GerhardJ65 hat geschrieben:@harri678
Das Dorotheum schickt nur an deren Aukrionshäuser in den Bundesländern, von dort musst es holen.
Und Du musst eine gültige Jagtkarte oder eine WBK/WP mitnehmen.
Gerhard
Danke, dann hat es sich eh erledigt, WBK/etc. hab ich nicht.
Edit: Oder geht's da nur um die Abkühlfrist?
Edit 2: Versteigerungsbedingungen - Waffen:
http://www.dorotheum.com/fileadmin/user_upload/media/Dateien/agbs_neu/neu/Vstgbed_JaWa_ab_September_2012_DEU-neu.pdf hat geschrieben:Der Erwerb von Schußwaffen mit gezogenem Lauf und deren sofortige Ausfolgung darf nur an
Inhaber eines österreichischen Waffenpasses, einer österreichischen Waffenbesitzkarte oder mit dem
Zahlungsabschnitt belegten gültigen österreichischen Jagdkarte oder einer österreichischen
Waffengewerbeberechtigung oder an Menschen, die eine unverzügliche Ausfuhr dieser Waffen durch
einen Erlaubnisschein gemäß Paragraph 37, Absatz 1 Waffengesetz in der geltenden Fassung
glaubhaft gemacht haben, erfolgen. Erfolgt der Erwerb durch Versand in EU-Länder, muß eine
vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates und ein von der österreichischen Behörde ausgestellter
Erlaubnisschein vorgelegt werden. In allen anderen Fällen ist das Dorotheum verpflichtet, bei der
zuständigen Behörde unter Angabe des Namens, des Geschlechtes, Geburtsdatum und Ort des
Erwerbers, anzufragen, ob gegen den Käufer ein Waffenverbot erlassen worden ist. Wenn ein solches
nicht vorliegt, folgt das Dorotheum die Waffe frühesten am vierten Werktag nach Vornahme der
Behördenanfrage an den Käufer aus.
Also problemlos möglich ohne WBK und so.