Übernahme einer Waffe vom Händler

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Dauerfeuer
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Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von Dauerfeuer » Di 19. Jan 2016, 10:58

Hi,
Welche Dinge sollte man eurer Meinung nach bei der Übernahme einer Waffe vom Händler kontrollieren, um "Missverständnisse" zu vermeiden? (und sinnlos gefahrene km)
Es ist immer schwierig als jemand der mit einem Waffentyp nichts am Hut hat, die richtigen Fragen zu stellen oder an die richtigen (wichtigen) Stellen zu sehen. Das gilt denke ich vor allem auch bei Gebrauchtwaffen.
Also worauf soll man achten bei HA's?
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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von BigBen » Di 19. Jan 2016, 11:01

Um welche Waffe geht es genau? Manche Dinge die man sich anschauen sollte sind sehr Hersteller und Modell-spezifisch.
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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von Dauerfeuer » Di 19. Jan 2016, 13:13

Es geht um ein OA BL M4
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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von arch enemy » Di 19. Jan 2016, 13:38

...hmmm ich schau mir da die Verriegelungswarzen sowie den Verschluss (Auswerfer und Teller) genauer an, dann würde ich (falls es irgendwelche Umbauten z. Bsp. Handschutz gegeben hat) den Gasblock bzw. die Befestigung des Handschutzes anschauen (beim Black Label gehen die Splinte ziemlich tricky raus - manchmal hilft da nur aufbohren) ob das alles so hält wie es halten soll....

Spannschieberkralle und die Raste am Upper - wenn die stark abgenudelt ist....tauschen.

Das wäre jetzt einmal meine laienhafte Begutachtung 8-)

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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von Incite » Di 19. Jan 2016, 16:51

zusätzlich zu oben: von Außen angeschaut ob sie abgenudelt ausschaut, Werkzeugspuren....

Blick in den Lauf, und die Zähne und Rampe(n) der Barrel Extension anschauen.

dann würde ich noch auf Funktion testen, ob die Sicherung funktioniert und abschlagen. Wenn alles iO und der Preis passt...

lg
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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von preisi » Di 19. Jan 2016, 19:21

In Wahrheit wäre es, neben dem optischen Gesamteindruck natürlich, das Aussagekräftigste, die Waffe probezuschießen, und zwar mit unterschiedlichsten Munitionssorten, insbesondere mit der, die man dann als "Alltagsmunition" verwenden will.
Wenn keine Störungen auftreten und halbwegs schöne Gruppen möglich sind, dann kann die M4 eigentlich kein kompletter Fehlkauf sein.
Dass das leider nicht überall möglich sein wird, ist ein anderes Kapitel, wenn die Möglichkeit besteht dann aber unbedingt davon Gebrauch machen...muss ja nicht unbedingt direkt beim Händler sein, vielleicht gibts auch ganz in der Nähe einen geeigneten Schießstand.

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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von Maddin » Di 19. Jan 2016, 20:15

preisi hat geschrieben:In Wahrheit wäre es, neben dem optischen Gesamteindruck natürlich, das Aussagekräftigste, die Waffe probezuschießen, und zwar mit unterschiedlichsten Munitionssorten, insbesondere mit der, die man dann als "Alltagsmunition" verwenden will.
Wenn keine Störungen auftreten und halbwegs schöne Gruppen möglich sind, dann kann die M4 eigentlich kein kompletter Fehlkauf sein.
Dass das leider nicht überall möglich sein wird, ist ein anderes Kapitel, wenn die Möglichkeit besteht dann aber unbedingt davon Gebrauch machen...muss ja nicht unbedingt direkt beim Händler sein, vielleicht gibts auch ganz in der Nähe einen geeigneten Schießstand.


Wenns ein Händler ist sehe ich bezüglich Gewährleistung sowieso kein Problem, kann im Verbrauchergeschäft nämlich nicht ausgeschlossen werden, bei gebrauchten beweglichen Sachen lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden, aber das wars schon. Kann zumindest nicht erkennen, dass der Käufer jetzt auch Unternehmer wäre.

Von daher mal grob anschauen ob alles passt und wenns vorher keine Möglichkeit gab einfach mal auf den Stand und schauen ob alles rund läuft. Wenns gröbere Probleme gibt dann kannst die Waffe immer noch zurückgeben...

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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von Incite » Di 19. Jan 2016, 20:39

Als Konsument hat man grundsätzlich erst mal kein Recht auf Rückgabe. Der Händler kann entscheiden was er tun will.

lg
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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von Dauerfeuer » Mi 20. Jan 2016, 07:56

Incite hat geschrieben:Als Konsument hat man grundsätzlich erst mal kein Recht auf Rückgabe. Der Händler kann entscheiden was er tun will.

lg

ich will genau den Fall vermeiden, dass ich die Waffe bezahle und dann streiten muss...
Denn viele Händler drehen sich um 180° wenn sie das Geld in der Hand haben und der Kunde bleibt hinten. Auf das hab ich keinen Bock
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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von bino71 » Mi 20. Jan 2016, 08:14

Geht es dabei um Übernahme einer neuen oder gebrauchten Waffe vom Händler?

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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von Maddin » Mi 20. Jan 2016, 08:37

Incite hat geschrieben:Als Konsument hat man grundsätzlich erst mal kein Recht auf Rückgabe. Der Händler kann entscheiden was er tun will.

lg


Wenn er die Waffe verbessern will dann kann er diese Option auch vorziehen, ist ja für alle das Beste oder etwa nicht ? Eine Neubeschaffung (Austausch) fällt bei Gebrauchtwaren weg, weil sie Speziessachen sind und nur einmal existieren, ein Austausch der Sach somit nicht möglich ist. Und wenn die Pistole eine Funktionsstörung hat, also nicht einwandfrei funktioniert, kommt lediglich die Wandlung (nicht geringfügiger Mangel) in Betracht. Und optische Mängel usw, die nicht vom Wandlungsrecht umfasst sind, kann man durch grobes Betrachten eliminieren.
Und wenn sich der Händler weigert die Sache zu verbessern, dann gibts halt das Recht auf Wandlung, also so frei ist der Händler in seiner Entscheidung nicht. "Er kann entscheiden was er tun will" spielts also grundsätzlich schonmal nicht.


Natürlich führt das oftmals zu Schwierigkeiten oder es ist unangenehm, aber ein Händler hat im Verbrauchergeschäft quasi keinen Spielraum. Dass die Streiterei unangenehm ist, steht eh außer Frage, aber es ist halt eine zusätzliche Absicherung für den Fall der Fälle. Nicht mehr wollte ich sagen...

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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von Incite » Mi 20. Jan 2016, 09:45

Maddin hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:Als Konsument hat man grundsätzlich erst mal kein Recht auf Rückgabe. Der Händler kann entscheiden was er tun will.

lg


Wenn er die Waffe verbessern will dann kann er diese Option auch vorziehen, ist ja für alle das Beste oder etwa nicht ? Eine Neubeschaffung (Austausch) fällt bei Gebrauchtwaren weg, weil sie Speziessachen sind und nur einmal existieren, ein Austausch der Sach somit nicht möglich ist. Und wenn die Pistole eine Funktionsstörung hat, also nicht einwandfrei funktioniert, kommt lediglich die Wandlung (nicht geringfügiger Mangel) in Betracht. Und optische Mängel usw, die nicht vom Wandlungsrecht umfasst sind, kann man durch grobes Betrachten eliminieren.
Und wenn sich der Händler weigert die Sache zu verbessern, dann gibts halt das Recht auf Wandlung, also so frei ist der Händler in seiner Entscheidung nicht. "Er kann entscheiden was er tun will" spielts also grundsätzlich schonmal nicht.


Natürlich führt das oftmals zu Schwierigkeiten oder es ist unangenehm, aber ein Händler hat im Verbrauchergeschäft quasi keinen Spielraum. Dass die Streiterei unangenehm ist, steht eh außer Frage, aber es ist halt eine zusätzliche Absicherung für den Fall der Fälle. Nicht mehr wollte ich sagen...


Ich bleibe bei meiner Aussage. Du kannst ihn zu einer Rücknahme zu Beginn nicht zwingen. Wenn er nachbessern will dann darf er das erstmal auch.

Weiters sehe ich Fuktionsstörungen entspannt da OA gute Waffen baut. Falls es wider erwarten nicht so ist mit irgendeiner Munition wird die Waffe schon funktionieren, schlimmstenfalls wird die Gasentnahme aufgebohrt. Wie gesagt, das sind alles nur hypothetische Annahmen. Man muss heutzutage alles kritisch betrachten und darf sich nicht in falscher?! Hoffnung sicher fühlen.

lg
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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von Maddin » Mi 20. Jan 2016, 09:53

Incite hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Incite hat geschrieben:Als Konsument hat man grundsätzlich erst mal kein Recht auf Rückgabe. Der Händler kann entscheiden was er tun will.

lg


Wenn er die Waffe verbessern will dann kann er diese Option auch vorziehen, ist ja für alle das Beste oder etwa nicht ? Eine Neubeschaffung (Austausch) fällt bei Gebrauchtwaren weg, weil sie Speziessachen sind und nur einmal existieren, ein Austausch der Sach somit nicht möglich ist. Und wenn die Pistole eine Funktionsstörung hat, also nicht einwandfrei funktioniert, kommt lediglich die Wandlung (nicht geringfügiger Mangel) in Betracht. Und optische Mängel usw, die nicht vom Wandlungsrecht umfasst sind, kann man durch grobes Betrachten eliminieren.
Und wenn sich der Händler weigert die Sache zu verbessern, dann gibts halt das Recht auf Wandlung, also so frei ist der Händler in seiner Entscheidung nicht. "Er kann entscheiden was er tun will" spielts also grundsätzlich schonmal nicht.


Natürlich führt das oftmals zu Schwierigkeiten oder es ist unangenehm, aber ein Händler hat im Verbrauchergeschäft quasi keinen Spielraum. Dass die Streiterei unangenehm ist, steht eh außer Frage, aber es ist halt eine zusätzliche Absicherung für den Fall der Fälle. Nicht mehr wollte ich sagen...


Ich bleibe bei meiner Aussage. Du kannst ihn zu einer Rücknahme nicht zwingen. Wenn er nachbessern will dann darf er das erstmal auch.


lg


Das sagte ich doch gerade ?

Wenn die Verbesserung nicht möglich ist kann man auf Rückgabe bestehen, nicht vorher.

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Re: Übernahme einer Waffe vom Händler

Beitrag von Incite » Mi 20. Jan 2016, 14:56

ich bezog mich auf den von dir geschrieben Satz und mein Zitat welches von dir aus dem Zusammenhang gerissen wurde:

Er kann entscheiden was er tun will" spielts also grundsätzlich schonmal nicht


lg
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