seit einiger Zeit mach ich mir Gedanken über Lichtmodule.
Nur weiß ich jetzt nicht, in wie weit die legsl sind. Im Gesetzestext steht klipp und klar "..von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein", aber trotzdem les ich oft auf pulverdampf von leuten, die eben solche besitzen und die waffengeschäfte bieten auch taclights für zivilisten an. Wie es da jetzt die lage, brauch ich da einen spzielle erlaubnis dafür oder was?

(Und wie siehts bei lasern aus?)