Diese absolute Obergrenze von 5 Stk, ist der neueste Schmäh einiger Waffenbehörden! Einfach automatisch 23 Abs.2b und keine Diskussion mit dem Antragsteller, der nur nach 23 erweitern will!
Meiner Meinung nach, eine komplette Falschauslegung unseres Waffengesetzes, da für Sportschützen mit entsprechenden Nachweis, KEINE konkrete Stückzahlbegrenzung im Gesetz definiert ist! Es ist doch nicht zumutbar, dass er jedesmal personalisierte Sportgeräte verkaufen muss, wenn er für andere Bewerbe zusätzlich andere Typen/Kaliber benötigt!
RA Dr Raoul Wagner bitte kommen!
