche daten soll das magistrat denn rausgeben wenn ich nicht mehr weiss als der hund schwarz war und gross?
ich muesste doch die daten des beteiligten bekommen koennen von der poilzei, oder?
aktenseinsicht ...?
Wie longchamp geschrieben hat. Die Daten liegen auf und die Behörde hat Zugriff und die kann weitergeben.
Akteneinsaicht gibt es unter bestimmten Vorraussetzungen auch bei der Polizei aber nur im Rahmen der StPO. Es muß also ein Strafrechtsdelikt vorliegen.
Sonst Behörde.
Beim VU stehts in der StVO was sich Beteiligte gegenseitig nachzuweisen haben. Diese Daten bekommst du auch.
hi
dass heisst es gibt tatsaechlich auch keine akteneinsicht?
ok, egal
ich nehms zur kenntnis
letzte frage:
dass der geschaedigte die daten des halters von der einschreitenden exekutive nicht erhaelt gilt auch bei hund beisst mensch? oder gilt das nur bei hund beisst hund?
Hund beisst mensch = fahrlässige Körperverletzung.
Beim Verkehrsunfall sachschaden bekommst du die daten vom anderen Lenker weil der dazu verpflichtet ist.
Wenn er die nicht hergibt, erst dann ist die Polizei zuständig. Dann nimmt die polizei die daten auf.
Theoretisch beisst auch hier der Datenschutz. Die daten kann dann die versicherung beantragen....
Du bekommst sie jedenfalls nicht wenn der andere das net will.
Wenn beide lenker anwesend sind dann muss man sich eh ausgleichen. wenn man das nicht tut und die polizei ruft damit die ein unfallprotokoll aufnimmt,
dann zahlt derjenige der eines haben will an ort und stelle 36€ weil die Polizei für sowas nicht zuständig ist weil es Versicherungssache ist.
Polizei ist nur zuständig wenn der beteiligte lenker nicht vor Ort ist oder wenn er sich nicht ausgleichen kann oder will...