SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

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lyhrenz
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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von lyhrenz » Fr 15. Mai 2015, 17:04

Seh ich genauso. Aber die Meisten hier finden das scheinbar in Ordnung so, das finde ich noch schlimmer.

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von yoda » Fr 15. Mai 2015, 17:05

lyhrenz hat geschrieben:Seh ich genauso. Aber die Meisten hier finden das scheinbar in Ordnung so, das finde ich noch schlimmer.
Stell halt Geldpakete vor die Tür, dann wird niemand bei dir einbrechen und du musst auch Niemanden verletzen bzw. dich verletzen lassen ;)

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von lyhrenz » Fr 15. Mai 2015, 17:08

yoda hat geschrieben:
lyhrenz hat geschrieben:Seh ich genauso. Aber die Meisten hier finden das scheinbar in Ordnung so, das finde ich noch schlimmer.
Stell halt Geldpakete vor die Tür, dann wird niemand bei dir einbrechen und du musst auch Niemanden verletzen bzw. dich verletzen lassen ;)

Gibs zu yoda, der Vorschlag kommt aus dem Innenministerium ;)

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von yoda » Fr 15. Mai 2015, 17:10

lyhrenz hat geschrieben:Gibs zu yoda, der Vorschlag kommt aus dem Innenministerium ;)
Zutrauen würde ich es denen schon... :lol:

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von savage3000 » Fr 15. Mai 2015, 18:04

kuni hat geschrieben:Ich würde vielen hier im Forum den Vortrag über Notwehr vom Bosco empfehlen - wenn ich hier einige Postings lese dann wird mir ganz anders....



schon viel von ihm gehört. wäre toll wenns diesen vortrag von ihm mal in oö gibt.
lg

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von yoda » Fr 15. Mai 2015, 18:15

In den diversen Zeitungsforen begrüßen die meisten Personen, dass der Einbrecher angeschossen wurde, offensichtlich wachen die Leute schön langsam auf.

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von eierkopf » Fr 15. Mai 2015, 18:30

Nach den paar Zeilen in den Zeitungen weiß eigentlich keiner irgendwas.
Von der Polizei selbst gabs ja noch kein (schriftliches) Statement oder?

Und was im Standard und der Krone usw. steht, naja sooo genau nimmt man's da nicht wie wir wir alle wissen.
Daher bringen Spekulationen genau Nüsse...

EDIT:
http://www.polizei.gv.at/noe/presse/aus ... 453D&pro=0

Bringt auch kein Licht ins Dunkel.

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von -MJ- » Fr 15. Mai 2015, 19:18

Einbrecher sind ja mittlerweile schon lange nicht mehr nur "Einbrecher".

Denken wir mal kurz an den "Einbrecher", welcher auch gleichzeitig Doppelmörder war und sich noch final mit einer Handgranate zu retten versucht hat.

http://wien.orf.at/news/stories/2696329/

... und mit welcher Brutalität "Einbrecher" gegenüber unseren Älteren Mitbürgern auftreten

Das Ehepaar hatte sich bereits zu Bett begeben. Der Hausbesitzer wurde jedoch munter und nahm eine Gaspistole an sich, mit der er auch noch drei Schüsse abgeben konnte, obwohl "Rajo" mit einer mitgebrachten Stahlrute sofort zuschlug und auf ihn einstach. Das Martyrium hatte erst ein Ende, als er sich tot stellte.


http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/niederoesterreich/Horror-Ueberfall-19-Jahre-Haft-fuer-Haupttaeter/101687326

und dass ein klassischer Diebstahl, mittlerweile auch als Raubmord geplant wird zeigt diese Nachricht:

Der am Donnerstag Festgenommene Erwin K. (46) nannte einen "geplanten Raubmord" als Motiv. Sein Opfer wählte der Autonarr nach dem Fahrzeugtyp des Taxis aus. Dem 46-Jährigen sei also schon im vorhinein klar gewesen, dass er das Opfer töten müsse, um nicht erkannt zu werden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels, Christian Hubmer, Freitagmittag bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz.


http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Welser-Taximord-Motiv-war-geplanter-Raubmord;art4,1765456

Diese Fälle zeigen, dass die Hemmschwelle bei Diebstahl immer niedriger wird. Im Grunde heißt es, wenn jemand beim Einbruch/Diebstahl Sterben muss, damit der Täter ungesehen davon kommt, dann wird das in Kauf genommen.

Was sind die Konsequenzen, wenn jemand beim "reinen" Einbruch erwischt wird:

http://www.jusline.at/129_Diebstahl_durch_Einbruch_oder_mit_Waffen_StGB.html
"Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren" - Die vollen 5 Jahre wird wohl kaum einer Ausfassen. :?: :!:

Und da Österreichische Gefängnisse bei weitem kein Gulag sind, fehlt mir bei solchen Straftaten jedliches Verständnis.

z.b. Rechte eine Gefangenen in einer österreichischen Strafanstalt:

Als wichtige Rechte sind beispielsweise anzuführen:
- Besuche zu empfangen
- Briefe zu schreiben und zu empfangen
- Telefongespräche zu führen
- Ergänzende Nahrungs- und Genussmittel zu beziehen
- Radio zu hören und fernzusehen
- Ausgänge und verschiedene Vollzugslockerungen zu erhalten
- Eigene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften zu beziehen
- Am Gottesdienst teilzunehmen und Seelsorge zu erhalten
- Zahnersatz, konservierende Zahnbehandlung bei Bedarf zu erhalten
- Malen, Zeichnen, bildnerische Betätigung in der Freizeit
- Den Haftraum auszuschmücken
- Bei weiblichen Strafgefangenen die Pflege und Erziehung ihrer Kinder (bis zum vollendeten
dritten Lebensjahr) wahrzunehmen
- In der Anstalt zu heiraten
Hievon sind sogenannte Vergünstigungen zu unterscheiden: Einem Strafgefangenen, der erkennen
lässt, dass er an der Erreichung der Zwecke des Strafvollzuges mitwirkt, sind nämlich auf sein Ansuchen
geeignete Vergünstigungen zu gewähren. Insofern besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen
ein Recht auf Vergünstigungen.
Beispielsweise können folgende Vergünstigungen gewährt werden:
- Benutzung eigener Fernseh- oder Radioapparate sowie sonstiger technischer Geräte
- Benutzung eigener Sportgeräte und -bekleidung
- Musizieren auf eigenen Instrumenten


https://www.justiz.gv.at/web2013/file/2c9484853e44f8f9013ef9d9e2b928dd.de.0/strafvollzug_download.pdf

Frag mich ob es in Rumänischen Gefängnissen auch so abläuft, gehören ja auch zur EU. :roll:

Fazit: was ich damit aufzeigen wollte, die Relation von Tat zu Konsequenz passt überhaupt nicht.
Die wahren Opfer bleiben meist mit Jahrelangen seelischen und/oder körperlichen Schmerzen zurück. Wie Yoda bereits geschrieben hat, die Österreicher erwachen aus ihrem Dornröschen schlaf.
Dont worry. Just 2 Cents from a stranger.

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von gertbley » Fr 15. Mai 2015, 19:43

Ich wünsche dem EINBRUCHSOPFER alles Gute und einen vernünftigen Staatsanwalt. Wenn jemand in der Nacht unberechtigt in ein fremdes Haus eindringt muss er mit Konsequenzen rechnen!
Gruß
gertbley

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von yoda » Fr 15. Mai 2015, 19:48

Eines sollte man immer Bedenken, selbst wenn man das vernünftige österreichische Notwehrrecht überstrapaziert, sich nach erfolgter Notwehr ungünstig verhält und ein paar Monate ins Gefängnis muss, kommt man da wieder raus. So eine Holzkiste mit 2m Erde drauf ist endgültig, da ist noch Niemand zurückgekommen, von daher würde ich im Ernstfall nicht zu lange warten, das kann tödlich enden.

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von sepp » Fr 15. Mai 2015, 20:37

Ja genau, und deswegen würde ich auch nicht zögern und in Notwehr mich verteidigen :idea:

lg sepp :at1:

edit meint: selbstverständlich ist es mir lieber in meinem ganzen Leben dies nie zu brauchen :teasing-nutkick:

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von Neurologe44 » Fr 15. Mai 2015, 22:32

Bei mir ist auch schon 2 mal in die Wohnung eingebrochen worden, reines Glück dass da niemand zu Hause war. Diese Verbrechen sind bei Gott nicht so selten und unwahrscheinlich wie die oft dargestellt werden. Selbstverteidigung muss echt erlaubt sein!

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von Flolito » Fr 15. Mai 2015, 22:33

....wird ja ein herber Verlust für die Gesellschaft sein .....

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von Zev » Sa 16. Mai 2015, 09:56

Falls einem jemals sowas passiert ist es wahrscheinlich ratsam sich auf Notwehr zu berufen, aber genaue Details zum Hergang erst nach Absprache mit einem Anwalt zu machen. Wünsche dem Einbruchsopfer alles Gute und selbst wenn es nur eine winzige Bedrohung von Leib und Leben gegeben hat gerechtfertigte Notwehr vom Richter auch zugestanden wird. Mein Mitleid mit dem Einbrecher hält sich jedenfalls stark im Grenzen.

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Re: SV: Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Beitrag von Teal'c » Sa 16. Mai 2015, 10:00

yoda hat geschrieben:Eines sollte man immer Bedenken, selbst wenn man das vernünftige österreichische Notwehrrecht überstrapaziert, sich nach erfolgter Notwehr ungünstig verhält und ein paar Monate ins Gefängnis muss, kommt man da wieder raus. So eine Holzkiste mit 2m Erde drauf ist endgültig, da ist noch Niemand zurückgekommen, von daher würde ich im Ernstfall nicht zu lange warten, das kann tödlich enden.

+1 da muss ich dir zustimmen.

Besser im schlimmsten Fall ein paar Monate Knast als tot.
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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