Schweiz - Besonders konstruierte Waffenbestandteile

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Spetznas
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Schweiz - Besonders konstruierte Waffenbestandteile

Beitrag von Spetznas » So 2. Aug 2015, 14:56

In der Schweiz gibt es ja wesentliche Waffenbedtandteile (Lauf, Verschlussgehäuse, Verschluss)

Zusätzlich gibt es jedoch auf "Besonders konstruierte Waffenbestandteile"

Diese sind im Gesetz so erläutert:
1 Als besonders konstruierte Waffenbestandteile gelten Bestandteile von Feuerwaffen, die speziell für diese Waffen entwickelt oder abgeändert wurden und in derselben Ausführung nicht auch für andere Zwecke verwendbar sind. Nicht als besonders konstruiert gelten Waffenbestandteile wie Federn, Normstifte, Splinte, Schrauben oder die Holz- und Kunststoffteile der Schäftung.

Was ist eurer Meinung nach damit gemeint?
Ich verstehe das so:
Mündungsfeuerdämpfer, Magazin, Gasrohr, Abzugsystem, Kimme / Korn u.s.w. = besonders konstruierte Waffenbedtandteile

Jeodch NICHT die Schäftung. Was ist aber mit Schäftung genau gemeint?
Meiner Meinung nach:
Holzschaft eines Karabiners, Rail System eines Sturmgewehrs, Handschutz, Pistolengriff, Stock eines AR15 o.ä.

Würde ihr den zustimmen?
Leider möchte mir das Waffenbüro keine Auskunft erteilen...

WüstenAdler
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Re: Schweiz - Besonders konstruierte Waffenbestandteile

Beitrag von WüstenAdler » So 2. Aug 2015, 15:04

Hoi, sorry mit euren komischengesetzten überm Rhein, kenne ich mich nicht aus.
Das einzige was mir zu euren Gesetzten einfällt: einfach mal Bündnerfleisch auf youtube suchen...... :D

Ach ja und :at1:

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Re: Schweiz - Besonders konstruierte Waffenbestandteile

Beitrag von Promo » So 2. Aug 2015, 17:31

Ich frage in einem VW-Forum auch nicht nach BMW-Teilen .. bitte wende dich an ein Schweizer Waffenforum. Wieso sollte das hier jemand beantworten können, der nicht selber Schweizer ist?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Schweiz - Besonders konstruierte Waffenbestandteile

Beitrag von Revierler_old » So 2. Aug 2015, 18:33

Ein besonders konstruierter Waffenbestandteil wäre nach der Definition zB der Abzug, der Schlagbolzen... also alles was nicht wesentlich, aber auch nicht Normteil wie Feder oder Schraube ist.

Ein PP/PPK-Abzug ist in keinem anderen Waffentyp verwendbar. Nicht wesentlich, aber besonders konstruiert. Ein Federchen aus der PP/PPK könnte auch wo anders eingesetz werden.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Spetznas
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Re: Schweiz - Besonders konstruierte Waffenbestandteile

Beitrag von Spetznas » Mo 3. Aug 2015, 00:15

Promo hat geschrieben:Ich frage in einem VW-Forum auch nicht nach BMW-Teilen .. bitte wende dich an ein Schweizer Waffenforum. Wieso sollte das hier jemand beantworten können, der nicht selber Schweizer ist?


Dein ewiges Rumgemotze und Geheule gegen alles was mal nichts mit Österreich zu tun hat geht echt gewaltig auf den Sack.

1. Auch ein VW Fahrer wird wohl seine Meinung dazu haben, was mit "für die Fahrdynamik konstruierte Fahrzeugteile" bei einem BMW gemeint ist.
2. Leider Gottes gibt es kein Schweizer Waffenforum
3. In diesem Forum sind nicht nur Österreicher, auch wenn dir das offenbar lieber wäre.
4. Wieso sollte mir ein "nicht-schweizer" nicht sagen können, was seiner Meinung nach unter "besonders konstruierte Waffenteile" gemeint ist?
Mannomann.

@ revierler
Ja, do habe ich das auch verstanden.
Was meinst du zu "Holz und Kunstoffteile der Schäftung"?
Darf man darunter wohl auch Alu Rails, Pistolengriffe, Stocks u.ä. verstehen?

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Re: Schweiz - Besonders konstruierte Waffenbestandteile

Beitrag von BigBen » Mo 3. Aug 2015, 07:55

Spetznas hat geschrieben:Dein ewiges Rumgemotze und Geheule gegen alles was mal nichts mit Österreich zu tun hat geht echt gewaltig auf den Sack.


Und mir gehen deine Umgangsformen und deine Ausdrucksweise auf den Sack, deshalb Verwarnung.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Schweiz - Besonders konstruierte Waffenbestandteile

Beitrag von Promo » Mo 3. Aug 2015, 12:16

Deine Frage war explizit zu der Schäftung gestellt, und bezieht sich auf das Schweizer Waffenrecht. Auch ich kann dir meine Deutung dieser Absätze mitteilen, jedoch wäre das mehr als nur unseriös. Deshalb ich dich darauf hingewiesen habe, dass es bessere Plätze zur Beantwortung dieser Frage gibt, als ein österreichisches Waffenforum. Gerade in derartigen Bereichen würde ich mich nicht auf Privatmeinungen von Ausländern verlassen, es ist schließlich deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die hier auf dem Spiel steht.

PS: im Waffen-Online Forum gibt es einen "Schweizer Bereich". Und natürlich sind hier auch andere Nationalitäten vertreten, das empfinde ich auch als Bereicherung weil es auch einen Blick über den Suppentellerrand ermöglicht.

PPS: was für Konsequenzen hat es, wenn etwas ein "besonders konstruiertes Waffenteil" ist?
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Re: Schweiz - Besonders konstruierte Waffenbestandteile

Beitrag von JPS1 » Mo 3. Aug 2015, 13:17

Railsystem ist ein besonders konstruiertes Teil - in der Auflistung steht nur Kusto&Holz, nicht aber Metall - wenn man am Wortlaut bleibt.

Was ich jetzt kurz im eurem WG + VO gesehen hab besteht die Waffe

aus den wesentlichen Teilen*
aus besonders konstruierten teilen
"Normteilen" und Holz/Kusto Teilen der Schäftung

insofern, alles was nicht "Normteil" oder wesentlicher Teil ist, ist "besonders konstruiert". Das ist der Auffangtatbestand (s. VO)

Bspw: Ein Metallscharnier an einem Holzklappschaft wäre "besonders konstruiert", da es kein Holz- oder Kustoteil der Schäftung ist

*amüsiert mich: der Zylinder ist beim Revolver kein wesentliches Teil :mrgreen:

Art 3 und 4 WV https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... index.html
Art 4 WG https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... /19983208/

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