BigBen hat geschrieben:Wie billig und was ist dein Budgetrahmen? Am güngstigsten wäre wohl ein Wechsellauf für die Glock...150-200 Euro wenn du gebraucht einen findest.
um das geld kriegst einen neuen .....
BigBen hat geschrieben:Wie billig und was ist dein Budgetrahmen? Am güngstigsten wäre wohl ein Wechsellauf für die Glock...150-200 Euro wenn du gebraucht einen findest.
gewo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Wie billig und was ist dein Budgetrahmen? Am güngstigsten wäre wohl ein Wechsellauf für die Glock...150-200 Euro wenn du gebraucht einen findest.
um das geld kriegst einen neuen .....
pit hat geschrieben:Hallo,
nach einem Anruf in Wien BPD bei einer sehr freundlichen Dame wurde mir mitgeteilt zuerst beim Händler das Wechselsystem bestellen, mit der Bestätigung dann zur Polizei, Zubehör beantragen, und abwarten bis neue Karte ausgestellt ist, Dauer kann sie mir nicht nennen, aber da schon eine Karte vorhanden ist wird es nicht so lange dauern.
Darauf ich ... meine Karte ist 6 Monate alt, nun soll/ muss ich wieder eine neue beantragen....geht das nicht einfacher......nein ist so.
Preis 74,40 für neue Karte und 10 Euro für die Zubehör Eintragung.
GreaseMonkey hat geschrieben:@ gewo hättest du einen Tipp bzgl. günstigem Wechselsystem?
Wechselupper fürs AR15 möchte ich zwar generell schon anschaffen, aber derzeit ist er zu teuer.
Bei einem Wechsellauf für die G19 wüsste ich jetzt spontan nicht wofür ich ihn brauchen könnte.
Ersatzverschlusskopf AR15 evtl wie rupi vorschlug?
Gern auch per pn.
GreaseMonkey hat geschrieben:Habe derzeit eine OA15 M5 in meinem Besitz.
Al3x hat geschrieben:@gewo:
Kriegt man einen Wechselverschlusskopf für's OA-15 bei dir? Preis?
Im Prinzip passt ja der von HERA genauso, nur Schmeisser schleift die Warze woanders ab.
Wird dann beim Kauf zB eines 9mm Uppers für dieselbe Waffe erneut eine neue Karte fällig oder wird jetzt in Wien wirklich nur "Zubehör" auf die Plastikkarte selbst eingetragen und man meldet dann eben nur das neue Wechselsystem?
Ich hatte mit Wechselsystemen bisher nichts am Hut und auf den 10 Seiten hier steht IMO nix dazu.
ty
gewo hat geschrieben:@wechselsystem
du hast lt waffengesetz einen rechtsanspruch auf den besitz von waffenzubehoer ( also lauf und/oder verschluss) ohne dass dieses waffenzubehoer einen eigenen platz auf der WBK benoetigt.
einzige voraussetzung: der besitz einer passenden basiswaffe
umgekehrtAl3x hat geschrieben:Hast mich missverstanden, dass das Zubehör per se keinen eigenen Platz auf der WBK oder dem WP einnimmt, ausser ich melde das so (einen 9mm RRA Upper zB), ist mir klar.
Was ich meinte war ob ich mir nachdem ich zB einen Wechselverschlusskopf (keinen ganzen Verschluss, der Boltcarrier ist ja nicht waffenrelevant) geholt habe und den auf einer neu zu lösenden Karte (jetzige ist ohne Zubehöreintrag), als Zubehör eintragen lasse, nochmal eine neue Karte holen muss wenn ich noch MEHR Zubehör für dieselbe Waffe kaufen will, also zB den RRA 9mm Upper...oder auch meinetwegen einen Gewindelauf für eine Glock.
Also gilt ein Zubehöreintrag auf der WBK/dem WP für alles an Zubehör das man sich danach mal anschafft und es wird dann nur noch im ZWR bei Vorlage der Reservierungsbestätigung in der LPD/auf der BH eingetragen?