Und was macht dann die Post?
Bzw. gibt es rechtlich einen Unterschied zwischen nen Postler und nem Boten.
Versand von Waffen Kat.B
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Re: Versand von Waffen Kat.B
KGR84 hat geschrieben:Und was macht dann die Post?
Bzw. gibt es rechtlich einen Unterschied zwischen nen Postler und nem Boten.
ja
waffengesetz
"....personen die zur gewerbsmaessigen befoerderung oder lagerung von versandstuecken befaehigt sind..."
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Versand von Waffen Kat.B
Ja, Post und Tarnsportunternehmen sind explizit ausgenommen... hab den §§ grad nicht parat, aber weit hinten im WaffG, vor den Strafbestimmungen
Tippfehler wurde zur Volksbelustigung stehen gelassen, gemeint ist natürlich Transport - aber die Dienstwaffen von Tarnsportlern auch
edit: gewo war schneller
Tippfehler wurde zur Volksbelustigung stehen gelassen, gemeint ist natürlich Transport - aber die Dienstwaffen von Tarnsportlern auch

edit: gewo war schneller
Re: Versand von Waffen Kat.B
Thule auf Seite 2 des threads hat geschrieben:§ 46 Abs 2

Hat sich in den letzten 3 Jahren nichts geändert.