Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Magnum828
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Beitrag von Magnum828 » So 21. Dez 2014, 00:06

Naja wenn man nur 2 hat ist es nicht allzu schwierig 3 weitere zu begründen ;) Ich werde insg. 6 beantragen.
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mura
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Beitrag von mura » So 21. Dez 2014, 02:21

Magnum828 hat geschrieben:Naja wenn man nur 2 hat ist es nicht allzu schwierig 3 weitere zu begründen ;) Ich werde insg. 6 beantragen.


Du willst von 2 auf 8 Plätze erweitern? Kann es sein dass vielleicht das der Grund ist warum sich deine BH quer stellt, es ist ja so dass ihnen jede zusätzliche Erweiterung Geld einbringt weil die WBK neu ausgestellt werden muss. ;) Weist du ob sie bei einer Erweiterung von 2 auf insgesamt 4 oder 5 auch ablehnen würden? :think:
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Magnum828
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Beitrag von Magnum828 » So 21. Dez 2014, 02:23

Nicht von 2 auf 8, sondern von 2 auf 6, so meinte ich es.

Und nein, daran liegt es nicht, lies dir mal den ganzen thread durch.
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Beitrag von gewo » So 21. Dez 2014, 09:40

mura hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:wenn das alles passt ist es in oesterreich ueblich dass du eine erweiterung im nachgewiesenen ausmass. maximal jedoch im ausmass des doppelten der besessenen anzahl bekomms
dazu gibt es auch einen BMI erlass der allerdings ned allzuweit verbreitet ist



Ok, das heisst dass wenn meine WBK jetzt 2 Plätze hat kann ich mir eine Erweiterung um 3 Plätze zu 100% abschminken und es gäbe eh nur zwei?


hi

ist die frage wie du begruendest
ohne begruendung, nur mit vereinsmitgliedschaft gehen am papier max 2 auf 4 nach 5 jahren ( und nach weiteren 5 jahren 4 auf 5.

wenn du ergebnisse dazu vorlegst dann haengt es vor allem davon ab wie die ergebnisse zu den waffen passen und welche ergebnisse das sind

ueblich ist max verdoppeln wenn alles passt
von 2 geht es aber schon auch immer wieder gleich auf 5
bzw (sogar in wien) in einzelfaellen auch derzeit noch direkt von 2 auf 6
aber das ist halt nicht der standardfall
ich kann dir aber echt ned sagen wovon das abhaengt

generell schwierig wird es bei den "strengen" behoerden wie zb in wien ab ueber 10stk
solche antraege werden soweit ich weiss IMMER abgelehnt, egal was du da an belegen dazu tust.
im der zweiten instanz werden die antraege dann aber- wenn du unterlagen passen - ganz normal genehmigt, auch rauf bis zu stueckzahlen in richtung 30 stk, es geht da halt nicht ohne anwalt...
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Beitrag von mura » So 21. Dez 2014, 10:53

Alles klar! Ergebnisse sind doch einige vorhanden, vor allem auch in unterschiedlichen Klassen. Werd dann mal probieren auf 5 zu erweitern, wenn sie meinen das geht nicht und 4 wäre das maximale werden sie es mich dann schon wissen lassen! ;)
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Beitrag von piefke » So 21. Dez 2014, 13:45

Magnum828 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:4. Antrag bei der Behörde einreichen. Wenn sie sagen, "geht ned", ganz lieb sagen "macht nix, ich möcht ihn aber trotzdem einreichen. bitte nehmens ihn entgegen".


Dazu ist der vollständigkeit halber zu sagen das die Behörde einen Antrag annehmen muss. Sie hat diesen dann schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb eines halben Jahres zu bearbeiten.


und @ Gewo
nein, klappt dann auch nicht. Ein Bekannter hat es gemacht und der Antrag wurde abgelehnt. Er hat es dann nur nicht weiter verfolgt.


hi

den haette ich gerne gesehen den antrag
- entweder haben die besessenen waffen nicht zu den geschossenen bewerben gepasst
- oder die beantragten waffen nicht zu den mit leihwaffen geschossenen bewerben
- oder es waren zu wenige ergebnisse
- oder keine ordentliche bestaetigung seitens des OSM
- oder er hat den antrag wieder selber zurueckgezogen

wenn das alles passt ist es in oesterreich ueblich dass du eine erweiterung im nachgewiesenen ausmass. maximal jedoch im ausmass des doppelten der besessenen anzahl bekomms
dazu gibt es auch einen BMI erlass der allerdings ned allzuweit verbreitet ist

wenn eine einzelne behoerde das glaubt anders sehen zu muessen dann gibt es dagegen entsprechende mittel

aus ruecksicht auf meine erwerbstaetigkeit ersuche ich um verstaendniss dass ich zu solchen moeglichen rechtsmitteln gegen eine behoerde bzw deren beamte nix weiteres oeffentlich ausfuehren moechte



Das ist auch das, was meine Recherche ergeben hat. Wenn der Antrag passt, muss ihn die Behörde eigentlich genehmigen. Gibt auch genügend Urteile zu dem Thema.

Mit den Rechtsmitteln habe ich mich auch schon auseinandergesetzt, und im neuen Jahr werd ich dann auch den Antrag stellen.


Soweit ich weiß gehen nur die Behörden in Kufstein und Schwaz derzeit so vor, wenn jemand noch von anderen Behörden weiß, die das so machen, bitte lasst es uns wissen.


Bis vor 2-3 Jahren war doch eigentlich in ganz Tirol, ausgenommen BH-Innsbruck-Stadt, ein erweitern zwischen 4-12 doch auch ohne Ergebnislisten etc. relativ problemlos. was ist denn da passiert.....?

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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Beitrag von Magnum828 » So 21. Dez 2014, 14:20

Die Sachbearbeiter von der BH Schwaz und BH Kufstein haben sich untereinander ausgemacht dass das jetzt strenger wird, das ist passiert.
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Beitrag von amstein » So 21. Dez 2014, 14:28

pointi2009 hat geschrieben:ohne Verein oder Bewerbe nach frühestens 5 Jahren von 2 auf 4 erweitern. dann nach 5 Jahren auf 5 und dann wars das schon. (soviel ich noch weiss)


stimmt das so ? :?

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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Beitrag von gewo » So 21. Dez 2014, 14:40

amstein hat geschrieben:
pointi2009 hat geschrieben:ohne Verein oder Bewerbe nach frühestens 5 Jahren von 2 auf 4 erweitern. dann nach 5 Jahren auf 5 und dann wars das schon. (soviel ich noch weiss)


stimmt das so ? :?


hi

eigentlich nicht
vereinsmitgliedschaft wird zumindestens im erlass schon gefordert
aber keine listen
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?

Beitrag von gewo » So 21. Dez 2014, 14:43

piefke hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Magnum828 hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:4. Antrag bei der Behörde einreichen. Wenn sie sagen, "geht ned", ganz lieb sagen "macht nix, ich möcht ihn aber trotzdem einreichen. bitte nehmens ihn entgegen".


Dazu ist der vollständigkeit halber zu sagen das die Behörde einen Antrag annehmen muss. Sie hat diesen dann schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb eines halben Jahres zu bearbeiten.


und @ Gewo
nein, klappt dann auch nicht. Ein Bekannter hat es gemacht und der Antrag wurde abgelehnt. Er hat es dann nur nicht weiter verfolgt.


hi

den haette ich gerne gesehen den antrag
- entweder haben die besessenen waffen nicht zu den geschossenen bewerben gepasst
- oder die beantragten waffen nicht zu den mit leihwaffen geschossenen bewerben
- oder es waren zu wenige ergebnisse
- oder keine ordentliche bestaetigung seitens des OSM
- oder er hat den antrag wieder selber zurueckgezogen

wenn das alles passt ist es in oesterreich ueblich dass du eine erweiterung im nachgewiesenen ausmass. maximal jedoch im ausmass des doppelten der besessenen anzahl bekomms
dazu gibt es auch einen BMI erlass der allerdings ned allzuweit verbreitet ist

wenn eine einzelne behoerde das glaubt anders sehen zu muessen dann gibt es dagegen entsprechende mittel

aus ruecksicht auf meine erwerbstaetigkeit ersuche ich um verstaendniss dass ich zu solchen moeglichen rechtsmitteln gegen eine behoerde bzw deren beamte nix weiteres oeffentlich ausfuehren moechte



Das ist auch das, was meine Recherche ergeben hat. Wenn der Antrag passt, muss ihn die Behörde eigentlich genehmigen. Gibt auch genügend Urteile zu dem Thema.

Mit den Rechtsmitteln habe ich mich auch schon auseinandergesetzt, und im neuen Jahr werd ich dann auch den Antrag stellen.


Soweit ich weiß gehen nur die Behörden in Kufstein und Schwaz derzeit so vor, wenn jemand noch von anderen Behörden weiß, die das so machen, bitte lasst es uns wissen.


Bis vor 2-3 Jahren war doch eigentlich in ganz Tirol, ausgenommen BH-Innsbruck-Stadt, ein erweitern zwischen 4-12 doch auch ohne Ergebnislisten etc. relativ problemlos. was ist denn da passiert.....?


eine gesetzesaenderung ist passiert
kannst es jederzeit im blauen buergerrechtsforum nachlesen
ein grosser erfolg ....
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