Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von helmsp » Di 31. Mär 2015, 11:54

Moin,
bevor ich morgen umsonst zum Polizeikommissariat Liesing gehe und/oder mich zum Dodl mache schnell zwei Fragen:
- Ich habe schon das Schreiben vom Verein bezgl. der Erweiterung. Braucht man dann noch Listen oder entfällt es? Falls ja druck ich einfach 20 Stück aus und lege es dem Schreiben bei
- Reichen Kopien oder muss es Original sein?
- Ausser Vereinsschreiben und Listen, braucht man sonst noch was?
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Re: Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von rupi » Di 31. Mär 2015, 12:04

mit dem Schmäh des Ermessens der Behörde läuft eine Erweiterung überall anders ab
sogar anders auf derselben BH bei unterschiedlichen Leuten, also lieber alles einpacken was du hast/brauchen kannst

Erweitern heutzutage OHNE Listen ist fast ein Ding der Unmöglichkeit, druck sie aus wennst sie schon hast
weil wie willst sonst tatsächlich belegen das du sportlich viel unterwegs bist

Fotos nicht vergessen falls der Antrag durchgeht, neue Plastikkarte = neues Foto
(Zubehöreintrag nicht vergessen falls noch nicht vorhanden)

eventuell wirst auch nach der Verwahrung gefragt solltest mit der Erweiterung die 20er Grenze überschreiten
Kontrolle kann natürlich auch vorbeikommen daheim
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Re: Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von simultan4 » Di 31. Mär 2015, 12:08

Ich brauchte zusätzlich zum
Vereinsschreiben und
Ergebnislisten (Kopien) noch
ein Antragsschreiben mit Begründungen für die Erweiterung.
Alte WBK hatte ich auch noch dabei.
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Re: Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von helmsp » Di 31. Mär 2015, 12:13

Ergo besser zuviel als zuwenig. Danke euch!
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Re: Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von Birdman » Di 31. Mär 2015, 12:23

Der Dame am Kommissariat Liesing ist es im Prinzip egal. Die tippt deinen Antrag nur ein und schickt alles was du mitbringst ans Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten. Die werden dich dann kontaktieren. Du mußt damit rechnen, dass sie für jede Bewerbsliste wissen wollen mit welcher Waffe du geschossen hast und welcher Art der Bewerb war. Außerdem mußt du in Wien damit rechnen, dass sie wissen wollen, was du dir mit den neuen Plätzen kaufen möchtest und welche Bewerbe du damit schiessen möchtest. Dafür empfiehlt es sich, dass du Listen hast, wo du raufschreibst, das der Bewerb mit einer solchen Waffe geschossen wurde, die du dir ausgeliehen hast.

Fazit: soviel wie möglich mitschicken und alles gut argumentieren.

Trotzdem (zumindest in Wien) eine Art Glückspiel, da "im Ermessen der Behörde".
„Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.“ (Jean Paul Getty)

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Re: Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von simultan4 » Di 31. Mär 2015, 15:41

Ach ja, ich gebe grundsätzlich zu jeder Liste auch die Ausschreibung dazu.
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Re: Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von Jamie Blake » Di 31. Mär 2015, 16:14

Hatte einen Ausweis vom Verein mit und einiges an Listen (Kopien) von den unterschiedlichsten Bewerben mit unterschiedlichen Waffen, bei unterschiedlichen Vereinen, mit.
Wurde noch gefragt bei welchen Bewerbe ich noch mitmachen möchte und dazu noch eine Waffe benötige.
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Re: Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von doc steel » Do 23. Apr 2015, 07:56

simultan4 hat geschrieben:Ach ja, ich gebe grundsätzlich zu jeder Liste auch die Ausschreibung dazu.

wieso?
dann kann i ja glei an ganzen ordner abgeben....

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Re: Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von erwin » Mo 29. Jun 2015, 22:58

Die BH Gänserndorf will schon vorab pro Waffe 4 Listen. Angesucht wurde um eine Erweiterung auf 4 Plätze, die WBK wurde aber erstmalig 2014 ausgestellt. Das bedeutet, es werden von Bewerben (z.B. OMM oder OTM) Listen verlangt, obwohl keine Waffe vorhanden ist (deshalb wollte man ja Erweitern).

Ist das mit den 4 Listen Rechtens? nach der Novelle gabs ja die Diskussion, dass ja nur eines der vier Kriterien zu verfüllen sei?

Besteht eine Chance der Nachsicht der 5 Jahresregel (zumal sie als kann-Bestimmung steht) und hat da jemand Erfahrung.
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Re: Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von Magnum828 » Mo 29. Jun 2015, 23:16

erwin hat geschrieben:Die BH Gänserndorf will schon vorab pro Waffe 4 Listen. Angesucht wurde um eine Erweiterung auf 4 Plätze, die WBK wurde aber erstmalig 2014 ausgestellt. Das bedeutet, es werden von Bewerben (z.B. OMM oder OTM) Listen verlangt, obwohl keine Waffe vorhanden ist (deshalb wollte man ja Erweitern).

Ist das mit den 4 Listen Rechtens? nach der Novelle gabs ja die Diskussion, dass ja nur eines der vier Kriterien zu verfüllen sei?

Besteht eine Chance der Nachsicht der 5 Jahresregel (zumal sie als kann-Bestimmung steht) und hat da jemand Erfahrung.


Die 5-Jahresregel ist kompletter Blödsinn - wenn die BH darauf besteht, empfiel ihnen, lesen zu lernen:


(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.


Man beachte: Absatz 2b ist nicht anzuwenden, wenn Absatz 2 greift - und der greift bei Jägern und Sportschützen.

Soviel also dazu.

Und zwecks ergebnislisten: Im gesetz steht nur, das man den Bedarf nach einer höheren Stückzahl als 2 rechtfertigen muss. Als Sportschütze tut man dies logischerweise per ergebnislisten. Was die Behörde dann als ausreichend anerkennt ist eine andere Frage und muss im Zweifel vor Gericht entschieden werden.



Ich hab das Prozedere auch gerade hinter mir, die BH hat sich auf die 5 Jahresregel versteift - der Antrag ging trotzdem durch und ich habe 4 Plätze dazu bekommen.
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Re: Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von rupi » Mo 29. Jun 2015, 23:19

erwin hat geschrieben:Ist das mit den 4 Listen Rechtens? nach der Novelle gabs ja die Diskussion, dass ja nur eines der vier Kriterien zu verfüllen sei?

welche 4 Kriterien meinst du jetzt ?

erwin hat geschrieben:Besteht eine Chance der Nachsicht der 5 Jahresregel (zumal sie als kann-Bestimmung steht) und hat da jemand Erfahrung.

nein, den § 23 (2b) gibts extra für Leute ohne Listen

oder versteh ich da grad was falsch bei deiner Frage ?
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Re: Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von erwin » Di 30. Jun 2015, 10:57

Danke für die Infos, super
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Re: Sportliche Eweiterung der WBK, benötigte Dokumente

Beitrag von erwin » Di 30. Jun 2015, 10:57

Thanks!
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