Mein Weg zur Waffenbesitzkarte als ehemaliger Zivildiener innerhalb der 15 jährigen FristSeit kurzem bin ich auch stolzer Besitzer der WBK. Nachfolgend möchte ich meinen persönlichen Weg zur WBK inklusiver ein paar allgemeiner Informationen darlegen.
Übersicht1. Schritt: Antrag auf Ausnahme gem §5 Abs 5 ZDG bei der zuständigen Landespolizeidirektion inklusive der von dieser geforderten Unterlagen
2. Schritt: Waffenführerschein und Waffenpsychologisches Gutachten
3. Schritt: WBK direkt bei der Bezirkshauptmannschaft bzw Bezirkspolizeikommissariat beantragen.
1. Schritt: Ausnahme gem §5 Abs 5 ZDG:Zivildienstpflichtigen sind für die Dauer von 15 Jahren nach Feststellung der Zivildienstpflicht (das Datum des Bescheids) der Erwerb, der Besitz und das Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen gibt es jedoch die Möglichkeit auf Gewährung einer Ausnahme.
Entsprechend muss zuerst der
Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gem §5 Abs 5 ZDG bei der zuständigen Landespolizeidirektion gestellt werden.
Jede Landespolizeidirektion hat jedoch dafür andere Anforderungen. Einfach die
Landespolizeidirektion <<link>> (höflich, die Behörde macht auch nur ihren Job) per email anschreiben, und nachfragen!
Für mich zuständig war die
LPD Niederösterreich. Um eine Ausnahme als
Sportschütze zu bekommen benötigten sie:
a) Antrag UND
b) Kopie des Zivildienstbescheides UND
c) Bestätigung der Mitgliedschaft in einem Schützenverein UND
d) Ergebnisliste für die Teilnahme an min 2 Bewerben ODER Trainingsbestätigung
zu a) Den Antrag bekam ich von der LPD selbst gleich direkt als Vorlage per email zu geschickt, ist grundsätzlich nur ein Dokument, in dem steht, dass man einen Antrag auf Gewährung der Ausnahme gem §5 Abs 5 ZDG stellt. Die Antwortmail von der LPD leider auch enthielt ein paar falsche Informationen (zB verwies das Mail von ihnen auf §5 Abs 3 ZDG anstelle von Abs 5); einfach nicht verunsichern lassen.
zu c) Auf der Suche nach einem Schützenverein hab ich diverse angeschrieben, und bin im Endeffekt auf den in
Himberg (shooters-hall.at) gestoßen. Dort haben sie bereits Erfahrung mit der Ausnahmegenehmigung, es herrscht ein nettes Klima und alle (allen voran Christoph, der fleißig alle Mails beantwortet und bei allen organisatorischen Problemen gerne weiter hilft) sind sehr hilfsbereit. Als kompletter Neuling in dem Schusswaffen-Milieu wusste ich zuvor nicht, was ich von einer eventuell bereits eingeschworenen Gemeinschaft erwarten könnte, die shooters-hall hat jedoch all meine Hoffnungen weit übertroffen. Ich fühle mich dort einfach pudelwohl.
Bachtet bitte, dass die Bestätigung der Vereinsmitgliedschaft auch das Datum der Ausstellung enthält.
zu d) Shooters-Hall verwies mich auf ihren
Trainer / FFW Instruktor Hrn Manfred Fischer (für Kontaktdaten PN oder bei der Shooters-Hall nachfragen). Die von ihm (nach Absolvierung der Trainingseinheiten) ausgestellte Trainingsbestätigung wurde bei mir, als auch bereits bei anderen ehemaligen Zivildienern in der Vergangenheit problemlos anerkannt.
Ich kann jedem nur ans Herzen legen Trainingseinheiten zu absolvieren, ganz unabhängig davon, ob ihr eine Trainingsbestätigung vorlegen müsst oder nicht. Ich kann euch versichern, dass ihr davon mehr profitieren werdet, als wenn ihr den gleichen Geldbetrag in Munition investieren würdet.
Hr Manfred Fischer kann ich als Trainer nur empfehlen (freundlich, kompetent, hilfsbereit, problemlose Terminvereinbarung, Möglichkeit diverse Waffen Probe zu schießen & Tipps für den Kauf der ersten Pistole).
2. Schritt: Waffenführerschein und Waffenpsychologisches GutachtenWie jede/r andere Antragsteller/in müssen auch wir ehemalige Zivildiener den Waffenführerschein absolvieren und ein Waffenpsychologisches Gutachten erstellen lassen.
ACHTUNG: Waffenpsychologische Gutachten darf nicht älter als 6 Monate sein
Sowohl das Gutachten als auch den Waffenführerschein kann man auch in
Himberg <<link>> erledigen (1x pro Monat wird am Freitag der Waffenführerschein und gleich am Tag darauf [Samstag] das Waffenpsychologische Gutachten angeboten).
Eine weitere Liste von Begutachtungsstellen für das
Waffenpsychologische Gutachten führt der
Verband <<link>>Den Waffenführerschein und das Waffenpsychologische Gutachten kann man natürlich schon machen, während man auf die Genehmigung gem §5 Abs 5 ZDG wartet (bzw natürlich auch schon davor). Persönlich wollte ich sicherheitshalber auf den Bescheid warten, und hab dadurch gerade die Termine in Himberg verpasst.
Dadurch hab ich mich der Verband Liste bedient und das Gutachten von
Dr. Karl Javorszky (
http://www.waffentest.at) erstellen lassen. Den Termin hatte ich innerhalb kürzester Zeit. Er war sehr freundlich, besitzt selbst eine WBK und alles lief entspannt und problemlos ab. Kann ich nur weiter empfehlen.
Den
Waffenführerschein bieten neben Himberg auch diverse Waffengeschäfte an. Persönlich wollte ich diesen nach der Wartezeit auf die Ausnahmegenehmigung diesen so schnell wie möglich hinter mich bringen, und wurde bei einem erfahrenen Schützen, der den Kurs zum Waffenführerschein wöchentlich anbietet mit Hilfe von Google auch fündig. Der schon etwas ältere Herr war auch sehr nett und hatte bestimmt sehr viel Erfahrung mit dem Umgang mit Faustfeuerwaffen, entsprach ansonsten jedoch nicht meinen Vorstellungen.
3. Schritt: Antrag auf Ausstellung einer WBKDieser ist abhängig vom Hauptwohnsitz bei der Bezirkshauptmannschaft bzw beim Bezirkspolizeikommissariat zu stellen. Dazu müsst ihr mit den erforderlichen Unterlagen nur zur zuständigen Behörde gehen, und dort wird dann direkt auf dem PC der Antrag von den Sachbearbeiter/innen ausgefüllt. Ich wurde direkt nach der Begründung gefragt, und musste nichts speziell vorformuliert vorlegen.
ACHTUNG: Achtet darauf, dass der Antrag 2 Waffenplätze vorsieht.
Erforderliche Unterlagen:
*) Lichtbildausweis
*) Waffenführerschein
*) Waffenpsychologisches Gutachten
*) Lichtbild
*) Bargeld (Liste der aktuellen Gebühren findet ihr
hier im Forum <<link>>*) (Bestätigung der Meldung aus dem Zentralen Melderegister steht zwar auf den öffentlichen Listen, musste ich jedoch nicht vorlegen)
*) Bescheid auf Ausnahme gem §5 Abs 5 ZDG
*) (Meine Begründung für die Ausstellung der WBK war „Sportschießen“, entsprechend musste ich der Behörde auch eine Vereinsbestätigung vorlegen, dazu gibt es aber offiziell keine Information)
Ich hoffe mein Beitrag kann ein paar ehemaligen Zivildienern weiter helfen und den Weg zur WBK erleichtern!
mfg