Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben

Beitrag von gewo » Sa 11. Jul 2015, 19:55

andi st hat geschrieben:ich dachte das es nicht so wäre, weil eben ofizieller auftrag über firma,
ein lehrling beim waffen springer kommt auch alltäglich in kontakt mit "materie" mit der er ausserhalb der geschäftszeiten gar nicht hantieren dürfte, und sei es nur ein luftgewehr?? hmm


hi

waffg1996 paragraph 47 abs 2:
Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz. § 37 bleibt unberührt.

das gilt auch fuer minderjaehrige - soferne sie sich in einem gesetzlichen ausbildungs- bzw. lehrverhaeltnis befinden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

andi st
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 43
Registriert: Mo 4. Mär 2013, 20:41

Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben

Beitrag von andi st » Sa 11. Jul 2015, 20:07

mahh, das heist ich muesste das offiziell ueber nen buechser machen lassen mit horrenden preisen?
währenddessen mir keine mehrkosten entstehen würden wenn ich ein paar waffenteile einfach mit ein paar getriebedeckeln mit verchromen lassen würde? ggg
ok danke für die info gg

aragorn
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 448
Registriert: Mi 7. Mai 2014, 22:36

Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben

Beitrag von aragorn » Sa 11. Jul 2015, 20:17

1. Gibt es deshalb verschiedene Betriebe, die extra damit werben, dass sie ueber Wbk verfuegen und sowas machen.
2. Wo kein Klaeger, da kein Richter. Nur wenn was verlorengeht, bist Du halt im Erklaerungsnotstand...

Benutzeravatar
Hane
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2772
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 17:13
Wohnort:

Re: Revolverteile an Personen ohne WBK/WP übergeben

Beitrag von Hane » So 12. Jul 2015, 07:25

Oder du legst das Zeug selber in die Becken und wartet drauf.

Antworten