Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Myon
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Myon » Fr 22. Jan 2016, 16:39

Du kannst das Zubehör auch auf eine andere Waffe überschreiben lasse. Sofern du diese natürlich besitzt und es auch passend ist. Sprich zB zwei AR15 auf A ist alles eingetragen und auf B nichts. Dann verkaufst du A und du kannst alles auf B schreiben. Falls du B nicht besitzt kann ich dir leider jetzt auch nicht sagen worum es geht und ich glaube genau das willst ja wissen oder?

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rupi
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von rupi » Fr 22. Jan 2016, 16:56

Zubehöre ohne Grundwaffe brauchen einen Platz



verkaufst die Grundwaffe dann werden deine 5 Zubehöre zu 5 belegenden Plätzen und du wirst recht schnell einen Anruf/Brief deiner BH bekommen
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von 2b4alk » Fr 22. Jan 2016, 17:23

Myon hat geschrieben:Du kannst das Zubehör auch auf eine andere Waffe überschreiben lasse. Sofern du diese natürlich besitzt und es auch passend ist. Sprich zB zwei AR15 auf A ist alles eingetragen und auf B nichts. Dann verkaufst du A und du kannst alles auf B schreiben. Falls du B nicht besitzt kann ich dir leider jetzt auch nicht sagen worum es geht und ich glaube genau das willst ja wissen oder?
nein natürlich keine passende Basiswaffe und auch kein tasch gegen eine geeignet Basiswaffe...



rupi hat geschrieben:Zubehöre ohne Grundwaffe brauchen einen Platz
verkaufst die Grundwaffe dann werden deine 5 Zubehöre zu 5 belegenden Plätzen und du wirst recht schnell einen Anruf/Brief deiner BH bekommen
genau das dacht i ma ja,
also nix mit gutem plan, schnell die WBK zu erweitern...
sondern eher mit WBK verlieren...

also muss i dann quasi meine 4 somit überzähligen Waffenteile verkaufen. das is ja scho beinahe ne nötigung seitens der behörde a´la verkauf 4 teile, oder du verlierst alle teile, und waffen und karte... :think:
wer rechtshcreibfheler findet, muss sie behalten

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von gunlove » Fr 22. Jan 2016, 20:58

rupi hat geschrieben:Zubehöre ohne Grundwaffe brauchen einen Platz



verkaufst die Grundwaffe dann werden deine 5 Zubehöre zu 5 belegenden Plätzen und du wirst recht schnell einen Anruf/Brief deiner BH bekommen

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von tschuttl » Sa 23. Jan 2016, 23:33

Sidekix hat geschrieben:Meine Erfahrung

Zubehör zur Basiswaffe eintragen lassen, Stückzahl des Zubehör uninteressant
bei der neuen WBK reicht der einmalige Eintrag "Zubehör" somit keine neue mehr nötig
aber ma muß des Zubehör trotzdem VORHER bei der BH melden, bevor mas mitnimmt
sollte die Basiswaffe verkauft werden, zählt jedes Zubehör als eigener Platz!


und i hab insgesamt 11 Stk Zubehör (Lauf oder System)
;)


Bei uns läuft das etwas anders. Zuerst das Zubehör kaufen und dann binnen 6 Wochen den Zubehörantrag einbringen. Bei weiterem Ankauf ist, wenn der Eintrag Zubehör drin, ist nur mehr die Gebühr fällig. (etwa 14.-). Hab mich deshalb schon öfters geärgert weil dann jedesmal ein paar Wochen nach Ausstellung der neuen WBK diese wieder neu und teuer auszustellen ist. War deshalb schon einige Male auf der BH da bei den Erweiterungen unserer Vereinsmitglieder derselbe Blödsinn mit dem Zubehör praktiziert wird wenn noch nichts drin steht..
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von masterman04 » Sa 2. Apr 2016, 18:27

Möchte den Thread nicht hijacken, aber glaube meine Frage passt hier auch rein:
Ich habe jemanden gefunden der mir die selbe Pistole wie auf meiner WBK bereits eingetragen ist, verkaufen würde (selbes Kaliber, selbes Modell). Gibt es eine Möglichkeit nur den Verschluss und den Lauf als Wechselsystem/Zubehör eintragen zu lassen oder muss dabei die Waffe als ganzes umgemeldet werden und nimmt dafür einen Platz ein?

Hoffe ihr habt eine Ahnung ob das möglich wäre und könntet mir damit weiterhelfen.

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rupi
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von rupi » Sa 2. Apr 2016, 18:43

masterman04 hat geschrieben:Möchte den Thread nicht hijacken, aber glaube meine Frage passt hier auch rein:
Ich habe jemanden gefunden der mir die selbe Pistole wie auf meiner WBK bereits eingetragen ist, verkaufen würde (selbes Kaliber, selbes Modell). Gibt es eine Möglichkeit nur den Verschluss und den Lauf als Wechselsystem/Zubehör eintragen zu lassen oder muss dabei die Waffe als ganzes umgemeldet werden und nimmt dafür einen Platz ein?

Hoffe ihr habt eine Ahnung ob das möglich wäre und könntet mir damit weiterhelfen.

eine ganze Waffe zerlegen darf nur der Büchsenmacher

du kaufst von Person X die Waffe, gehst zum Büchsenmacher, lasst sie dir zerlegen und bestätigen, gehst mit der Bestätigung zur BH, holst dir deinen Zubehörantrag und kannst dir dein neues Wechselsystem vom Büchsenmacher wieder abholen
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von masterman04 » Sa 2. Apr 2016, 19:20

Ah, danke rupi! Werd ich wohl so machen müssen

mr400watt
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von mr400watt » Di 5. Apr 2016, 02:51

Ja gut, dann gilt das als Wechselsystem. Wenn er sich aber noch ein Griffstück besorgt, dann sinds doch wieder 2 komplette, oder?

Grüße - Flo
*glock glock* … "whos there?"

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Jürgen_ » Di 5. Apr 2016, 07:04

Griffstücke sind bei uns freie Teile. Dh. wenn er sich ein Griffstück besorgt, passiert mal gar nix. Erst zusammengebaut wird ein Platz belegt.

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von mr400watt » Di 5. Apr 2016, 09:22

Ah, ok. Also Verwahrung und Transport in Einzelteilen.
Danke.
*glock glock* … "whos there?"

Jürgen_
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Jürgen_ » Di 5. Apr 2016, 18:58

mr400watt hat geschrieben:Ah, ok. Also Verwahrung und Transport in Einzelteilen.
Danke.


Genau.

Um möglichen Diskussionen bei einer Verwahrungskontrolle vorzubeugen, würde ich auch dazu raten
das Griffstück gesondert zu lagern; Also nicht unbedingt im Safe neben dem Wechselsystem.
Ist zwar erlaubt, weiss aber nicht jeder.

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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von mr400watt » Di 5. Apr 2016, 19:01

Eh klar. Im Tresor ist eh immer zu wenig Platz. Da tuts auch eine Lade.
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von thbrand » So 17. Apr 2016, 16:53

Frage: Kauf einer Walther GSP EXPERT .22. Später eines Wechselsatzes .32
Ist das ein Platz auf der WBK oder sollte man beides zugleich kaufen und vom Büchsner eintragen lassen um nur einen Platz zu belegen?
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Re: Eine Waffe + drei Wechselsysteme, erlaubt?

Beitrag von Martin P » So 17. Apr 2016, 17:07

thbrand hat geschrieben:Frage: Kauf einer Walther GSP EXPERT .22. Später eines Wechselsatzes .32
Ist das ein Platz auf der WBK oder sollte man beides zugleich kaufen und vom Büchsner eintragen lassen um nur einen Platz zu belegen?


Wie schon öfter in diesem Zusammenhang geschrieben:

Sofern du auf deiner WBK noch einen Platz frei hast, belegt das WS den freien Platz. Wenn nicht, dann nicht, egal, wann du es kaufst. Wenn du zwei Plätze frei hast, dann kauf die GSP, einen "Platzhalter" und dann das WS.

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