Waffenaufbewahrung mal anders

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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JJB
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Waffenaufbewahrung mal anders

Beitrag von JJB » Sa 6. Feb 2016, 10:50

Hallo zusammen!

Es ergäbe sich bei mir die Möglichkeit, einen kleinen Container zu mieten, mit einer Größe von ca. 5 m².
Dieser Container ist auf einer Betonfundamentplatte verankert, sodass er nicht einfach mit einem Kran weg gehoben werden kann.
Zudem hat der Container kein Fenster, sondern nur eine normale Stalhtür.
Der Container ist alarmgesichert auf Öffnen der Tür, Bewegungsmelder im inneren, gekoppelt auf die Alarmanlage und das Gelände ist zusätzlich Videoüberwacht.
Zugang zu dem Container hätte nur ich!

Meine Frage nun:
Wäre es gesetzlich erlaubt bzw. ausreichend, wenn ich in dem Container meine Waffen lagere?
Natürlich nicht an die Wand gehängt, sondern schon in einem Regal oder Schrank, so wie man es in den meisten Waffenläden sehen kann?
Der Container ist natürlich nicht nur für meineWaffen, würde da andere Sachen (was nichts mit Waffen zu tun hat) lagern.

Vielen Dank!

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rupi
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Re: Waffenaufbewahrung mal anders

Beitrag von rupi » Sa 6. Feb 2016, 10:55

das kann dir nur dein zuständiger Sachbearbeiter sagen

dass der Container im Freien steht wird ihm vermutlich aber nicht gefallen
member the old PD design ? oh I member

panther
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Re: Waffenaufbewahrung mal anders

Beitrag von panther » Sa 6. Feb 2016, 11:10


meshuggah
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Re: Waffenaufbewahrung mal anders

Beitrag von meshuggah » So 7. Feb 2016, 13:55

Also meine Überlegung zum Problem wäre:

Wenn das ein Lagerraum á la https://www.myplace.at/tags/lagerraum-m ... wwod3pYGSQ ist, dann werden dort andere Personen rechtmäßigen Zugang haben, ähnlich wie in einer Mietwohnung (inwiefern ergäbe sich aus den AGB des Vermieters oder dem Mietvertrag). Gegen rechtswidrigen Zugriff wär die Waffe nämlich zwar durch ein einfaches Vorhangschloss an der Containertür gesichert (je nachdem ob Kat. B oder Kat. C mit Vorgabe Zylinderschloss oder nicht). Der Container ist ja ein geschlossenes Behältnis.

Gegen Zugriff von Personen, die rechtmäßig Zugang haben musst du die Waffe aber nochmal sichern, also nix im Container frei rumliegen lassen, egal ob alarmgesichert/videoüberwacht etc.

Das ist die gleiche Problemstellung wie wenn du Kinder, Frau oder Mitbewohner in der Wohnung hast und eine Waffe frei rumliegt.

Wenn du einen Waffenschrank in den Container reinstellst wärst dann glaub ich auf der sichereren Seite, der Waffenbehörde wirst damit aber trotzdem keine Freude machen.

Anders würds natürlich ausschauen, wenn der Container und das Grundstück auf dem er steht dein Eigentum wär.

Aber das sind alles so hypothetische Überlegungen, was zählt ist die Meinung der Waffenbehörde, die entscheidet nämlich im eigenen Ermessen, was im Einzelfall eine sichere Verwahrung ist und was nicht.
Ich würd vorher fragen!

JJB
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Re: Waffenaufbewahrung mal anders

Beitrag von JJB » So 7. Feb 2016, 14:31

Okay, vielen Dank!

Ich lass das lieber sein.

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