ich bin gerade zu blöd herauszufinden, ob Stiftfeuerrevolver frei ab 18 sind.

Oder sind nur die einschüssigen Pistolen frei?
Um so ein Ding gehts mir

Steh gerade etwas auf der Leitung...
LG
Thule hat geschrieben:Ist das Ding vor 1871 erzeugt worden, dann fällt es unter die Ausnahmeregelung des § 45. Egal wieviel Läufe.
Das betrifft genau die einzelne Waffe und muss an dieser geprüft und beurteilt werden, nicht das Modell. Ist die gegenständliche einzelne Waffe vor 1871 hergestellt worden paßt das.
Einschüßig bezieht sich nur auf Waffen mit Perkussionszündung. Da ist das Herstellungsjahr aber unerheblich. Das können fabriksneue Replikas auch sein.
Herakles hat geschrieben:Einige belgische Beschuss-Marken sind hier mit Jahrgangsangaben gelistet:
http://damascus-barrels.com/Belgian_All_Proofmarks.html
weitere Infos zu Stiftfeuer unter:
http://www.littlegun.be
Herakles hat geschrieben:Einige belgische Beschuss-Marken sind hier mit Jahrgangsangaben gelistet:
http://damascus-barrels.com/Belgian_All_Proofmarks.html
weitere Infos zu Stiftfeuer unter:
http://www.littlegun.be
biofan hat geschrieben:@ hasgunz
Pass auf, dass dich der Stiftfeuervirus nicht erwischt ! Ich habe inzwischen dreizehn Stück und suche gerade ein vierzehntes.
Gruß Biofan
Wenn du dem deutschen Besitzer eine Kopie des österreichischen § 45 schickst, eventuell von einem Büchsenmacher oder Waffengeschäft unterschrieben, kann er mit diesem Schreiben die Waffe aus dem Waffenregister austragen lassen und sie dir dann problemlos schicken. Habe ich schon so gemacht.