gewo hat geschrieben:....
( spannend waere nur die eroerterung warum bei kat C kauf vom haendler der haendler melden KANN aber nicht muss.
dass er nicht muss, ist klar.
aber was berechtigt ihn eigentlich zur kat C/d meldung ohne auftrag des kunden - wie es zb beim dorotheum der fall ist?
im gesetz so nicht gedeckt
vermutlich reicht es aber wenn der haendler es zu seinem geschaeftsusancen erklaert.
solange der kunde nix dafuer zahlen muss...)
Hmmmm, ich bin kein Jurist, aber im Gesetz steht:
§ 33. (1) Schusswaffen der Kategorien C und D sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
Ich würde sagen, die Initiative hat damit vom Käufer auszugehen. Es ist aber ein für mich willkommenes Service wenn der Händler gratis registriert.
Wer nicht beim verkaufenden Händler registrieren will muss ihm das halt vorher sagen. Wird eher die Ausnahme als die Regel sein, deswegen passt der faktische Automatismus.
Und wenn der Händler auf der Registrierung besteht, dann muss man die Knarre ja nicht nehmen.
Und seit's ehrlich. Manche Händler sind zwar etwas "Verhaltensoriginell", aber reden kann man schon mit ihnen. Oft blitzt sogar so etwas wie Freundlichkeit auf

. Wenn nicht dann soll er halt mit seinem Grant glücklich werden. Noch haben wir keinen Kommunismus...
LG
Steyrer