Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
Bei einer reinen Kategorie C Kontrolle kann man (noch) getrost die Türe zuhauen ...
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Re: Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
buckshot hat geschrieben:....oder beim Waffenhändler nachschauen lassen..
rechtlich nicht zulaessig
in den zwr nutzungsbestimmungen ausdruecklich ausgeschlossen
abfragen im zwr duerfen nur zu den in den bestimmungen angegebenen zwecken gemacht werden, die aufzaehlung dort ist nicht beispielhaft sondern erschoepfend
auskunftserteilung an kunden ist darin nicht angefuehrt
so soeht das zumindestens der jurist an der LPD ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
Hallo
Ich hätt eine Frage zum Waffenregister.
Ich bilde mir ein, gelesen zu haben, dass man wegen dem zwr der Behörde einen Umzug nicht mehr melden muss, weil das zwr mit dem zmr verbunden ist.
Ist das so, oder muss man das noch machen?
Bzw ist es ratsam es sicherheitshalber trotzdem zu melden, auch wenn es nicht mehr nötig ist?
Danke!
Lg
Ich hätt eine Frage zum Waffenregister.
Ich bilde mir ein, gelesen zu haben, dass man wegen dem zwr der Behörde einen Umzug nicht mehr melden muss, weil das zwr mit dem zmr verbunden ist.
Ist das so, oder muss man das noch machen?
Bzw ist es ratsam es sicherheitshalber trotzdem zu melden, auch wenn es nicht mehr nötig ist?
Danke!
Lg
Re: Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
So ist es. § 26 in dem die Meldeverpflichtung stand wurde ersatzlos gestrichen.
Braucht man auch nicht "sicherheitshalber" trotzdem melden.
Braucht man auch nicht "sicherheitshalber" trotzdem melden.
Re: Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
ich hab meine waffen neulich auf den neben(zweit)wohnsitz verlagert (der nebenwohnsitz liegt in einem anderer Bezirk).
auf nachfrage bei der nebenwohnsitz-BH haben die gemeint, ich solls bei der hauptwohnsitz-BH melden.
???
auf nachfrage bei der nebenwohnsitz-BH haben die gemeint, ich solls bei der hauptwohnsitz-BH melden.
???
Re: Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
Was willst du überhaupt melden nur weil du deine Waffen woanders lagerst???
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
ich geb nur wieder was ich erlebt hab:
1. krachn aus gründen in die andere liegenschaft (nebenwohnsitz) verlegt.
2. könnts da bresl geben?
3. ruf ma sicherheitshalber bei der nebenwohnsitz-BH an, die jetzt regional zuständig scheint.
4. nw-BH: "meldens das der hauptwohnsitz BH"
5. zweizeiler aufgesetzt "liebe BH, krachn liegt jetzt nicht mehr in A sondern neu, in B".
hab ma leider nicht die zeit genommen und den (superwichtigen und dauergestressten) beamten ausgefragt wieso und warum.
ein bissl sicherheit wünsch ich ma halt schon wenn ma wo anruft - möcht nicht jedesmal jede auskunft aufn letzten § zerlegen müssen.
peace
1. krachn aus gründen in die andere liegenschaft (nebenwohnsitz) verlegt.
2. könnts da bresl geben?
3. ruf ma sicherheitshalber bei der nebenwohnsitz-BH an, die jetzt regional zuständig scheint.
4. nw-BH: "meldens das der hauptwohnsitz BH"
5. zweizeiler aufgesetzt "liebe BH, krachn liegt jetzt nicht mehr in A sondern neu, in B".
hab ma leider nicht die zeit genommen und den (superwichtigen und dauergestressten) beamten ausgefragt wieso und warum.
ein bissl sicherheit wünsch ich ma halt schon wenn ma wo anruft - möcht nicht jedesmal jede auskunft aufn letzten § zerlegen müssen.
peace
Re: Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
Des kannst du halten wie du möchtest - auf keinen Fall musst du dies wem melden.
Mit welchen Sinn? Bleiben deine Waffen immer genau dort?
Meine sind mal am Hauptwohnsitz mal am Nebenwohnsitz wo ich sie haben will.
Wichtig ist bei der Kontrolle den Beamten zu sagen welche wo sind - und dann bei der
folgenden Überprüfung am Zweitwohnsitz diese dort dann auch verwahrt zu haben
lg sepp
Mit welchen Sinn? Bleiben deine Waffen immer genau dort?
Meine sind mal am Hauptwohnsitz mal am Nebenwohnsitz wo ich sie haben will.
Wichtig ist bei der Kontrolle den Beamten zu sagen welche wo sind - und dann bei der
folgenden Überprüfung am Zweitwohnsitz diese dort dann auch verwahrt zu haben

lg sepp

Re: Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
sepp hat geschrieben:Des kannst du halten wie du möchtest - auf keinen Fall musst du dies wem melden.
Mit welchen Sinn? Bleiben deine Waffen immer genau dort?
Meine sind mal am Hauptwohnsitz mal am Nebenwohnsitz wo ich sie haben will.
Wichtig ist bei der Kontrolle den Beamten zu sagen welche wo sind - und dann bei der
folgenden Überprüfung am Zweitwohnsitz diese dort dann auch verwahrt zu haben![]()
lg sepp
Bei der folgenden Überprüfung können die Waffen theoretisch wieder am Hauptwohnsitz sein, dann wirds mühsam für die Behörde.
Re: Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
RR1000 hat geschrieben:sepp hat geschrieben:Des kannst du halten wie du möchtest - auf keinen Fall musst du dies wem melden.
Mit welchen Sinn? Bleiben deine Waffen immer genau dort?
Meine sind mal am Hauptwohnsitz mal am Nebenwohnsitz wo ich sie haben will.
Wichtig ist bei der Kontrolle den Beamten zu sagen welche wo sind - und dann bei der
folgenden Überprüfung am Zweitwohnsitz diese dort dann auch verwahrt zu haben![]()
lg sepp
Bei der folgenden Überprüfung können die Waffen theoretisch wieder am Hauptwohnsitz sein, dann wirds mühsam für die Behörde.
Ist dann aber nicht dein Problem... Dann kommt er halt ein anderes Mal...
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
Re: Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
Thule hat geschrieben:So ist es. § 26 in dem die Meldeverpflichtung stand wurde ersatzlos gestrichen.
Braucht man auch nicht "sicherheitshalber" trotzdem melden.
Passt, danke!
Re: Zentrales Waffenregister - ein bürokratischer Fehlschlag
Kommt bestimmt in den Rundordner, wenn man das meldet. Es gibt derzeit keine gesetzliche Regelung die eine Meldepflicht über den Aufbewahrungsort beinhaltet. Lediglich ab einer bestimmten Menge von Schusswaffen/Munition besteht eine Verpflichtung zur Bekanntgabe der Art der Verwahrung (§ 41 Abs 1 WaffG).

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz