Frage zu Ordonnanzler ohne gültigem Beschuss

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Frage zu Ordonnanzler ohne gültigem Beschuss

Beitrag von gewo » Do 27. Nov 2014, 15:11

Nomad hat geschrieben:wenn ich euch richtig verstehe, sind also Teile des BeschussG (zB §9) durch entsprechende Verordnungen außer Kraft gesetzt worden. ...


boaaahhhh
das beschussgesetz wurde nicht ausser kraft gesetzt

es wurden einzelne bestimmungen ausser kraft gesetzt weil sie dutrch andere bestimmungen im gleichen oder in anderen gesetzen oder verordnungen ERSETZT worden sind
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GSchoenbauer
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Re: Frage zu Ordonnanzler ohne gültigem Beschuss

Beitrag von GSchoenbauer » Do 27. Nov 2014, 18:05

les Dir am besten den 3 Beitrag (von Titan) zu diesem Thema nochmals durch, da ist das ja eh schon korrekt und erschöpfend erklärt.

nachträglich möcht ich aber doch noch den Beitrag von Yoda kommentieren:

RS OGH 1995/01/26 6Ob636/94; 7Ob2414/96t; 3Ob71/02s; 1Ob169/02p
"Inverkehrbringen bedeutet die aufgrund eines Rechtsverhältnisses vorgenommene freiwillige Übertragung der selbständigen Gewahrsame an einem Produkt und die sonstige Einräumung des Gebrauches daran. "

§6 PHG
"Ein Produkt ist in den Verkehr gebracht, sobald es der Unternehmer, gleich auf Grund welchen Titels, einem anderen in dessen Verfügungsmacht oder zu dessen Gebrauch übergeben hat. Die Versendung an den Abnehmer genügt."


Wenn man des zitierte Gesetz aber ganz durchliest, wird man draufkommen:
Sowohl bei dem §6 PHG als auch auch bei den zitierten Grundsatzentscheidungen geht es nach dem Produkthaftungsgesetz bei dem "in den Verkehr bringen" um des in den Verkehr bringen eines Produktes durch den Hersteller oder Importeur - und das ist sehr wohl eine erstmaliges Ereignis.

Haftung

§ 1. (1) Wird durch den Fehler eines Produkts ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache beschädigt, so haftet für den Ersatz des Schadens
1. der Unternehmer, der es hergestellt und in den Verkehr gebracht hat,
2. der Unternehmer, der es zum Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt und hier in den Verkehr gebracht hat (Importeur).
....

§ 3. Hersteller (§ 1 Abs. 1 Z 1) ist derjenige, der das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt erzeugt hat, sowie jeder, der als Hersteller auftritt, indem er seinen Namen, seine Marke oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt anbringt.
....

§ 4. Produkt ist jede bewegliche körperliche Sache, auch wenn sie ein Teil einer anderen beweglichen Sache oder mit einer unbeweglichen Sache verbunden worden ist, einschließlich Energie.

§ 6. Ein Produkt ist in den Verkehr gebracht, sobald es der Unternehmer, gleich auf Grund welchen Titels, einem anderen in dessen Verfügungsmacht oder zu dessen Gebrauch übergeben hat. Die Versendung an den Abnehmer genügt.


Das Gesetz ist übrigens eh nicht lange und ganz leicht komplett zu lesen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002864&ShowPrintPreview=True

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Re: Frage zu Ordonnanzler ohne gültigem Beschuss

Beitrag von yoda » Do 27. Nov 2014, 18:45

Du kannst jetzt noch 100 Mal das Selbe posten, in keinem Gesetz steht dass in Verkehr bringen das erstmalige in Verkehr bringen ist. In Deutschland ist z.B.: das in Verkehr bringen von gebrauchten Produkten auch klar als in Verkehr bringen definiert, wie kannst du dir da also so sicher sein wenn es keine klare Definition gibt ?

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Re: Frage zu Ordonnanzler ohne gültigem Beschuss

Beitrag von GSchoenbauer » Do 27. Nov 2014, 19:29

Jo, ich gebs eh auf, weil ich keine Missionar bin.
Ist eh alles gesagt, was zu sagen war.

Soll sich jeder über die Gesetze selber informieren.
Nur soll er sie auch lesen und sich nicht aus dem Zusammenhang gerissene Fetzerl davon als Wirklichkeit aufs Aug picken lassen.

Schulterzuck und tschau aus diesem Thema ... hab' eh anderes auch zu tun. :roll:

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Re: Frage zu Ordonnanzler ohne gültigem Beschuss

Beitrag von yoda » Do 27. Nov 2014, 21:32

GSchoenbauer hat geschrieben:Jo, ich gebs eh auf, weil ich keine Missionar bin.
Ist eh alles gesagt, was zu sagen war.

Soll sich jeder über die Gesetze selber informieren.
Nur soll er sie auch lesen und sich nicht aus dem Zusammenhang gerissene Fetzerl davon als Wirklichkeit aufs Aug picken lassen.

Schulterzuck und tschau aus diesem Thema ... hab' eh anderes auch zu tun. :roll:

Deine Berufung ist rechtsgültig abgelehnt worden, du hast geglaubt eine Waffe privat zu importieren ist kein in Verkehr bringen und deine Ansicht war falsch.

Jetzt nimmst du an, dass etwas legal ist nur weil es vom Dorotheum so gemacht wird. Ich kann auch jahrelang zu schnell durchs Ortsgebiet fahren ohne dass mich jemand erwischt, erlaubt ist es deswegen aber nicht. Auf deine Meinung geb ich ehrlich gesagt ohne ein Gerichtsurteil nicht viel, wenn du willst kannst mir aber einen alten Dachbodenfund Karabiner ohne Beschuss verkaufen und ich zeig dich dann an, dann wissen wir es ganz genau. Deiner Meinung nach dürfte das ja gar kein Problem sein oder ?

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