Der Verschluss ist ja baugleich, somit ist es lupenreines Kriegsmaterial, auch wenn der Lauf vielleicht ohne Gasentnahmebohrung kein Kriegsmaterial ist. Ich würde nur nicht wetten, dass ein Lauf alleine ohne Gasentnahmebohrung Kriegsmaterial ist.gewo hat geschrieben:das kriegsmaterial schiesst mit dem lauf
das ist schlecht
das kriegsmaterial erfuellt mit diesem lauf jedoch nicht mehr die kriegsmaterialeigenschaft
das ist gut
bisherige richtline ist jedoch dass eine waffe ihren urspruenglichen charakter nicht aendert wenn teile ausgetauscht werden
hmmmm
Vorderschaftrepetierbüchsen
Re: Vorderschaftrepetierbüchsen
Re: Vorderschaftrepetierbüchsen
ALLE Umbaumaßnahmen in Summe machen aus einem R94 eine Kat. C. Wer glaubt er kann trotzdem gewisse Teile einfach so tauschen, weil die keine waffenrelevanten Teile sind, bewegt sich meiner Meinung nach rechtlich auf dünnen Eis. Wozu habens sonst das Gasrohr verstiftet, den Gaskolben getauscht und den Verschlusskopf mit dem Verschlussträger verstiftet wenn ein das Fehlen einer Gasbohrung rein technisch schon ausreichen würde?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Vorderschaftrepetierbüchsen
Du hast mich falsch verstanden, ich denke dass das fehlen einer Gasentnahmebohrung reicht damit ein Lauf selber kein Kriegsmaterial ist (abgesehen von MG42, G41 etc.) von einer ganzen Waffe habe ich nie ein Wort gesagt, eine Waffe die auf Kriegsmaterial basiert bleibt natürlich Kriegsmaterial.BigBen hat geschrieben:ALLE Umbaumaßnahmen in Summe machen aus einem R94 eine Kat. C. Wer glaubt er kann trotzdem gewisse Teile einfach so tauschen, weil die keine waffenrelevanten Teile sind, bewegt sich meiner Meinung nach rechtlich auf dünnen Eis. Wozu habens sonst das Gasrohr verstiftet, den Gaskolben getauscht und den Verschlusskopf mit dem Verschlussträger verstiftet wenn ein das Fehlen einer Gasbohrung rein technisch schon ausreichen würde?
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Re: Vorderschaftrepetierbüchsen
Verney Carron tät mir da noch einfallen, gibt's in Kalibern wie .308, 30-06 9,3x62
ist allerdings eher für die Jagd gedacht und schaut halt ned so tacticool aus, dafür aber bei uns erhältlich http://www.verney-carron.com/impact-la-synthetique
Schätz mal die 40mm Abschußrampe wird ned so für den zivilen Markt sein....
http://www.verney-carron-security.com/fr/12-lanceurs
ist allerdings eher für die Jagd gedacht und schaut halt ned so tacticool aus, dafür aber bei uns erhältlich http://www.verney-carron.com/impact-la-synthetique
Schätz mal die 40mm Abschußrampe wird ned so für den zivilen Markt sein....

2 Jäger treffen sich im Wald...
Re: Vorderschaftrepetierbüchsen
Ok yoda, hab dich tatsächlich falsch verstanden, sorry.
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Re: Vorderschaftrepetierbüchsen
yoda hat geschrieben:Du hast mich falsch verstanden, ich denke dass das fehlen einer Gasentnahmebohrung reicht damit ein Lauf selber kein Kriegsmaterial ist (abgesehen von MG42, G41 etc.) von einer ganzen Waffe habe ich nie ein Wort gesagt, eine Waffe die auf Kriegsmaterial basiert bleibt natürlich Kriegsmaterial.BigBen hat geschrieben:ALLE Umbaumaßnahmen in Summe machen aus einem R94 eine Kat. C. Wer glaubt er kann trotzdem gewisse Teile einfach so tauschen, weil die keine waffenrelevanten Teile sind, bewegt sich meiner Meinung nach rechtlich auf dünnen Eis. Wozu habens sonst das Gasrohr verstiftet, den Gaskolben getauscht und den Verschlusskopf mit dem Verschlussträger verstiftet wenn ein das Fehlen einer Gasbohrung rein technisch schon ausreichen würde?
hi
grundtenor des amtssachverstaendigen ist halt immer
wenn ein teil in eine waffe reinpasst welche der kmv unterliegt dann unterliegt der teil fuer sich genommen ebenfalls der kmv
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Vorderschaftrepetierbüchsen
Eine Eisenstange passt auch in ein AKM Gehäuse wenn der Außendurchmesser passtgewo hat geschrieben:yoda hat geschrieben:Du hast mich falsch verstanden, ich denke dass das fehlen einer Gasentnahmebohrung reicht damit ein Lauf selber kein Kriegsmaterial ist (abgesehen von MG42, G41 etc.) von einer ganzen Waffe habe ich nie ein Wort gesagt, eine Waffe die auf Kriegsmaterial basiert bleibt natürlich Kriegsmaterial.BigBen hat geschrieben:ALLE Umbaumaßnahmen in Summe machen aus einem R94 eine Kat. C. Wer glaubt er kann trotzdem gewisse Teile einfach so tauschen, weil die keine waffenrelevanten Teile sind, bewegt sich meiner Meinung nach rechtlich auf dünnen Eis. Wozu habens sonst das Gasrohr verstiftet, den Gaskolben getauscht und den Verschlusskopf mit dem Verschlussträger verstiftet wenn ein das Fehlen einer Gasbohrung rein technisch schon ausreichen würde?
hi
grundtenor des amtssachverstaendigen ist halt immer
wenn ein teil in eine waffe reinpasst welche der kmv unterliegt dann unterliegt der teil fuer sich genommen ebenfalls der kmv

100% eindeutig wird sich diese Frage ohne Vwgh Urteile wohl nicht klären lassen. Ich würde halt nicht pauschal sagen, dass z.B.: ein AR15 Lauf ohne Gasentnahmebohrung schon Kriegsmaterial ist, sonst wäre es ein R94 Lauf auch. Laut Waffengesetz sind die waffenrechtlich relevanten Teile wie Lauf, Verschluss und Trommel nur relevant wenn sie VERWENDUNGSFÄHIG sind, wenn die Gasentnahmebohrung fehlt kann ich den Lauf in einem Sturmgewehr aber nicht verwenden, bzw. habe ich dann ein Repetiergewehr, das an sich natürlich immer noch Kriegsmaterial ist wenn es ursprünglich ein Sturmgewehr war, so wie bei der Troy Vorderschaftrepetierbüchse.