Gibts zu Variante 2 Details? Was würde stilllegen genau bedeuten? Was ist zur Reaktivierung erforderlich?
Variante 3 wäre die Sicherste. Bei jemandem, den Du kennst und der Dich informiert, wenn der Erstbesuch stattfindet. Dann einen Termin ausmachen und anwesend sein.
Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
*glock glock* … "whos there?"
- vulgogurktaler
- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: So 30. Sep 2012, 11:33
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Man gibt die WBK an die Behörde zur Verwahrung, die kommt in den Akt mit der Eintragung das die Waffe bei der Behörde liegt!
Variante 3 ist definitiv die beste, wenn man nicht steuerlich drauf zahlt...
Variante 3 ist definitiv die beste, wenn man nicht steuerlich drauf zahlt...
The cake is a lie...
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Danke. WBK abgeben ist definitiv keine Option
Steuerlich sollte Variante 3 keine Nachteile mit sich bringen. Deine Zieldestination geht es nix an, ob Du in Ö einen weiteren Wohnsitz hast.

Steuerlich sollte Variante 3 keine Nachteile mit sich bringen. Deine Zieldestination geht es nix an, ob Du in Ö einen weiteren Wohnsitz hast.

*glock glock* … "whos there?"
- vulgogurktaler
- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: So 30. Sep 2012, 11:33
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Im Endeffekt ist eh nur Option drei die einzige sinnvolle...!
Nein dem Zielland ist es egal, aber Österreich kann angeblich Steuern verlangen, wenn der Lebensmittelpunkt nicht eindeutig im neuen Land ist!
Nein dem Zielland ist es egal, aber Österreich kann angeblich Steuern verlangen, wenn der Lebensmittelpunkt nicht eindeutig im neuen Land ist!
The cake is a lie...
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Dein Lebensmittelpunkt ist da, wo Du Dich hauptsächlich aufhältst.
Wenn Du da einen Hauptwohnsitz und eine Arbeitsstelle auf Vollzeitbasis hast, dann ist das Thema schnell erledigt.
Schließlich hast Du dann auch noch einen Mietvertrag, einen Handyvertrag, Internetvertrag, Strom-/Wasserabrechnung mit eindeutigen Verbrauchsangaben… etc. Da würd ich mir keinen Kopf machen.
Wenn Du da einen Hauptwohnsitz und eine Arbeitsstelle auf Vollzeitbasis hast, dann ist das Thema schnell erledigt.
Schließlich hast Du dann auch noch einen Mietvertrag, einen Handyvertrag, Internetvertrag, Strom-/Wasserabrechnung mit eindeutigen Verbrauchsangaben… etc. Da würd ich mir keinen Kopf machen.
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- vulgogurktaler
- .357 Magnum
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- Registriert: So 30. Sep 2012, 11:33
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
So einfach ist das nicht, bin 11 Monate im Jahr sonst wo, meisten eher außerhalb des Kontinents... [emoji28]
Somit könnte es spannend werden...
Somit könnte es spannend werden...
Zuletzt geändert von vulgogurktaler am Fr 4. Dez 2015, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
The cake is a lie...
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
OK, das ist ein Spezialfall. Habe Dir eine PN geschrieben. Vielleicht hilft das was.
Wohnung und Arbeitgeber sind aber in der Schweiz, oder? Dein Gehalt geht dann auf ein schweizer Konto?
Wohnung und Arbeitgeber sind aber in der Schweiz, oder? Dein Gehalt geht dann auf ein schweizer Konto?
*glock glock* … "whos there?"
- Roman aus Wien
- 9mm Para
- Beiträge: 18
- Registriert: Do 21. Nov 2013, 14:51
Re: Umzug ins Ausland (temporär) - Wohin mit den Kat. Bs ?
Die Antwort "1. Waffe verkaufen und WBK zurücklegen"
zeigt wieder einmal sehr deutlich das Bestreben vieler Waffenbehörden, die Zahl der WBK und WP zu verringern.
Es geht hier jedoch um die Verwahrung der Waffen und nicht um die Verwahrung der WBK.
Also bloß nicht in eine solche Falle tappen!
Die WBK berechtigt, Kat. B-Waffen zu besitzen, verpflichtet aber nicht dazu.
zeigt wieder einmal sehr deutlich das Bestreben vieler Waffenbehörden, die Zahl der WBK und WP zu verringern.
Es geht hier jedoch um die Verwahrung der Waffen und nicht um die Verwahrung der WBK.
Also bloß nicht in eine solche Falle tappen!
Die WBK berechtigt, Kat. B-Waffen zu besitzen, verpflichtet aber nicht dazu.