Hallo Leute!
Mein Onkel ist Jäger und besitzt einige Repetierer und Flinten. Ist es erlaubt, wenn ich sie zum Schießstand transportiere und dort damit schieße, auch wenn sie nicht auf mich gemeldet sind? Habe eine WBK.
Danke im Voraus!
MfG. Tom
Waffen von Bekannten ausleihen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffen von Bekannten ausleihen?
Ja, Du darfst
Re: Waffen von Bekannten ausleihen?
Super, danke für die schnelle Antwort!
- Roman aus Wien
- 9mm Para
- Beiträge: 18
- Registriert: Do 21. Nov 2013, 14:51
Re: Waffen von Bekannten ausleihen?
Da Tomobi seine WBK erwähnt hat, möchte ich die Antwort präzisiert, um nicht andere Leser auf eine falsche Fährte zu locken:
Für das Besitzen (egal ob dauernd oder vorübergehend) von Waffen der Kat C (Büchsen) oder Kat D (Flinten) braucht man keine WBK. Man muss lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und mit keinem Waffenverbot belastet sein. Genauso darf man damit schießen, sofern das Schießen, dort wo geschossen werden soll, nicht verboten ist.
Auf einem behördlich bewilligten Schießplatz gelten einige Bestimmungen des Waffengesetzes nicht: zB die Altersgrenze von 18 Jahren oder das Erfordernis einer WBK für das Schießen mit Kat-B-Waffen.
Gruß aus Wien
Roman
Für das Besitzen (egal ob dauernd oder vorübergehend) von Waffen der Kat C (Büchsen) oder Kat D (Flinten) braucht man keine WBK. Man muss lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und mit keinem Waffenverbot belastet sein. Genauso darf man damit schießen, sofern das Schießen, dort wo geschossen werden soll, nicht verboten ist.
Auf einem behördlich bewilligten Schießplatz gelten einige Bestimmungen des Waffengesetzes nicht: zB die Altersgrenze von 18 Jahren oder das Erfordernis einer WBK für das Schießen mit Kat-B-Waffen.
Gruß aus Wien
Roman
Re: Waffen von Bekannten ausleihen?
tomobi hat geschrieben:.....Repetierer und Flinten. Ist es erlaubt, wenn ich sie zum Schießstand transportiere und dort damit schieße, auch wenn sie nicht auf mich gemeldet sind? ...
hi
solange du sie nicht 6 wochen oder mehr ausleihst ist das kein problem
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffen von Bekannten ausleihen?
Bei der Munitionswahl muss man allerdings auch bei Langwaffen etwas vorsichtig sein wenn man keine WBK hat bzw kein Sportschütze ist...
Re: Waffen von Bekannten ausleihen?
Den Rest gibts zum Nachlesen.