Falls diese Frage schon mal kam bitte schliessen, ich hab jedoch nichts gefunden (Töchterchen raubt mir den Schlaf)...
Ich habe seit paar Wochen die Erweiterung auf 5 Plätzen bekommen. LPD resp. meine Sachbearbeiterin wollte ein Schreiben wo ich die Plätze rechtfertige. Beispiel:
Präzi GK: Ed Brown
Präzi KK: Buck Mark
Präzi Revolver: Korth
IPSC Standard: SVI
IPSC Revolver: S&W 625
Nun die Fragen:
1. Müssen die Plätze so rasch als möglich belegt werden oder kann ich es eine Weile lang freilassen? Derweil komm ich nicht zum schiessen, Familie geht vor.
2. Müssen die Plätze mit genau den genannten FW belegt werden oder reicht "eine ähnliche" (beispielsweise Ruger MKIII statt Buck Mark)?
Platzbelegungen nach einer Erweiterung
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- helmsp
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Platzbelegungen nach einer Erweiterung
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Re: Platzbelegungen nach einer Erweiterung
Grüß dich,
ich habe ebenfalls von 2 auf 6 erweitert und angegeben dass ich die versch. Typen und Kaliber zur Ausübung des Schießsports benötige.
Es sind nur leere Plätze.
Wann und womit du diese dann füllst sollte irrelevant sein.
ich habe ebenfalls von 2 auf 6 erweitert und angegeben dass ich die versch. Typen und Kaliber zur Ausübung des Schießsports benötige.
Es sind nur leere Plätze.
Wann und womit du diese dann füllst sollte irrelevant sein.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
Re: Platzbelegungen nach einer Erweiterung
1) vollkommen egal, wird erst eventuell interessant wenn du das nächste mal Erweitern gehen willst und gefragt wirst warumst im Kaufrausch 3 Neue am gleichen Tag gekauft hast 
leere Plätze auf der WBK verfallen nicht
weil wennst was ausfrisst dann zupfens dir eh die gesamte Karte, ob da 2 oder 200 draufsteht is der Behörde wurscht
2) abhängig von deiner BH/LPD, wennst statt deiner braven Auflistung zu diversen Bewerbsarten jetzt 3x Glock 17 kaufst und dann beim nächsten Erweitern so auftauchst brauchst dich nicht wundern wenns abgelehnt wird
aber solange die grundsätzliche Richtung dieselbe ist solls dich nicht jucken
wennst eine Bewerbsart "wechselst" und jetzt statt Präzisions KK auf einmal IPSC Shotgun schießt wirst sicher gefragt werden
kannst das aber belegen mit sportlichen Argumenten/Ergebnissen kanns der BH auch egal sein, du betreibst ja den Sport

leere Plätze auf der WBK verfallen nicht
weil wennst was ausfrisst dann zupfens dir eh die gesamte Karte, ob da 2 oder 200 draufsteht is der Behörde wurscht
2) abhängig von deiner BH/LPD, wennst statt deiner braven Auflistung zu diversen Bewerbsarten jetzt 3x Glock 17 kaufst und dann beim nächsten Erweitern so auftauchst brauchst dich nicht wundern wenns abgelehnt wird
aber solange die grundsätzliche Richtung dieselbe ist solls dich nicht jucken
wennst eine Bewerbsart "wechselst" und jetzt statt Präzisions KK auf einmal IPSC Shotgun schießt wirst sicher gefragt werden
kannst das aber belegen mit sportlichen Argumenten/Ergebnissen kanns der BH auch egal sein, du betreibst ja den Sport
member the old PD design ? oh I member
Re: Platzbelegungen nach einer Erweiterung
Am besten soetwas immer nur so konkret wie notwendig und gleichzeitig so abstrakt wie möglich formulieren.
z.B. großkaliber Revolver, halbautomatische Großkaliber-Büchse.
Das lässt einerseits Spielraum andererseits kann man sich auch ungefähr etwas drunter vorstellen.
1) Es kann dich keiner dazu zwingen, deine Plätze zu belegen. Es kann dir aber auch keiner die Plätze wegnehmen - auch wenn sie leer sind.
2) Das ist, wie bereits erwähnt, vor allem bei der nächsten Erweiterung interessant. Wenn die draufkommen, dass du sie verarscht hast, wird es eher schlecht aussehen mit einer weiteren Erweiterung. Die werden dann sagen, du bist nicht glaubwürdig. Und wie willst du dann was glaubhaft machen?
z.B. großkaliber Revolver, halbautomatische Großkaliber-Büchse.
Das lässt einerseits Spielraum andererseits kann man sich auch ungefähr etwas drunter vorstellen.
1) Es kann dich keiner dazu zwingen, deine Plätze zu belegen. Es kann dir aber auch keiner die Plätze wegnehmen - auch wenn sie leer sind.
2) Das ist, wie bereits erwähnt, vor allem bei der nächsten Erweiterung interessant. Wenn die draufkommen, dass du sie verarscht hast, wird es eher schlecht aussehen mit einer weiteren Erweiterung. Die werden dann sagen, du bist nicht glaubwürdig. Und wie willst du dann was glaubhaft machen?

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Platzbelegungen nach einer Erweiterung
rupi hat geschrieben:aber solange die grundsätzliche Richtung dieselbe ist solls dich nicht jucken
wennst eine Bewerbsart "wechselst" und jetzt statt Präzisions KK auf einmal IPSC Shotgun schießt wirst sicher gefragt werden
kannst das aber belegen mit sportlichen Argumenten/Ergebnissen kanns der BH auch egal sein, du betreibst ja den Sport
So ist es, niemand kann dich zwingen eine bestimmte Art Bewerbe zu schiessen, jeder kann seine Prio ändern und solange du nicht nochmal erweitern willst, kanns dir jetzt erstmal ohnehin egal sein.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Platzbelegungen nach einer Erweiterung
helmsp hat geschrieben:2. Müssen die Plätze mit genau den genannten FW belegt werden oder reicht "eine ähnliche" (beispielsweise Ruger MKIII statt Buck Mark)?
soferne selbe waffentype (KK-pistole, GK-revolver, KK-halbautomat) ist es komplett egal, auf marke/ type bist du nicht festgelegt
wenn du die komplette waffentype wechselst, also statt einer KK-pistole einen GK-halbautomaten kaufst, kann es dir passieren dass du das wirst erklaeren muessen bei der naechsten erweiterung
es gobt dafuer sehr gute gruende
zb weil eine bestimmte waffe langfristig nicht lieferbar war
oder du mit den schmalen KK visieren nix getroffen hast
oder weil auf deinem schiessstand das schiessen mit diesen waffen nicht erlaubt ist
und, und, und
wenn du allerdings bei MEHREREN der beantragten waffentypen dann GANZ WAS ANDERES kaufst wirst du dir den unwillen des sachbearbeits zuziehen fuerchte ich
und hier kommt dann das 11.gebot zur geltung:
11. ziehe dir niemals den unwillen des fuer dich zustanedigen sachbearbeiters bei der waffenbehoerde zu!
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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