Waffenführerschein & Vereinsmitgliedschaft
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenführerschein & Vereinsmitgliedschaft
Hatte kürzlich eine Diskussion im Verwandtenkreis
ob man trotz Vereinsmitgliedschaft und Teilnahme an Bewerben
einen Waffenführerschein braucht.
Bei meiner letzten Verwahrungskontrolle haben die Listen den Polizeibeamten
genügt. Beweisen sie doch die regelmäßige Handhabung. Jäger braucht es auch nicht.
Wie sieht das genau rechtlich aus? Genügt nun die Vereinsmitgliedschaft?
ob man trotz Vereinsmitgliedschaft und Teilnahme an Bewerben
einen Waffenführerschein braucht.
Bei meiner letzten Verwahrungskontrolle haben die Listen den Polizeibeamten
genügt. Beweisen sie doch die regelmäßige Handhabung. Jäger braucht es auch nicht.
Wie sieht das genau rechtlich aus? Genügt nun die Vereinsmitgliedschaft?
Re: Waffenführerschein & Vereinsmitgliedschaft
Lichtgestalt hat geschrieben:Hatte kürzlich eine Diskussion im Verwandtenkreis
ob man trotz Vereinsmitgliedschaft und Teilnahme an Bewerben
einen Waffenführerschein braucht.
Bei meiner letzten Verwahrungskontrolle haben die Listen den Polizeibeamten
genügt. Beweisen sie doch die regelmäßige Handhabung. Jäger braucht es auch nicht.
Wie sieht das genau rechtlich aus? Genügt nun die Vereinsmitgliedschaft?
hi
ist eine auslegungssache der behoerde
theoretisch gibt es sogar irgendwo einen erlass wo drinnensteht dass sechs ergebnisse innerhalb von sechs monaten reichen
aber wie wir gelernt haben sind erlaesse schall und rauch
es lassen sich daraus keine rechtsfolgen ableiten ...
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffenführerschein & Vereinsmitgliedschaft
Da bedeutet die Vereinsmitgliedschaft ist unbedeutend?
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Re: Waffenführerschein & Vereinsmitgliedschaft
Ich fürchte auch dass es da je nach Behörde verschiedene Auffassungen gibt...
Ich kann dir nur sagen wie es bei uns konkret abläuft:
Ich bin aktives Mitglied in einem Schützenverein, trainiere regelmäßig und nehme auch an Bewerben teil.
Wenn die Waffenüberprüfung erfolgt bekommt man von den Beamten eine Frist genannt in der der aktualisierte Waffenführerschein nachgereicht werden muss.
Unser OSM erledigt das direkt mittels E-Mail an die Behörde, er bestätigt Mitgliedschaft, Training und Wettbewerbsteilnahme... das hat bis jetzt genügt...und als Vereinsmitglied ist diese Leistung für mich kostenfrei.
Meine Gattin ist nicht Mitglied im Verein, nimmt nur unregelmäßig und eher selten (mit ihren eigenen Waffen) an Bewerben teil. Sie muss daher ihren Waffenführerschein beim Händler kostenpflichtig verlängern lassen...
Ich kann dir nur sagen wie es bei uns konkret abläuft:
Ich bin aktives Mitglied in einem Schützenverein, trainiere regelmäßig und nehme auch an Bewerben teil.
Wenn die Waffenüberprüfung erfolgt bekommt man von den Beamten eine Frist genannt in der der aktualisierte Waffenführerschein nachgereicht werden muss.
Unser OSM erledigt das direkt mittels E-Mail an die Behörde, er bestätigt Mitgliedschaft, Training und Wettbewerbsteilnahme... das hat bis jetzt genügt...und als Vereinsmitglied ist diese Leistung für mich kostenfrei.
Meine Gattin ist nicht Mitglied im Verein, nimmt nur unregelmäßig und eher selten (mit ihren eigenen Waffen) an Bewerben teil. Sie muss daher ihren Waffenführerschein beim Händler kostenpflichtig verlängern lassen...
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Re: Waffenführerschein & Vereinsmitgliedschaft
Das liebe ich an unserem sogenannten Rechtsstaat wo es keine Rechtssicherheit gibt.
Alles "im Ermessen", "wischiwaschi", "Auslegungssache" der Behörden.
Alles "im Ermessen", "wischiwaschi", "Auslegungssache" der Behörden.
Re: Waffenführerschein & Vereinsmitgliedschaft
Lichtgestalt hat geschrieben:Da bedeutet die Vereinsmitgliedschaft ist unbedeutend?
die sowieso
sogar laut gesetz
aber theoretisch sollte es reichen wenn du sechs wettkampergebisse in den letzten sechs monaten hast
was es meistens auch nicht tut ...
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Re: Waffenführerschein & Vereinsmitgliedschaft
Lichtgestalt hat geschrieben:Meine Gattin ist nicht Mitglied im Verein, nimmt nur unregelmäßig und eher selten (mit ihren eigenen Waffen) an Bewerben teil. Sie muss daher ihren Waffenführerschein beim Händler kostenpflichtig verlängern lassen...
Warum geht ihr da zum Händler?
Das kann der Verein auch machen, will nicht auf den Händlern rumhacken liegt mir fern, auch bin ich Händlern das Geld vergönnt keine Frage.
Wir hatten aber die Diskussion bei einem Verein warum die "Waffenführerschein-Leute" mehr werden.
Eh klar, die Kohle. Auch widerrum seitens der Leute verständlich.
gewo hat geschrieben:aber theoretisch sollte es reichen wenn du sechs wettkampergebisse in den letzten sechs monaten hast
was es meistens auch nicht tut ...
Wieso nicht tut?
Ernst gemeinte Frage, in OÖ hat das immer gereicht bei den Schützen die ich kenne.
Ist da Wien soviel anders? Gibt es da Regeln von wem der Nachweis kommen muß?
Re: Waffenführerschein & Vereinsmitgliedschaft
Lichtgestalt hat geschrieben:Das liebe ich an unserem sogenannten Rechtsstaat wo es keine Rechtssicherheit gibt.
Alles "im Ermessen", "wischiwaschi", "Auslegungssache" der Behörden.
Willkommen in Österreich Lichtgestalt!
Aber wahrscheinlich hast du deine WBK erst seit kurzem. Ich bin aber vielleicht durch die Vorgänge und Änderungen 1996, 2010 und 2014 schon ziemlich desillusioniert und habe mir zu hause auch schon einen Vorrat an Karotten angelegt - falls der Amtsschimmel vorbeikommt ...


Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
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Re: Waffenführerschein & Vereinsmitgliedschaft
eierkopf hat geschrieben:gewo hat geschrieben:aber theoretisch sollte es reichen wenn du sechs wettkampergebisse in den letzten sechs monaten hast
was es meistens auch nicht tut ...
Wieso nicht tut?
Ernst gemeinte Frage, in OÖ hat das immer gereicht bei den Schützen die ich kenne.
Ist da Wien soviel anders? Gibt es da Regeln von wem der Nachweis kommen muß?
ja es ist anders
es gibt waffenrechtliche vorgaenge die in den bundeslaendern heute noch "ganz normal" sind die zb in wien zum sofortigen entzug der WBK fuehren
und da red ich ned nur von waffenfuehrerschein oder verwahrung ...
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- Kapselpracker
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- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
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Re: Waffenführerschein & Vereinsmitgliedschaft
gewo hat geschrieben:...
es gibt waffenrechtliche vorgaenge die in den bundeslaendern heute noch "ganz normal" sind die zb in wien zum sofortigen entzug der WBK fuehren
und da red ich ned nur von waffenfuehrerschein oder verwahrung ...
Ich glaube da hast aber jetzt nicht nur mich neugierig gemacht.

Re: Waffenführerschein & Vereinsmitgliedschaft
Kapselpracker hat geschrieben:gewo hat geschrieben:...
es gibt waffenrechtliche vorgaenge die in den bundeslaendern heute noch "ganz normal" sind die zb in wien zum sofortigen entzug der WBK fuehren
und da red ich ned nur von waffenfuehrerschein oder verwahrung ...
Ich glaube da hast aber jetzt nicht nur mich neugierig gemacht.
die ganze bestimmungen zur meldung und zum eintrag von waffenzubehoer zb werden komplett unterschiedlich gehandhabt
und auch der waffenimport durch privatpersonen
ect
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