Einschüssiger Perkusionsrevoler
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Einschüssiger Perkusionsrevoler
Hallo liebes Forum,
einfache Frage: darf man als nicht WBK besitzer einen Perkusionsrevolver kaufen, der von Werk aus nur einen Schuss abgeben kann?
Dieser hier ist gemeint:
efun Auktion
Lg
einfache Frage: darf man als nicht WBK besitzer einen Perkusionsrevolver kaufen, der von Werk aus nur einen Schuss abgeben kann?
Dieser hier ist gemeint:
efun Auktion
Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler
Schwierige Frage. § 45 Abs 1 WaffG umfasst in seinen Ausnahmen auch einschüssige Waffen mit Perkussionszündung. Ich habe keinen Kommentar zur Hand, vielleicht kann das jemand nachschlagen, wie "einschüssige Waffen" sich präzisieren lässt.
Vom Gefühl her würde ich eher sagen nein, brauchst ja nur die Trommel wechseln, dann is es nicht mehr einschüssig ergo ists keine einschüssige Waffe sondern eine mehrschüssige mit Behinderung. Also mE kommt es auf die genauere Definition von einschüssig an, das muss jemand anderes im Kommentar nachlesen.
Vom Gefühl her würde ich eher sagen nein, brauchst ja nur die Trommel wechseln, dann is es nicht mehr einschüssig ergo ists keine einschüssige Waffe sondern eine mehrschüssige mit Behinderung. Also mE kommt es auf die genauere Definition von einschüssig an, das muss jemand anderes im Kommentar nachlesen.
Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler
Auszug, vielleicht hilft das: Für mehrschüssige Vorderlader, deren Originale vor 1871 gebaut wurden, benötigt man zwar nach wie vor eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass, allerdings belegen diese Waffen keinen Platz mehr.
Da man die Trommel einfach so austauschen kann, wird es dadurch mehrschüssig.
Da man die Trommel einfach so austauschen kann, wird es dadurch mehrschüssig.
- Counterstriker
- .50 BMG
- Beiträge: 706
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
- Wohnort: Donauföld
Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler
Die Trommel ist aber selbst genauso wbk-pflichtig.
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.
Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler
Counterstriker hat geschrieben:Die Trommel ist aber selbst genauso wbk-pflichtig.
Eh, die Frage ist nur, ob die Tatsache, dass es auch mehrschüssige Trommeln gibt, die Waffe nach dem Gesetz zu einer mehrschüssigen Waffe macht, auch wenn man mit dieser Waffe konkret nur einen Schuss abgeben kann, ohne nachzuladen.
Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler
Nur ein paar Einwürfe von mir.
Man kann lower Teile mit Vollautomatik frei erwerben.
Wenn ich mich nicht täusche.
Ob die Trommel austauschbar mit anderen Trommeln ist, weiß man nicht.
Vom Hersteller wurde dieser Rovolver als "Einschüssige Pistole" gebaut und vertrieben, also sollte es ja kein Problem darstellen...?
LG
Man kann lower Teile mit Vollautomatik frei erwerben.
Wenn ich mich nicht täusche.
Ob die Trommel austauschbar mit anderen Trommeln ist, weiß man nicht.
Vom Hersteller wurde dieser Rovolver als "Einschüssige Pistole" gebaut und vertrieben, also sollte es ja kein Problem darstellen...?
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler
also für mich schaut der aus wie ein gewöhnlicher Colt Navy (halt als .44 Mutant) wo die Trommel halt nur eine Kammer hat
der Rest schaut mich ganz normal an
der Rest schaut mich ganz normal an
member the old PD design ? oh I member
- Sidekix
- .50 BMG
- Beiträge: 1328
- Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
- Wohnort: östlich von Wien
- Kontaktdaten:
Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler
rupi hat geschrieben:also für mich schaut der aus wie ein gewöhnlicher Colt Navy
is es auch
in Deutschland gabs ma so a Regelung solche einschüssige Revolver frei waren,
hab selbst no so eine Trommel als Zubehör für nen anderen Navy dazubekommen
bei uns zählt das als Perkussionsrevolver, sprich WBK pflicht, ohne Platzbedarf!
es zählt (wie bei uns üblich) die Typenbestimmung, sprich aus einen Revolver wird nie eine einschüssige Waffe!

Es is wie´s is.....
- Salem
- .50 BMG
- Beiträge: 3228
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
- Wohnort: Im Schatten der Karawancos
Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler

Interessanter Ansatz, ebenso wie das "Für mich schaut der aus wie ein......" und das "Vom Gefühl her würde ich eher sagen nein.....".

In welchem Teil/Paragraphen des WaffG. genau steht das? (Ich sehe da nur "einschüssige" u. "mehrschüssige")
Ich lese weiters "...wurde als einschüssige Perk.-Waffe gebaut." und denke da an §45,
die 6er-Trommel selbst unterliegt ja wieder der WBK-Pflicht - damit ist der Sicherheit eh genüge getan.
Oder wurde schon wieder eine hirnrissige Anfrage an das BMI gestartet die sich
aufgrund der - sagen wir "ungeschickten" - Fragestellung eh wieder von selbst negativ beantwortet?
Ist das "Is eh verboten, ganz sicher, weil.......!" - Steilvorlagen fürs BMI posten ein österreichischer Reflex?
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
Re: Einschüssiger Perkusionsrevoler
Anfrage von mir gab es noch keine. Ist mir zu heiß das Ganze.
Lg
Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

