Ordnungsgemäße Verwahrung der Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Blackhawk
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Ordnungsgemäße Verwahrung der Waffe

Beitrag von Blackhawk » Mi 15. Apr 2015, 20:02

Hallo Leute - Frage eines Neuling im Forum

Hoffe, daß ich in der richtigen Rubrik bin.

Bin gerade dabei, mir eine WBK zu organisieren. Gutachten hab ich schon und für den Waffenführerschein bin ich auch bereits angemeldet.

Jetzt stellt sich für mich folgende Frage:
Als Besitzer einer Waffe gilt verpflichtend eine ordnungsgemäße Verwahrung.

Was ist eine ordnungsgemäße Verwahrung - nur ein Tresor?

Ich habe nämlich vor, mir ev. eine Glock Safety Lock zu kaufen.
Diese hat ja ein integriertes Schloss und kann zusätzlich in einem sperrbaren Security Case aufbewahrt werden.
Gilt da die sperrbare Waffe alleine :?: bzw. mit dem sperrbaren Koffer bereits als ordnungsgemäße Verwahrung?

Wäre nett, wenn mir da jemand eine fundierte Auskunft geben kann

LG Blackhawk
LG Günter (Blackhawk)

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Re: Ordnungsgemäße Verwahrung der Waffe

Beitrag von diver99 » Mi 15. Apr 2015, 20:28

Ich würde das genauso sehen. Kauf dir lieber einen Safe mit elektronischem Schloß. Den Safe schraubst in einen Kasten und gut ist's.
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Re: Ordnungsgemäße Verwahrung der Waffe

Beitrag von BigBen » Mi 15. Apr 2015, 21:08

Bitte verwend die Forensuche, das Thema wurde zig-mal besprochen.
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