Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Dancer
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Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von Dancer » Sa 21. Feb 2015, 13:54

Hallo leute,
eine frage an die rechtsprofis ;)

Für den Colty Navy 1851 von zb umberti hab ich im netz conversation kits gefunden.
zb Navy in .36 kann dann .38 oder .22lr verschiessen.
die .44 variante in .45

wie ist denn das mit den plätzen auf der wbk ?
als perkussionsrevolver wird er registriert, verbraucht aber keinen platz auf der karte.
wird der dazugehörige conversation kit (trommel + lauf oder nur trommel) als zubehör eingetragen
oder nimmt der umgebaute revolver dann einen eigenen platz auf der wbk ein ?
und muss man dann mit dem conv.kit aufs beschussamt ?

lg

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rupi
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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von rupi » Sa 21. Feb 2015, 14:14

die Trommel ist dann kat B

edit: natürlich kat B und ganz normal platzpflichtig....
Zuletzt geändert von rupi am Sa 21. Feb 2015, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von piefke » Sa 21. Feb 2015, 14:46

perkusionsrevolver ist ja auch kat b. Nur das er keinen Platz weg nimmt. Wenn es Zubehör ist müsste eigentlich kein Platz belegt werden, oder verliert der perkusionsrevolver dadurch seinen status und wird zum normalen Revolver?

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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von rupi » Sa 21. Feb 2015, 14:49

Wechseltrommel Perkussionsrevolver = platzbefreit
Wechseltrommel für Patronen = platzpflichtig
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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von piefke » Sa 21. Feb 2015, 15:00

Ich würde auf die BH gehen und fragen. Vielleicht machen sie es ja ohne Platz.

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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von IT Guy » Sa 21. Feb 2015, 18:04

piefke hat geschrieben:Ich würde auf die BH gehen und fragen. Vielleicht machen sie es ja ohne Platz.

:tipphead: Wir sind ja nicht auf dem Basar. Gesetz ist Gesetz.

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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von Dancer » Sa 21. Feb 2015, 20:12

IT Guy hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Ich würde auf die BH gehen und fragen. Vielleicht machen sie es ja ohne Platz.

:tipphead: Wir sind ja nicht auf dem Basar. Gesetz ist Gesetz.


Naja, eigentlich ist die trommel ja nur ein zubehör.
der vl revolver bleibt ja die meiste zeit ein vl ;)


ich werd mal im büro für waffen und veranstaltungen anrufen und geb euch dann die info weiter was die gesagt haben.

lg

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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von Thule » Sa 21. Feb 2015, 20:21

Die werden dir sagen, dass die Wechseltrommel einen Platz benötigt.

§ 2 Abs 2 WaffG:
Die Bestimmungen über Schußwaffen gelten auch für Lauf, Trommel, Verschluß und andere diesen entsprechende Teile von Schußwaffen - auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind -, sofern sie verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm.

§23 Abs 2a privilegiert nur Replikas von Waffen deren Modell vor 1871 entwickelt wurden.
Da § 2 Abs 2 gilt ist die conversion Trommel nur ebenfalls privilegiert, wenn es eine conversion betrifft die vor 1871 entwickelt wurde. Gibt es meines Wissens keine. Zumindest keine Replikas. Da gabs ja glaub ich nur ein paar Randfeuergeschichten vor dem Datum wenn überhaupt.

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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von rhodium » Sa 21. Feb 2015, 23:40

Aber zu der Trommel gibt es dann ja schon eine Stammwaffe oder sieht die Behörde das anderst?

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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von piefke » So 22. Feb 2015, 00:11

IT Guy hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Ich würde auf die BH gehen und fragen. Vielleicht machen sie es ja ohne Platz.

:tipphead: Wir sind ja nicht auf dem Basar. Gesetz ist Gesetz.

Was heißt hier basar. Ich würde zur Behörde gehen persönlich und fragen, ob sie mir das als Zubehör eintragen können. Ich denke man hat da schon Chancen. Ich lese jetzt nirgendwo aus dem gesetz raus, dass die Trommel zwingend eine Stückzahl erhöht.

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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von IT Guy » So 22. Feb 2015, 07:54

Wenn die "Stammwaffe" mit der anderen Trommel einen Platz belegen würde, belegt auch die Trommel alleine einen Platz. Thule hats eh genau beschrieben.
Und glaubst echt, dass die Behörde Dir einfach so eine Ausnahme vom Gesetz macht?
Dancer hat geschrieben:...
Naja, eigentlich ist die trommel ja nur ein zubehör.
der vl revolver bleibt ja die meiste zeit ein vl ;)
...

Bei der Ausnahme geht es ja nicht um die Ladeart sondern das Konstruktionsjahr.

Als Vergleich: Es gibt eine HA-Flinte von Benelli, die auch als Pumpgun betrieben werden kann. Lass Dir die als Kat-B eintragen, weil "die meiste Zeit nutze ich sie eh als HA" ;-)

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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von Thule » So 22. Feb 2015, 07:56

rhodium hat geschrieben:Aber zu der Trommel gibt es dann ja schon eine Stammwaffe oder sieht die Behörde das anderst?

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Wie rupi schon geschrieben hat. Handelt es sich um eine Trommel wie es sie vor 1871 auch schon gegeben hat: kein Platz. Ist es eine Trommel wie es sie erst nach 1871 gegeben hat ist 23/2a auf diese Trommel nicht anwendbar. Da der § 2 Abs 2 jedenfalls zu beachten ist, ist es egal ob es eine nach 23/2a privilegierte Grundwaffe gibt. Die Trommel als wesentlicher Teil nach 2/2 ist da ganz eigenständig zu betrachten. Trommel bleibt Trommel, Verschluß bleibt Verschluß, Lauf bleibt Lauf egal ob gerade einzeln oder irgendwo verbaut und unabhängig von irgendeiner "Grundwaffe".
Wenn man der Logik folgt würde ja zB ein unkastrierter originaler AR 15 upper mit Verschluß zur Kat B und als Zubehör/Wechselsystem) eintragbar nur weil man ein OA 15 hat.

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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von Thule » So 22. Feb 2015, 08:07

piefke hat geschrieben:Ich lese jetzt nirgendwo aus dem gesetz raus, dass die Trommel zwingend eine Stückzahl erhöht.

Der §2 Abs 2 gibt das vor.

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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von rupi » So 22. Feb 2015, 08:20

und wenn man den Gesetzen schon nicht glaubt:
glaubst ernsthaft dass seit Oktober 2012 keiner auf die Idee gekommen ist das durchzuziehen ?
und für den Fall dass eine Conversiontrommel tatsächlich platzbefreit wäre, das nicht im Forum großartig geposted hätte ?
weil dann hätt ich auch schon 5 oder so

spielts einfach nicht
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Re: Perkussionsrevolver + Conversation Kit =WBK Platz ?

Beitrag von rhodium » So 22. Feb 2015, 17:20

Bevor die Platzzahlbeschränkung für Perkussionsrevolver gefallen ist, waren solche Trommeln als Zubehör eintragbar oder nicht?

Ich stell in unserem befreundeten Forum mal einfach die Frage.

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