Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Duke_AUT
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Duke_AUT » So 31. Jan 2016, 16:17

Ich finde es immer wieder interessant, wie viele Leute davon ausgehen, dass sobald man eine Schreckschusswaffe zieht, der Kontrahent eine echte hervorholt und einen erschießt. Ziemlich erschreckend die Vorstellung, dass man als Österreicher so gut wie garnicht an einen Waffenpass kommt, aber scheinbar jeder Kriminelle schwerstbewaffnet ist. Dementsprechend müsste man das aus einer Statistik herauslesen können.

So ist auch der Ratschlag, Pfefferspray oder einen Teleskopschlagstock zu verwenden ziemlich fahrlässig, denn sollte jemand mit einem Tele auf mich losgehen, ziehe ich erst recht meine Waffe und mache von meinem Notwehrrecht gebrauch.

Meiner Meinung nach ist jede Waffe besser als keine Waffe. Denn sollte ich in die Verlegenheit kommen, eine SSW ziehen zu müssen, dann entlade ich ohnehin 17 Schuss Pfeffer ins Gesicht meines Gegners und bewege mich - so wie man es auch mit Pfefferspray macht - zur Seite und weg von meinem Kontrahenten.

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BigBen
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von BigBen » So 31. Jan 2016, 16:56

Jo nur das Pfeffer aus der SSW ca. eine Reichweite von 1m hat und du bei 17 Schuss ziemlich sicher selbst genug von dem abkriegst...warum also nicht gleich einen einfachen Pfefferspray nehmen? Der hat eine höhere Reichweite, mehr Volumen, mehr Wirkung und wird nicht gleich mit einer tödlichen Waffe verwechselt...
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von 454casull » So 31. Jan 2016, 17:02

Duke_AUT hat geschrieben:Ich finde es immer wieder interessant, wie viele Leute davon ausgehen, dass sobald man eine Schreckschusswaffe zieht, der Kontrahent eine echte hervorholt und einen erschießt. Ziemlich erschreckend die Vorstellung, dass man als Österreicher so gut wie garnicht an einen Waffenpass kommt, aber scheinbar jeder Kriminelle schwerstbewaffnet ist. Dementsprechend müsste man das aus einer Statistik herauslesen können.

So ist auch der Ratschlag, Pfefferspray oder einen Teleskopschlagstock zu verwenden ziemlich fahrlässig, denn sollte jemand mit einem Tele auf mich losgehen, ziehe ich erst recht meine Waffe und mache von meinem Notwehrrecht gebrauch.

Meiner Meinung nach ist jede Waffe besser als keine Waffe. Denn sollte ich in die Verlegenheit kommen, eine SSW ziehen zu müssen, dann entlade ich ohnehin 17 Schuss Pfeffer ins Gesicht meines Gegners und bewege mich - so wie man es auch mit Pfefferspray macht - zur Seite und weg von meinem Kontrahenten.



genau meine meinung...

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von gewo » So 31. Jan 2016, 17:11

Octopus hat geschrieben:...Versammlungen, die dem Versammlungsgesetz unterliegen.....


wie erkennt man dass eine versammlung dem versammlungsgesetz unterliegt ..?

als definition finde ich nur:

Das Versammlungsgesetz enthält keine Definition des Begriffs Versammlung. Der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zufolge handelt es sich bei einer Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes um eine „Zusammenkunft mehrerer Personen, die in der Absicht veranstaltet wird, die Anwesenden zu einem gemeinsamen Wirken zu bringen, sodass eine gewisse Assoziation der Zusammenkommenden entsteht“.[1]
Eine Versammlung erfordert eine Mindestteilnehmerzahl von drei Personen und eine Interaktion der Teilnehmer.
Zuletzt geändert von gewo am So 31. Jan 2016, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Duke_AUT » So 31. Jan 2016, 17:13

Natürlich ist ein Pfefferspray die am bequemsten zu führende Möglichkeit. Leider kaufen sich jedoch 99% der Konsumenten den erstbesten und billigsten Spray, welcher gleich in die Hosentasche wandert und dort auf seinen Einsatz wartet, der mit großer Wahrscheinlichkeit schief geht. Ich denke jeder ist hier der Meinung, dass man mit einem Pfefferspray üben muss, alleine um zu wissen, dass so ein Ding eine enorme Kraft braucht, um überhaupt mal auszulösen. Dazu gibts auch ein sehr nettes Video, wo eine junge Dame verschiedene Sprays probiert, am Auslöser scheitert, und dann letztendlich einen Strahl rausbringt, dessen Reichweite mit dem Morgenurin eines 70 Jährigen mit Prostatabeschwerden zu vergleichen ist.
Bedienerfreundlicher ist die SSW allemal, denn den Lauf vage in eine Richtung halten und abdrücken kann jeder.

Das Thema Volumen ist auch so eine Sache, denn wirklich viel kommt bei so einem Gerät nicht raus, außer man trägt einen kleinen Feuerlöscher am Gürtel.

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von rubylaser694 » Sa 13. Feb 2016, 12:04

Erfolgreich mit Schreckschuss/Gaswaffe verteidigt - räumt mit Mythen auf - Let's Shoot #69

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=ey7ia6nI9gY[/youtube]
Don't steal! - The government hates competition!
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Thule » Sa 13. Feb 2016, 12:36

Sehr deutsch das Video. Man kann sich alles schönreden.

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von sixtwentynine » Sa 13. Feb 2016, 14:27

Ich kann diese Deutschen Schreckschussschwuchteln gar nicht mehr sehen. Mit einem Eisenrohr fühle ich mich 100x mehr bewaffnet als mit diesem Spielzeug.
Jedes mal wenn er Waffe sagt könnt ich in den Monitor hauen.
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Motze97 » Mo 19. Dez 2016, 13:40

Hallo Community

Bin Neuling in der Waffenscene!
Durch einen sogenannten Scheunenfund bin ich hetz "Besitzer" einer:

RECK Protector Automatik 8mm 5G
und
ROHM RG 76 6mm Folb. Platz. (PTB140)

Ich kann im Internet nichts konkretes zu diesen beiden Waffen finden, außer das es Schreckschusswaffen sind soweit bin ich schon?!

Daher meine Frage.
Wie steht es Rechtlich in Österreich mit diesen Waffen? Darf ich sie besitzen/tragen?

Hoffe um einige Hilfreiche Antworten.

MFG

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von hmg382 » Mo 19. Dez 2016, 13:49

@Motze97: Suchfunktion bedeutet, dass man auch die entsprechenden Einträge lesen sollte, und nicht nur denselben Post in einen anderen Thread schieben sollte. ;)

Ich mach's kurz: Du darfst die Dinger führen, da sie vom Waffengesetz nicht erfasst sind.
Zuletzt geändert von hmg382 am Mo 19. Dez 2016, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Motze97 » Mo 19. Dez 2016, 13:56

@hmg382 Hatte ich durchaus nur wurde nicht schlau draus:) nichts für ungut:)

Vielen Dank Also ab 18 Jahren, auch im geladenen Zustand?

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von hmg382 » Mo 19. Dez 2016, 15:52

Motze97 hat geschrieben: Also ab 18 Jahren, auch im geladenen Zustand?


Ja.

Aber nicht uneingeschränkt. Für Demonstrationen etc. darf man's natürlich nicht mitführen. Im Alltag aber schon.

Stellt sich nur die Frage, ob das sinnvoll ist (siehe Beginn dieses Threads) ...
Zuletzt geändert von hmg382 am Mo 19. Dez 2016, 15:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Paddy91 » Mo 19. Dez 2016, 18:38

http://diepresse.com/home/panorama/wien ... it-in-Wien
Gegen einen 19-Jährigen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen, da er in einer Menschenmenge einen Schuss abgegeben und die Schreckschusswaffe somit missbräuchlich verwendet hatte.


Wie verwendet man eine Schreckschusswaffe denn bräuchlich? Nicht dass ich nach Silverster alles abgeben darf. :think:

Lg, paddy

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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von Promo » Di 20. Dez 2016, 20:27

hmg382 hat geschrieben:@Motze97: Suchfunktion bedeutet, dass man auch die entsprechenden Einträge lesen sollte, und nicht nur denselben Post in einen anderen Thread schieben sollte. ;)

Ich mach's kurz: Du darfst die Dinger führen, da sie vom Waffengesetz nicht erfasst sind.

Du verzapfst hier Blödsinn. Die Dinger sind vom Waffengesetz erfasst, es sind Waffen iSd § 1 WaffG. Es sind nur keine Schusswaffen iSd WaffG, daher Besitz ab 18, führen ohne Problem möglich.
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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW

Beitrag von hmg382 » Di 20. Dez 2016, 20:51

Meine Güte. Das ist mir auch klar. Ich hab es halt verkürzt wiedergeben. Hinauslaufen tut es trotzdem auf dasselbe.

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Zuletzt geändert von hmg382 am Di 20. Dez 2016, 20:51, insgesamt 1-mal geändert.
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