Erweiterung der WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- LandonAsher
- .357 Magnum
- Beiträge: 111
- Registriert: Mo 6. Feb 2012, 13:33
Erweiterung der WBK
Hallo
Ich weiss nicht ob dieses Thema schon mal behandelt wurde, aber ich hätte da mal eine Frage:
Bei meiner Bezirkshauptmannschaft sagte man mir, um eine WBK erweitern zu können, muss man vier Bewerbslisten des jeweiligen, gewünschten Kalibers vorzeigen. Wenn ich jetzt diese Bewerbslisten, z.B. im Kaliber .357 Mag vorlege und die WBK eben aufgrund dieser erweitert wird, muss ich mir dann eine Waffe in diesem Kaliber kaufen, oder kann es auch ein anderes sein? Wird da drauf geschaut? Manche Bewerbe sind nämlich ziemlich selten....
MfG
Ich weiss nicht ob dieses Thema schon mal behandelt wurde, aber ich hätte da mal eine Frage:
Bei meiner Bezirkshauptmannschaft sagte man mir, um eine WBK erweitern zu können, muss man vier Bewerbslisten des jeweiligen, gewünschten Kalibers vorzeigen. Wenn ich jetzt diese Bewerbslisten, z.B. im Kaliber .357 Mag vorlege und die WBK eben aufgrund dieser erweitert wird, muss ich mir dann eine Waffe in diesem Kaliber kaufen, oder kann es auch ein anderes sein? Wird da drauf geschaut? Manche Bewerbe sind nämlich ziemlich selten....
MfG
Langsam ist präzise und präzise ist schnell!
Re: Erweiterung der WBK
Ich kann dir nur von meinem SA berichten, der schaut darauf sehr wohl. Du kannst aber jede Waffe kaufen die du willst.
Wenn ich SA wäre und jemand sagt er möchte einen 357er und einen 22 lr zum üben, sich dann aber ein Ar15 kauft und eine HA Flinte. Ich käme mir dann verarscht vor und würde ggf. bei der nächsten Erweiterung kreativer werden für eine Ablehnung
lg
Wenn ich SA wäre und jemand sagt er möchte einen 357er und einen 22 lr zum üben, sich dann aber ein Ar15 kauft und eine HA Flinte. Ich käme mir dann verarscht vor und würde ggf. bei der nächsten Erweiterung kreativer werden für eine Ablehnung

lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
- LandonAsher
- .357 Magnum
- Beiträge: 111
- Registriert: Mo 6. Feb 2012, 13:33
Re: Erweiterung der WBK
Hallo
Da hast du wahrscheinlich recht...mein Problem ist nur, dass es gerade .22er Bewerbe im Überfluss gibt und bei allen anderen muss ich meistens arbeiten...
Ich will ja meinen SA auf der BH auch nicht verärgern....
Da hast du wahrscheinlich recht...mein Problem ist nur, dass es gerade .22er Bewerbe im Überfluss gibt und bei allen anderen muss ich meistens arbeiten...
Ich will ja meinen SA auf der BH auch nicht verärgern....
Langsam ist präzise und präzise ist schnell!
Re: Erweiterung der WBK
Hmmm wäre ich Sachbearbeiter ,würde mir das dort vorbei gehen wo niemals die Sonne scheint
Warum?ganz einfach,weil ich als Sachbearbeiter NUR die Aufgabe auferlegt bekommen habe zu sorgen das die Bestimmungen zur Erweiterung erfüllt werden!
Was danach der Sportschütze mit seinen neuen Plätzen aufführt oder nicht,geht mich als Sachbearbeiter einen feuchten an
Gottseidank gelten wir noch mit 18 als Volljährig und mündig was bedeutet das jeder im Rahmen der Einhaltung der Gesetze handeln und SELBST entscheiden darf.

Warum?ganz einfach,weil ich als Sachbearbeiter NUR die Aufgabe auferlegt bekommen habe zu sorgen das die Bestimmungen zur Erweiterung erfüllt werden!
Was danach der Sportschütze mit seinen neuen Plätzen aufführt oder nicht,geht mich als Sachbearbeiter einen feuchten an

Gottseidank gelten wir noch mit 18 als Volljährig und mündig was bedeutet das jeder im Rahmen der Einhaltung der Gesetze handeln und SELBST entscheiden darf.
"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
Re: Erweiterung der WBK
Also in diesem oder in einem anderen Forum hat mal jemand der sich scheinbar damit auskannte geschrieben, dass die alten Erweiterungsansträge bei einer neuerlichen Erweiterung schon angeschaut werden und dort auch geschaut wird, was tatsächlich gekauft wurde.
Ich selbst kann das weder belegen, noch Erfahrungen berichten.
LG
Ich selbst kann das weder belegen, noch Erfahrungen berichten.
LG
- Magpul1979
- .223 Rem
- Beiträge: 295
- Registriert: So 1. Mär 2015, 10:30
- Wohnort: Graz
Re: Erweiterung der WBK
http://www.waffenbesitz.at/erweiterung- ... sitzkarte/
unten bei "eine weitere Möglichkeit",....
Heißt das nach 5 Jahren muss die Behörde auf meinen Antrag hin die Plätze auf 4 verdoppeln ohne Schützenverein oder Ergebnislisten ?
unten bei "eine weitere Möglichkeit",....
Heißt das nach 5 Jahren muss die Behörde auf meinen Antrag hin die Plätze auf 4 verdoppeln ohne Schützenverein oder Ergebnislisten ?
S'git nüt wo's nit git.
- LandonAsher
- .357 Magnum
- Beiträge: 111
- Registriert: Mo 6. Feb 2012, 13:33
Re: Erweiterung der WBK
Alaskan hat geschrieben:Hmmm wäre ich Sachbearbeiter ,würde mir das dort vorbei gehen wo niemals die Sonne scheint![]()
Warum?ganz einfach,weil ich als Sachbearbeiter NUR die Aufgabe auferlegt bekommen habe zu sorgen das die Bestimmungen zur Erweiterung erfüllt werden!
Was danach der Sportschütze mit seinen neuen Plätzen aufführt oder nicht,geht mich als Sachbearbeiter einen feuchten an![]()
Gottseidank gelten wir noch mit 18 als Volljährig und mündig was bedeutet das jeder im Rahmen der Einhaltung der Gesetze handeln und SELBST entscheiden darf.
Sehe ich eigentlich genauso...aber gerade bei diesem Thema sollte man vorsichtig sein...glaub ich...
Danke jedenfalls für die Antworten!!!
Langsam ist präzise und präzise ist schnell!
- LandonAsher
- .357 Magnum
- Beiträge: 111
- Registriert: Mo 6. Feb 2012, 13:33
Re: Erweiterung der WBK
Magpul1979 hat geschrieben:http://www.waffenbesitz.at/erweiterung-der-waffenbesitzkarte/
unten bei "eine weitere Möglichkeit",....
Heißt das nach 5 Jahren muss die Behörde auf meinen Antrag hin die Plätze auf 4 verdoppeln ohne Schützenverein oder Ergebnislisten ?
Also bei meiner BH "irgendwo in NÖ" wurde mir gesagt, dass ich nach fünf Jahren von zwei auf fünf Plätze erweitern kann...ohne Bewerbslisten...ein Schiessbuch wäre trotzdem nicht schlecht.
Langsam ist präzise und präzise ist schnell!
Re: Erweiterung der WBK
Magpul1979 hat geschrieben:http://www.waffenbesitz.at/erweiterung-der-waffenbesitzkarte/
unten bei "eine weitere Möglichkeit",....
Heißt das nach 5 Jahren muss die Behörde auf meinen Antrag hin die Plätze auf 4 verdoppeln ohne Schützenverein oder Ergebnislisten ?
ohne schreiben des oberschuetzenmeister
ohne wettkampfergebnisse
ohne lange listen was wann wie wo
viele behoerden verlangen aber zumindestens eine mitgliedschaft in einem schuetzenverein
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.