Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- helmsp
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Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
Ich bin mir sicher, dass dies schon beantwortet wurde, jedoch auf die Schnelle nichts gefunden, ergo hiermit "quick'n dirty":
Darf ich einem Freunden OHNE waffenrechtliche Dokumente ein Revolverteil wie beispielsweise Trommel ohne meiner Präsenz zum bearbeiten/fräsen geben?
Darf ich einem Freunden OHNE waffenrechtliche Dokumente ein Revolverteil wie beispielsweise Trommel ohne meiner Präsenz zum bearbeiten/fräsen geben?
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/
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Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
Denke schon. Ein magazin kann auch jeder kaufen....
Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
WüstenAdler hat geschrieben:Denke schon. Ein magazin kann auch jeder kaufen....
eine Trommel ist aber ein waffenrelevanter Teil...
ein Magazin nicht
ists ein Kat B Revolver oder ein Kat C Revolvergewehr ?
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- GreaseMonkey
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Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
Trommel
Verschluss
Lauf mit Patronenlager
sind waffenrechtlich relevante Bauteile. Die darf, außerhalb behördlich genehmigter Schießstände, nur jemand mit Berechtigung (WBK, WP, ...) anfassen.
EDIT:
Wurde darauf aufmerksam gemacht dass auch ein Revolver Rahmen waffenrechtlich relevant ist.
Verschluss
Lauf mit Patronenlager
sind waffenrechtlich relevante Bauteile. Die darf, außerhalb behördlich genehmigter Schießstände, nur jemand mit Berechtigung (WBK, WP, ...) anfassen.
EDIT:
Wurde darauf aufmerksam gemacht dass auch ein Revolver Rahmen waffenrechtlich relevant ist.
Zuletzt geändert von GreaseMonkey am Fr 10. Jul 2015, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
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- helmsp
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Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
Hab ich mir fast gedacht, danke für die Bestätigung.
Wie schauts aus wenn ich "anwesend" bin? Darf die Person dann damit hantieren?
Wie schauts aus wenn ich "anwesend" bin? Darf die Person dann damit hantieren?
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Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
Nur auf einem behördlich genehmigten Schiessstand.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
Das ist wirklich haarsträubend, was hier manche für einen Unsinn von sich geben.
Beim Revolver ist auch der Rahmen relevant, ebenso die Trommel und der Lauf. Bitte nicht einfach irgendeinen Blödsinn schreiben, wenn man es nicht weiß!
Beim Revolver ist auch der Rahmen relevant, ebenso die Trommel und der Lauf. Bitte nicht einfach irgendeinen Blödsinn schreiben, wenn man es nicht weiß!
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
BigBen hat geschrieben:Nur auf einem behördlich genehmigten Schiessstand.
und im verkaufsraum eines gewerbeberechtigten (waffenhaendler, buechsenmacher..)
und wie schon richtig geschrieben:
lauf (mit patronenlager) oder einbaufertiger revolverlauf
revolvertrommel
revolverrahmen
verschluss
obwohl diese formulierung im oesterreichischen recht soweit ich weiss nirgendst vorkommt kann man die waffenrechtlichen teile gut beschreiben mit : " alle jene waffenteile die beim schuss dem gasdruck ausgesetzt werden"
apropos:
uns stellt sich hier grad die frage ob ein verschluss OHNE STOSSBODEN auch noch waffenrechtlich relevant ist
hat zufaellig wer dazu belastbare aussagen eines entscheidungstraegers?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
Laut der Deaktivierungsverordnung ist er bei Kriegsmaterial erst Deko, wenn der Stoßboden weggefräst ist UND ein der Verordnung entsprechender Dekostempel drauf ist, somit handelt es sich ohne Dekostempel immer noch um ein waffenrechtlich relevantes Teil, obwohl es eigentlich baugleich mit dem Dekoteil ist. Urteile gibt es dazu noch keine, so steht es halt in der Verordnung.gewo hat geschrieben:apropos:
uns stellt sich hier grad die frage ob ein verschluss OHNE STOSSBODEN auch noch waffenrechtlich relevant ist
hat zufaellig wer dazu belastbare aussagen eines entscheidungstraegers?
Bei Kat. B ist ein Verschluss ohne Stoßboden nicht relevant, weil da eben auch die alten Dekoumbauten OK sind.
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Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
Gut, dann weiss ich jetzt mehr.
Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
möchte mich in diesen thread einhängen, da ich in der oldtimer branche tätig bin und auch partnerfirmen hab die unter anderem für mich teile verchromen,:
darf ich offiziell einer firma waffenteile kat b zum verchromen geben? angemerkt : firmen inhaber (einmann betrieb) besitzt kein waffenrechtliches dokument,
würde sich eben um rahmen und trommel eines sa revolvers handeln
darf ich offiziell einer firma waffenteile kat b zum verchromen geben? angemerkt : firmen inhaber (einmann betrieb) besitzt kein waffenrechtliches dokument,
würde sich eben um rahmen und trommel eines sa revolvers handeln
Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
andi st hat geschrieben:möchte mich in diesen thread einhängen, da ich in der oldtimer branche tätig bin und auch partnerfirmen hab die unter anderem für mich teile verchromen,:
darf ich offiziell einer firma waffenteile kat b zum verchromen geben? angemerkt : firmen inhaber (einmann betrieb) besitzt kein waffenrechtliches dokument,
würde sich eben um rahmen und trommel eines sa revolvers handeln
klar braucht derjenige in der bearbeitenden Firma ein waffenrechtliches Dokument
warum sollte es nicht so sein ?
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Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
ich dachte das es nicht so wäre, weil eben ofizieller auftrag über firma,
ein lehrling beim waffen springer kommt auch alltäglich in kontakt mit "materie" mit der er ausserhalb der geschäftszeiten gar nicht hantieren dürfte, und sei es nur ein luftgewehr?? hmm
ein lehrling beim waffen springer kommt auch alltäglich in kontakt mit "materie" mit der er ausserhalb der geschäftszeiten gar nicht hantieren dürfte, und sei es nur ein luftgewehr?? hmm
Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
andi st hat geschrieben:ich dachte das es nicht so wäre, weil eben ofizieller auftrag über firma,
ein lehrling beim waffen springer kommt auch alltäglich in kontakt mit "materie" mit der er ausserhalb der geschäftszeiten gar nicht hantieren dürfte, und sei es nur ein luftgewehr?? hmm
der Lehrling arbeitet aber im Waffengewerbe
nicht bei Firma XYZ die mit Waffen nix am Hut hat
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Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben
Ein offizieller Autrag ueber eine Firma schafft kein neues Gesetz und ist auch kein Ausnahmetatbestand fuer solche Auftraege gegeben.