Waffenerwerb in 2015 Wettbewerb!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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piefke
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Waffenerwerb in 2015 Wettbewerb!

Beitrag von piefke » Sa 24. Jan 2015, 14:54

Ich hoffe ich kann den Ehrgeiz der Pulverdampf Gemeinde wecken!

Nein! Ich bin kein Händler!


Also ich finde es wäre mal an der Zeit:

-Freunde, Arbeitskollegen, Familienmitglieder und Nachbarn sofern noch nicht geschehen zu ermutigen eine WBK mit 2 Plätzen zu beantragen. Ich weiß, dass das nicht einfach ist aber manchen weiß man ja, dass die mit dem Gedanken spielen, aber irgendwelche Gründe dagegen aufführen. Zu viel Aufwand, kostet Geld, die Frau schimpft etc. Da ist mal ein nettes Wort richtig! Oftmals ist es aber auch so, dass manche Menschen dankabr sind wenn Sie für ihr neues Hobby auch mal Geld ausgeben können!

- Jäger, oftmals auch etws ältere Jäger zu animieren sich eine WBK zuzulegen. Die sagen zwar oft brauch ich nicht und einen WP bekomme ich eh nicht. Trotzdem versuchen zu animieren. Gerade wo als Jäger Psychocheck und Waffenführerschein wegfallen.

- WBK-Inhaber zur Erweiterung nach §23b animiere. Sollte sich er der Inhaber nicht im Schützenverein befinden, prüfen bei manchen BH geht es auch ohne Vereinszugehörigkeit


ruhig auch mal im sozialen Umfeld ein bißchen Druck ausüben. Auch wenn das vielleicht nicht ganz demokratisch ist.

z.B. Ihr bezahlt eurem Enkel /Sohn/ Tochter das Auto und er hat noch keine WBK.

gleiches gilt für die Schwiegertochter deren Kinder ihr schon die letzten Jahren nach Lust und Laune als Quasi Taxler zwischem Flötenunterricht und Judounterricht umherfahrt


und ihr wünscht euch schon seit längerem z.b. einen 22-Halbautomaten. Dann wäre es doch schön wenn solchiger einen Platz auf deren WBK findet. Also ruhig auch mal ansprechen.



Ich schlage mal vor für eine Erweiterung gibt es 1 Punkt und für jede Neuausstellung gibt es 2!


und jetzt steinigt mich!!

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Re: Waffenerwerb in 2015 Wettbewerb!

Beitrag von 2b4alk » Mo 26. Jan 2015, 11:37

ok

dann hab i mal (scho fast) 2 pkt... :D

einen freund hab i scho angejunkt... will jetzt auch ne wbk beantragen... muss mich mal erkundigen wie weit er ist...
wer rechtshcreibfheler findet, muss sie behalten

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Re: Waffenerwerb in 2015 Wettbewerb!

Beitrag von Casull » Mo 26. Jan 2015, 13:10

Das mache ich schon seit Jahren. Mittlerweile konnte ich den einen oder anderen zu diesem Schritt bewegen.

LG, Casull.
Dumme Gedanken hat jeder, aber der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch.

sauersigi
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Re: Waffenerwerb in 2015 Wettbewerb!

Beitrag von sauersigi » Mo 26. Jan 2015, 13:54

Hallo Freunde, ja das ist so ein Thema...

ich muss gestehen, ich bin ja auch über diesen Informationsweg zum Pistolenschiessen gekommen, weil selber fragt man ja nicht nach und wenn da schon wer vorinformiert ist, ist der Schritt, alle erforderlichen Dokumente rauszukramen, den Psychologen aufzusuchen und dann zur BH zu wandern, einfacher oder vorgezeichnet.
Im Gespräch, das allerdings sehr sorgsam geführt werden muss, ist es, wenn eine Bezeichnung, ah du bist a so Waffennarr, fällt, besser mal den Mund zu halten und nichts weiterzusagen.....
Bei den anderen, die Interesse an Kurzwaffen zeigen, haben viele eine Langwaffe, KK Gewehr, das klassische Flobert vom Opa, etc. zu Hause rumstehen und sind einer gewissen Hilfestellung nicht abgeneigt.
Und ja; ich bin der Meinung man muss die Anzahl der Anträge auf eine WBK erhöhen um nur ja nicht die Verantwortlichen auf die Idee kommen zu lassen, er gibt ja eh keine Nachfrage nach Neuanträgen, das werden wir noch weiter zurückschrauben können. Denke die Einschränkungen sind mittlerweile ausreichend vorhanden.


Gruss
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne

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Re: Waffenerwerb in 2015 Wettbewerb!

Beitrag von Senf » Mo 26. Jan 2015, 14:24

wieviel Punkte gibt es dafür aus einem Nichtschützen/waffenbesitzer einen Schützen/Waffenbesitzer zu machen?
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

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Re: Waffenerwerb in 2015 Wettbewerb!

Beitrag von hasgunz » Mo 26. Jan 2015, 21:08

hab ich mir schon oft gedacht

Wenn die ganze Family eine WBK mit 2 Plätzen hat, gibt es keine Platzprobleme mehr ;)

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Waffenerwerb in 2015 Wettbewerb!

Beitrag von o I o » Mo 26. Jan 2015, 21:14

Ge-steinigt

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Re: Waffenerwerb in 2015 Wettbewerb!

Beitrag von Centershot » Mo 26. Jan 2015, 22:45

Der erste und naheliegende Schritt wäre die Gattin/Lebensgefährtin/Freundin zu ermutigen eine WBK zu beantragen. :violin:
In allen Fällen die ich kenne hatte dieser Schritt nur Vorteile!
Auch bei uns läuft das optimal.
Frauchen hat einen neuen 6" Matchrevolver als Geschenk bekommen. Da bei uns Gleichberechtigung herrscht überlege ich gerade was gut zu mir passen würde! :text-lol:
Ich sage es ja...nur Vorteile!

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Re: Waffenerwerb in 2015 Wettbewerb!

Beitrag von Sidekix » Do 29. Jan 2015, 17:56

hab innerhalb der letzten 2 Jahren meinen halben Motorradverein bekehrt
teils auch Leute die mit Waffen überhaupt nichts anfangen konnten/wollten

aber probieren = Guster kriegen!
:D
Es is wie´s is.....

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Re: Waffenerwerb in 2015 Wettbewerb!

Beitrag von Holadrio » Fr 30. Jan 2015, 16:57

Hi,
weil es hier hineinpasst.
Wie sieht es aus wenn ich eine WBK besitze, mir jedoch keine Waffe kaufen will. Dann kann ich mit den Waffen von Kollegen (oder Vereinswaffen) auf allen Schießständen schießen und mir auch Munition bei Händlern kaufen.
Muss ich dann auch alle 5 Jahre einen Nachweis über meine Kenntnisse erbringen (Waffenführerschein, Ranglisten,...) oder gilt das nur wenn ich eine Waffe besitze? Wenn ich keine FFW besitze kann es ja auch keine Kontrollen geben.
Wenn ich diesen Nachweis nicht erbringe, wird mir dann die WBK entzogen?

LG
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Re: Waffenerwerb in 2015 Wettbewerb!

Beitrag von gewo » Fr 30. Jan 2015, 17:31

Holadrio hat geschrieben:Wie sieht es aus wenn ich eine WBK besitze, mir jedoch keine Waffe kaufen will.
Dann kann ich mit den Waffen von Kollegen (oder Vereinswaffen) auf allen Schießständen schießen
das kannst du auch ohne WBK wenn es ein beh. genehmigter SST ist

und mir auch Munition bei Händlern kaufen.
ja


Muss ich dann auch alle 5 Jahre einen Nachweis über meine Kenntnisse erbringen (Waffenführerschein, Ranglisten,...)
ja

Wenn ich keine FFW besitze kann es ja auch keine Kontrollen geben.
doch

Wenn ich diesen Nachweis nicht erbringe, wird mir dann die WBK entzogen?
ja

LG
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