Hane hat geschrieben:ok, wusste ich nicht.
Ich weiß nur, dass früher, also vor ZWR, die Kat. C Meldungen im Waffenbuch keinen intersessiert haben, die Bücher mussten nur aufgehoben werden. So hat es mir zumindest mein Büchser erklärt.
Kann aber sein, dass ich mich da jetzt mit dem Begriff vertue und die früher nicht Waffenbuch geheißen habe?
hi
so ist es
die ehemaligen paragraph 30 zetteln haben keinen interessiert
mussten nur aufgehoben und bei aufgabe des gewerbes an die behoerde abgeliefert werden
fuer die kontrolle der waffenbuecher ( anderes thema) gibt es entsprechende vorgaben
bis vor kurzem war "jaehrlich" seitens des ministeriums vorgeschrieben
das hat sich nun auf "regelmaessig" geaendert
die meisten behoerden kontrollieren jetzt alle drei jahre ...