Magnum828 hat geschrieben:Du bekommst die Stückzahl die du glaubhaft begründen kannst (Rechtfertigung) sobald du sie glaubhaft begründen kannst.
Genau...und der Sachbearbeiter ist derjende der es glauben muss. Wenn der einen schlechten Tag und keine Lust dir deine Begründung zu glauben...hast Pech gehabt. Ich sag nicht dass das Usus ist und wenn man sich an bestimmte Spielregeln bei der jeweils zuständigen BH hält, klappt es eh relativ gut. Aber die Unterschiede unterhalb der verschiedenen BHs, Bundesländer usw. bei der Ausstellung von Erweiterungen machen doch eindeutig klar dass es sehr wohl einen Riesen-Ermessensspielraum gibt.