grenzverkehr BRD Messer &co 42a waffG etc.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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piefke
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grenzverkehr BRD Messer &co 42a waffG etc.

Beitrag von piefke » Mi 26. Aug 2015, 22:29

Liebes Forum,

Solltet ihr die landesgrenze Richtung Deutschland verlassen und in eine Zollkontrolle kommen:

Verbotene Gegenstände: kat A
Butterfly
Springmesser über 8,5 cm klingenlänge ; springmesser die nach vorne aus dem Heft springen
Fall Messer: etwa das bundeswehrmesser von Eickhorn ( Fallschirmjäger Messer)
Faustmesser und Skinner
Schreckschusswaffen ohne PTB , also etwa bruni etc.

Ins abgeschlossene Handschuhfach gehören:
Feststehende Messer über 12 cm klingenlänge
Einhandmesser aller Art
Feststehende Messer unter 12 cm sofern sie Waffen sind.Faustregel : dolchklinge 2 schneidig = Waffe
Teleskopschlagstöcke.
Hier wäre ein Verstoß allerdings nur eine owi 300-1000 euro? und die Waffe wird eingezogen


Schreckschusswaffen mit PTB aber entladen. Zum führen benötigt ihr einen kleinen Waffenschein
Hier sind wir im Straftatbestand

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