Incite hat geschrieben:Du meldest halt die Waffenteile an. Wenn dich dann wer kontrollieren kommt musst du z.B. "4x30 Schuss Magazin OA 15 vorlegen können".
es ist halt aus sicht der legislative ned ganz so absurd
eigentlich gilt bereits der fast gesamte verbringungkram der fuer waffen gilt auch fuer alle waffenteile
somit seit jahren auch schon fuer magazine
diese sinf NICHT frei verbringbar
der freie versand von magazinen zwischen den EU mitgliedsstaaten ist nach der leseart der gesetzlichen bestimmungen eigentlich unzulaessig