Octopus hat geschrieben:Alles, was den Status Quo für uns verschlechtert ist in der Hinsicht absolut inakzeptabel.
Auch wenn sich jetzt vielleicht manche über die Pumpgunregelung "freuen" würden weil sie ihr Klumpert behalten dürfen und die anderen eh wurscht sind.
Das ist Schwachsinn!
Als (vielleicht auch) damit Angesprochener, möchte ich dem widersprechen! Ich würde mich definitiv NICHT über eine Pumpgun-Lösung freuen! Ich habe in der Diskussion nur festgestellt, dass mir rein persönlich die Pumpgun-Lösung als das kleinere Übel noch lieber wäre, als eine Konfiszierung. Aber nur, wenn ich rein hypothetisch ausschließlich aus diesen beiden Varianten wählen könnte.
Also quasi eine Art Pumpgun-Lösung. Ist zwar auch nicht super, aber eine Konfiszierung wäre wohl noch schlimmer.
und
Natürlich wäre eine Pumpgun-Lösung auch ein voller Scheiß! Aber ich als Besitzer von zwei B7 muss ehrlich sagen, mir is lieber, ich darf sie nicht mehr verkaufen, kann sie aber wenigstens behalten - als sie verschwinden in der Schrottpresse!
und
Ich wäge nur eine hypothetische Pumpgun-Lösung gegen eine hypothetische Konfiszierung ab und da ist ersteres für mich noch das kleinere Übel.
Natürlich will auch ich am liebsten keinerlei Einschränkungen bei den HA's und versuche auch mein Möglichstes dazu beizutragen, indem ich mir die Finger wund schreibe. Und natürlich sind mir die anderen deswegen nicht wurscht - es war ja nur meine persönliche Präferenz unter zwei schlechten Varianten.
Wobei: an eine Entschädigung, die ausreicht, dass man sich als Ersatz für den AR15-Klon oder das AUG Z einen anderen HA kaufen kann, glaube ich nicht. Außerdem kannst mit einem Anscheinsparagraphen eh alles verbieten. Bei einem Holzschaft a la Ruger Mini sagen sie dann eben, das sieht aus wie ein M1 Carbine und das hat es ja in der optisch identen Version M2 auch als Vollautomat gegeben. Und dann sind die Dinger eben auch wieder weg.