Hallo,
und zwar hätte ich eine kurze Frage. Ich habe einen Arbeitsweg von ca. 25km und würde dann noch 5km von der Arbeit zum Schießstand brauchen.
Wie sieht das ganze rechtlich aus? Darf ich die Pistole während der Arbeitszeit im Auto lagern und danach zum Schießstand fahren oder muss ich sie extra von zu Hause holen?
Besten Dank schon mal für eure Antworten!
Von der Arbeit zum Schießstand
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- Joschy5988
- .357 Magnum
- Beiträge: 106
- Registriert: Mi 21. Okt 2015, 09:50
- Wohnort: Salzburg
Re: Von der Arbeit zum Schießstand
du darfst sowieso keine pistole im auto lagern.
weder auf deinem grund noch auf öffentlichen.
daher heimfahren oder sichet mit zustimmung deines arbeitgebers verwahren.
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weder auf deinem grund noch auf öffentlichen.
daher heimfahren oder sichet mit zustimmung deines arbeitgebers verwahren.
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.22|.500 mag|9para|.223|7,62x54r|8x57is|.44 rus|12/76|12/70|6x55se|...
- Lindenwirt
- .50 BMG
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Re: Von der Arbeit zum Schießstand
Verwahrung von Kategorie B im Auto = No Go!
Transport:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Von der Arbeit zum Schießstand
Die einzige Möglichkeit wäre die Waffe mit Zustimmung deines Arbeitsgebers versperrt bei dir im Büro zu zwischenlagern und dann von dort mit zu Stand nehmen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf