Jagdmunition --> BH Meldung?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Das_Frettchen
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Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von Das_Frettchen » Fr 23. Okt 2015, 01:43

Hallo,

hab neulich in einem Jagdgeschäft mitbekommen wie jemand beim Kauf von Jagdmunition nach Ausweis und Addresse gefragt wurde. Wird der Verkauf von Jagdmunition (Frei ab 18) nun auch Ende des Jahres der BH übermittelt wie bei WBK-Pflichtiger oder war das nur eine "übervorsicht" des Händlers?

lg

WüstenAdler
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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von WüstenAdler » Fr 23. Okt 2015, 06:16

Habe das selbe Verhalten in einer Filiale, einer Waffenhändler-Kette beobachtet.
Da wollte einer Schrotpatronen kaufen und wurde nach der WBK gefragt. Auf die Frage warum, antwortete die Dame: da ich mich mit sowas nicht auskenne, verlang ich immer die WBK!!!

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Dauerfeuer
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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von Dauerfeuer » Fr 23. Okt 2015, 08:20

WüstenAdler hat geschrieben:...da ich mich mit sowas nicht auskenne, verlang ich immer die WBK!!!

da kannst dir einfach nur mehr am Kopf greifen... fast zum lachen, wenns nicht so traurig wäre
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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von eierkopf » Fr 23. Okt 2015, 09:04

Das_Frettchen hat geschrieben:Hallo,

Wird der Verkauf von Jagdmunition (Frei ab 18) nun auch Ende des Jahres der BH übermittelt wie bei WBK-Pflichtiger oder war das nur eine "übervorsicht" des Händlers?

lg


Hab ich da was übersehen?
Kauf von Munition der BH übermittelt?

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jab01
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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von jab01 » Fr 23. Okt 2015, 10:05

Dass Munitionskäufe der BH gemeldet werden wär mir auch neu.

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rupi
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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von rupi » Fr 23. Okt 2015, 10:09

solche Läden sind zu meiden

das Wort "Drecksbuden" kommt in den Sinn
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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von Promo » Fr 23. Okt 2015, 11:27

Das_Frettchen hat geschrieben:Hallo,
hab neulich in einem Jagdgeschäft mitbekommen wie jemand beim Kauf von Jagdmunition nach Ausweis und Addresse gefragt wurde. Wird der Verkauf von Jagdmunition (Frei ab 18) nun auch Ende des Jahres der BH übermittelt wie bei WBK-Pflichtiger oder war das nur eine "übervorsicht" des Händlers?

Munition für Faustfeuerwaffen muss wie Waffen beim Händler in Büchern geführt werden. Dazu gibt es ein Munitionsbuch, welches analog dem Waffenbuch über Ein- und Ausgangslisten verfügt. Den Verkauf von Munition für Faustfeuerwaffen muss der Händler daher "verbuchen", und dazu auch den Namen und die Adresse des Übernehmers im Buch vermerken. Das findet sich auch im Gesetz, siehe Gewerbeordnung § 144 Abs. 2 Z. 4. Eventuell führt dieser Händler auch andere Munitionssorten in diesem Buch, die dort nicht unbedingt erfasst werden müssten, aber wo er natürlich dann einen Ausgang erfassen muss.

Bitte daher also keine Verschwörungstheorien und pauschale Beschimpfungen unbekannten Händlern gegenüber etwas vorsichtiger sein.
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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von BigBen » Fr 23. Okt 2015, 12:20

Najo wenn er registiert obwohl er nicht muss - und das mich als Kunden aus Prinzip stört, dann meide ich den Händler halt.

Aber stimmt ansonsten schon, Verschwörungstheorien und Gedankensprünge wie "meldet der das dann an die BH" sind genauso dämlich wie die Verurteilung als Drecksbude nur weil einem persönlich etwas nicht in den Kram passt. Aber so scheint leider ein großer Teil der Legalwaffenbesitzer zu ticken.
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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von Stickhead » Fr 23. Okt 2015, 12:24

Manchmal wird einfach Unwissenheit mit vorauseilendem Gehorsam verwechselt. Und wenn ich mir so manchen LWB ansehe fällt mir dazu nur ein: "Wer im Glashaus sitzt, fällt selbst hinein" ;)
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von Das_Frettchen » Fr 23. Okt 2015, 12:56

Promo hat geschrieben:Munition für Faustfeuerwaffen muss wie Waffen beim Händler in Büchern geführt werden. Dazu gibt es ein Munitionsbuch, welches analog dem Waffenbuch über Ein- und Ausgangslisten verfügt. Den Verkauf von Munition für Faustfeuerwaffen muss der Händler daher "verbuchen", und dazu auch den Namen und die Adresse des Übernehmers im Buch vermerken. Das findet sich auch im Gesetz, siehe Gewerbeordnung § 144 Abs. 2 Z. 4. Eventuell führt dieser Händler auch andere Munitionssorten in diesem Buch, die dort nicht unbedingt erfasst werden müssten, aber wo er natürlich dann einen Ausgang erfassen muss.

Bitte daher also keine Verschwörungstheorien und pauschale Beschimpfungen unbekannten Händlern gegenüber etwas vorsichtiger sein.



Ich will ihr niemanden angreifen oder ähnliches. Mir wars halt susbekt und wollte nur wissen ob sich dahingehend was geändert hat.

Danke für den Paragraphen! Aber noch eine Frage hätt ich dazu,

(4) Die im Abs. 1 genannten Gewerbetreibenden sind verpflichtet, die Waffenbücher der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, der Landespolizeidirektion, auf Verlangen vorzulegen und im Falle der Endigung der Gewerbeberechtigung an diese abzuliefern.


Also wird nur auf verlangen weitergeben und nicht wie mir mein BüMa sagte am Ende des Jahres automatisch?

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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von gewo » Fr 23. Okt 2015, 12:58

Promo hat geschrieben:
Das_Frettchen hat geschrieben:....Das findet sich auch im Gesetz, siehe Gewerbeordnung § 144 Abs. 2 Z. 4.


hi

genau genommen ist es die waffenbuecherverordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... eview=True
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von Promo » Fr 23. Okt 2015, 15:05

Das_Frettchen hat geschrieben:Danke für den Paragraphen! Aber noch eine Frage hätt ich dazu,

(4) Die im Abs. 1 genannten Gewerbetreibenden sind verpflichtet, die Waffenbücher der Bezirksverwaltungsbehörde, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, der Landespolizeidirektion, auf Verlangen vorzulegen und im Falle der Endigung der Gewerbeberechtigung an diese abzuliefern.


Also wird nur auf verlangen weitergeben und nicht wie mir mein BüMa sagte am Ende des Jahres automatisch?

Wenn es jedes Jahr die Behörde von ihm verlangt, dann muss er dem nachkommen. Begründen muss es die Behörde ja nicht.
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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von joe77 » Fr 23. Okt 2015, 19:58

Alt aber gut und passt irgendwie zum Thema:

viewtopic.php?f=16&t=11312&hilit=wiederlader+volltrottel
mfg
Josef

Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

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Re: Jagdmunition --> BH Meldung?

Beitrag von hasgunz » Sa 24. Okt 2015, 18:14

Mich schaun´ die Verkäufer auch immer schief an wenn ich ins Geschäft eintrete :mrgreen:
Da kommt dann immer so ein Blick wie "Geh herst, ned scho wieder!"
Kommt sicher daher, dass ich erst 20 bin.

Aber dieser Blick löst sich dann meistens auf wenn ich frage: "Haben sie Munition X lagernd? Ich benötige aber TM, da ich noch keine WBK besitze."
Is halt praktisch, wenn gleich hinter der Uni ein passendes Geschäft ist reload-smile

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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