Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Calcipher
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von Calcipher » Di 15. Mär 2016, 21:23

Ares hat geschrieben:Also in der Gesellschaft in der ich lebe, wird auch permanenter Alkoholmissbrauch weder akzeptiert noch toleriert.


Wenn du wirklich glaubst, die Gesellschaft in der du lebst, ist anders als die Gesellschaft in der alle anderen Leben, wenn du glaubst die Gesellschaft in der du lebst merkt wenn jemand alkoholkrank ist, dann hast du dich ganz offensichtlich nicht besonders mit der Thematik auseinandergesetzt.
Wenn du und deine Gesellschaft merken, dass jemand alkoholkrank ist, dann ist derjenige schon in einem sehr fortgeschrittenen Stadium dieser Krankheit und trinkt schon seit Jahren oder jahrzehnten ohne dass deine Gesellschaft das bemerkt hat.
Traurig aber ist so.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.

novate
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von novate » Di 15. Mär 2016, 22:09

Jagasep hat geschrieben:@Bubendummheit war es aber keine, ich wusste schon was ich da tat

Giftler als legale Waffenbesitzer, geht gar nicht, auch wenn das Thema im Moment stark verniedlicht/verharmlost wird !
Einer von "solchen" ......., welche immer wieder eine komplette Freigabe (sogar harter Drogen) fordern, wurde ja kürzlich in Deutschland mit Chrystal Meth ertappt! Noch Fragen ....... :headslap: Ich glaube das erkärt auch so manche Aussagen solcher "Herrschaften".

Illegaler Suchtmittelgenuss passt genauso wenig mit Waffen zusammen, wie legaler Alkoholmißbrauch!
War ja nur "Eigenbedarf", .....blablabla,....... und Hurra, deshalb wurde es damals eingestellt. :headslap:

Daher gehört die Ausstellung einer WBK zur Sicherheit aller anderen, AUCH eingestellt! :naughty:

Auch wenn es jetzt zu hart klingt, aber wir hatten ja zuletzt schon eine ähnliche die Anfrage eines angeblich "verurteilten Drogendealers" (lt. seiner Darstellung nur eine Jugendsünde) der ernsthaft die WBK beantragen wollte :tipphead:
Sorry, aber das übersteigt meine Toleranzgrenze!


Hi

Wie schon gesagt, ich kann deine Meinung nachvollziehen. Fühle mich aber als "Giftler" nicht angesprochen.
Ist für dich ein Alkoholiker auch ein "Giftler" ?
Vorallem, wenn jemand mal Drogen probiert hat, aufhört und dann den rest seines Lebens nichtsmehr damit zu tun hat, ist derjenige dann auch noch ein Giftler?

Zur kompletten freigabe von Drogen.
Ich sehe das wie du, sowas ist absoluter nonsense, ich weiß auch nicht wie man auf solche schwachsinnigen Ideen kommt.
Am Ende geht es ja darum Drogen von den Straßen zu bekommen, sie generell zugänglich zu machen ist aber keine Lösung.
Der Mittelweg wäre die beste Lösung und ich sehe da auch die Schweiz als positiven vorreiter, in der Schweiz wird z.b. schwerstabhängigen Opiatsüchtigen legal Zugang gewährt, aber erst wenn sich herausgestellt hat das diese Personen nichtmehr Therapierbar sind, sowas ist der Fall wenn sehr viele Therapieversuche fehlgeschlagen sind. Ich denke unheilbar Suchtkranken überwachten und legalen Zugang zu gewähren ist richtig, alleine weil man so den Dealern schadet und die Süchtigen nichtmehr kriminalisiert und Süchte sind definitiv eine Krankheit. Aber nur weil man mal Drogen genommen hat, probiert hat ist man nicht Suchtkrank, ich denke mal du verstehst unter "Giftler" ja auch jemanden der die Finger nicht von Drogen lassen kann und ich finde auch das man solchen Leuten, bei denen es evident ist das sie die Finger nicht von Alkohol und Drogen lassen können keine WBK geben sollte.
Bei mir ist es ja allerdings so das ich meine Abstinenz schwarz auf weiß über einen sehr langen Zeitraum sogar nachweisen kann, es ist natürlich irgendwie Paradox, aber eig. bin ich durch diese ganzen Nachweise sogar zuverlässiger als jemand der niemals beim Amtsarzt erscheinen muss, weil bei vielen Menschen weiß man schlicht nicht ob sie trinken oder Drogen nehmen. Bei mir kann man aber sicher davon ausgehen das ich Abstinent sein kann, weil ich es schriftlich habe.
Ich kann dein Unbehagen aber trotzdem verstehen.

Lg

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Ares
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Re: Vorladung zum Amtsarzt wegen eingestellten Verfahren.

Beitrag von Ares » Mi 16. Mär 2016, 10:00

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