Postadresse für Überlassungen/Ummeldungen von Kat B

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Postadresse für Überlassungen/Ummeldungen von Kat B

Beitrag von helmsp » Mi 17. Dez 2014, 21:57

Lange gesucht und zu blöd zu finden (vielleicht kann ein Moderator die info sticky machen?).
Früher war die Wasagasse die Adresse für Überlassungen. Wo muss man es jetzt hinschicken?
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Re: Postadresse für Überlassungen/Ummeldungen von Kat B

Beitrag von kawaz » Mi 17. Dez 2014, 22:07

Würde mal sage .......

Bei einer Übersiedlung innerhalb Österreichs hat die Bürgerin beziehungsweise der Bürger selbst nichts zu veranlassen. Die Polizei wird vom Meldeamt automatisch informiert.

Zuständig für waffenrechtliche Urkunden, die in Wien ausgestellt wurden:

Bundespolizeidirektion Wien
Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten
Ort: 1., Schottenring 7-9
Servicehotline: +43 1 313 10 - 79443

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Re: Postadresse für Überlassungen/Ummeldungen von Kat B

Beitrag von helmsp » Mi 17. Dez 2014, 22:09

Passt, danke, you are ze best.
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Re: Postadresse für Überlassungen/Ummeldungen von Kat B

Beitrag von IT Guy » Do 18. Dez 2014, 06:18

Und nur zur Sicherheit: diese Adresse gilt nur für Wiener! ;-)

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Re: Postadresse für Überlassungen/Ummeldungen von Kat B

Beitrag von gewo » Do 18. Dez 2014, 09:40

IT Guy hat geschrieben:Und nur zur Sicherheit: diese Adresse gilt nur für Wiener! ;-)


hi

jaein

diese adresse gilt fuer alle verkaeufer die jemanden eine waffe verkaufen der eine WBK bzw einen WP vorlegt der von der LPD Wien (oder frueher BPD wien) ausgestellt wuerde

denn die verkaufsmeldung ist von beiden beteiligten immer an die behoerde des KAEUFERS zu senden
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Re: Postadresse für Überlassungen/Ummeldungen von Kat B

Beitrag von Kehnra » Do 18. Dez 2014, 09:44

Muss man einen Umzug bei der LPD bezüglich der WBK melden?

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Re: Postadresse für Überlassungen/Ummeldungen von Kat B

Beitrag von rupi » Do 18. Dez 2014, 09:48

Kehnra hat geschrieben:Muss man einen Umzug bei der LPD bezüglich der WBK melden?

nein das ist im Oktober 2012 mit dem ZWR gefallen
gibts aber eh 1000 Threads dazu
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Re: Postadresse für Überlassungen/Ummeldungen von Kat B

Beitrag von gewo » Do 18. Dez 2014, 09:53

Kehnra hat geschrieben:Muss man einen Umzug bei der LPD bezüglich der WBK melden?


seit oktober 2012 nicht mehr
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